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DIGITALER RECHTSPRECHUNGS-KOMMENTAR Monatsübersicht Januar 2017, Ausgabe 68 |
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Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung. | |||||||||||||
Arbeitsrecht | |||||||||||||
Marktbeobachtung durch die tripartiten Kommissionen
Anspruch auf Herausgabe von Informationen und Unterlagen |
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Rene Hirsiger | |||||||||||||
Gestützt auf den gesetzlichen Auftrag zur Beobachtung des Arbeitsmarktes (Art. 360b Abs. 3 OR) können die tripartiten Kommissionen von kontrollierten Betrieben die Herausgabe aller notwendigen Unterlagen verlangen. Das Bundesgericht gesteht den tripartiten Kommissionen damit eine sehr breite Untersuchungskompetenz zu, die gemäss Gesetzeswortlaut eigentlich auf die Auskunft und Einsichtnahme in Betrieben beschränkt wäre (Art. 360b Abs. 5 OR). | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_265/2016 vom 23. Mai 2016 Publiziert am 23. Januar 2017 |
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Allgemeinverbindlich erklärter GAV FAR; betrieblicher Anwendungsbereich
Keine Anwendung auf reine Transportunternehmen |
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Rene Hirsiger | |||||||||||||
Reine Transportunternehmen unterstehen nicht dem Anwendungsbereich des GAV über den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR), auch wenn sie Transportleistungen für das Bauhauptgewerbe erbringen. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 9C_453/2016 vom 21. November 2016 publiziert als BGE 142 III 758 Publiziert am 23. Januar 2017 |
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Ausländerrecht | |||||||||||||
Kindesanhörung und konkrete Abklärung im Heimatland
Beweisabnahme bei Geltendmachung wichtiger familiärer Gründe für den nachträglichen Familiennachzug |
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Marc Busslinger | |||||||||||||
Das Bundesgericht hebt den vorinstanzlichen Entscheid auf und verlangt mit der Rückweisung konkrete Abklärungen bezüglich des Vorliegens wichtiger familiärer Gründe gemäss Art. 47 Abs. 4 AuG. Zu klären ist insbesondere, ob die Betreuung der Kinder effektiv durch die im Heimatland lebende Mutter erfolgen kann. Neben Abklärungen zur Erziehungsfähigkeit der Eltern ist der Frage nachzugehen, ob die Mutter über die notwendigen Räumlichkeiten verfügt, um die Kinder zu betreuen und wie sich die Stabilität der örtlichen und familiären Verhältnisse präsentiert. Erforderlich ist gemäss Bundesgericht zudem eine Anhörung aller Kinder. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_182/2016 vom 11. November 2016 Publiziert am 09. Januar 2017 |
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Erbrecht | |||||||||||||
Abtretung eines Vorausvermächtnisses an eine Miterbin | |||||||||||||
Gian Sandro Genna | |||||||||||||
Im Urteil 5A_37/2016 vom 12. September 2016 aus dem Kanton Tessin hatte das Bundesgericht die Frage zu klären, unter welchen Voraussetzungen ein Vorausvermächtnis an eine Miterbin abtretbar ist. Ebenso war die Frage der Verjährung der Vermächtnisforderung strittig. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_37/2016 vom 12. September 2016 Publiziert am 30. Januar 2017 |
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Bénéfice d'inventaire / Clôture et délai de contestation / art. 583 CC | |||||||||||||
Delphine Pannatier Kessler | |||||||||||||
Dans cet arrêt, le Tribunal fédéral analyse le déroulement des étapes successives de la procédure en bénéfice d'inventaire, en particulier la notion de clôture dans le cadre de la contestation de la production tardive d'une créance et l'ouverture des voies de recours. Est également traitée la notion de « créance résultant des papiers du défunt » à inventorier d'office selon l'art. 583 al. 1 CC. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_392/2016 vom 01. November 2016 Publiziert am 17. Januar 2017 |
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Steuerrecht | |||||||||||||
Steuerpflicht einer liechtensteinischen Gesellschaft aufgrund tatsächlicher Verwaltung | |||||||||||||
Peter von Burg | |||||||||||||
Mit Urteil vom 11. November 2016 bestätigte das Bundesgericht das Urteil der kantonalen Vorinstanz, welches den Ort der tatsächlichen Verwaltung einer liechtensteinischen Gesellschaft am Wohnsitz des Geschäftsführers bejahte. Massgebend waren insbesondere die bescheidene Grösse und der tiefe Mietzins am Sitz in Liechtenstein sowie die büroexterne Erledigung des Tagesgeschäfts, was den Anschein eines reinen Briefkastendomizils entstehen lasse. Zusätzlich berücksichtigte es die unvollständig erfüllte Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen und die Ansässigkeit von weiteren Gesellschaften am Wohnsitz des Geschäftsführers. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_483/2016 vom 11. November 2016 Publiziert am 13. Januar 2017 |
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Vertragsrecht | |||||||||||||
Wuchertatbestand im Straf- und im Zivilrecht
Austausch von Leistung und Gegenleistung als Tatbestandsmerkmal des strafrechtlichen Wuchers (Art. 157 StGB) und der zivilrechtlichen Übervorteilung (Art. 21 OR)? |
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Ewa Szczogiel / Markus Vischer | |||||||||||||
In seinem Urteil 6B_895/2015 und 6B_921/2015 vom 29. September 2016 entschied das Bundesgericht, dass mangels Austausch von Leistung und Gegenleistung der strafrechtliche Tatbestand des Wuchers nicht erfüllt sei. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 6B_895/2015 vom 29. September 2016 publiziert als BGE 142 IV 341 Publiziert am 31. Januar 2017 |
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Sachmängel und Gefahrübergang beim Kauf von Stockwerkeigentum
Zum Begriff des rechtlichen Mangels und zum Verhältnis zwischen Gefahrübergang und Gewährleistung |
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Linda Bieri / Markus Vischer | |||||||||||||
In seinem Urteil 4A_383/2016 vom 22. September 2016 entschied das Bundesgericht, dass eine Verminderung der nutzbaren Wohnungsfläche, die auf baurechtliche Vorschriften zurückzuführen ist, als vor dem Gefahrübergang entstandener Sachmangel zu qualifizieren ist. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_383/2016 vom 22. September 2016 Publiziert am 23. Januar 2017 |
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Die aktuellsten juristischen Neuigkeiten werden Ihnen in den Blogs kompakt zusammengefasst. | |||||||||||||
Erbrecht | |||||||||||||
La compatibilité d'un certificat d'héritier égyptien avec l'ordre public suisse (art. 27 al. 1 LDIP) | |||||||||||||
Tobias Sievert | |||||||||||||
Vereinbarkeit eines ägyptischen Erbscheins mit dem schweizerischen Ordre public | |||||||||||||
Sabine Herzog | |||||||||||||
Kartellrecht | |||||||||||||
Gerichtliche Zustellung an im Patentregister eingetragene Vertreter | |||||||||||||
Martin Rauber | |||||||||||||
Anspruch auf Informationen nach kant. Informationsrecht; fehlende gesetzliche Grundlagen für ein Publikationsverbot, aber Schwärzung zum Schutz von Drittinteressen | |||||||||||||
David Vasella | |||||||||||||
Patentrecht; neuheitsschädliche Veröffentlichung; hier keine Geheimhaltungspflicht nach den Umständen | |||||||||||||
David Vasella | |||||||||||||
Facebook Schweiz ist nicht «Inhaberin» von Facebook-Nutzerdaten und damit nicht zur Herausgabe zu verpflichten | |||||||||||||
David Vasella | |||||||||||||
Öffentliches Verfahrensrecht und Verwaltungsrecht | |||||||||||||
Le coefficient d'adaptation pour les procédés de production utilisant des combustibles et de l'électricité (Ordonnance sur le CO2) | |||||||||||||
Camilla Jacquemoud | |||||||||||||
Freiburger SVP-Initiative «Gegen die Eröffnung eines Zentrums «Islam und Gesellschaft» und eine staatliche Imam-Ausbildung an der Universität Freiburg» ist diskriminierend | |||||||||||||
Fabian Klaber | |||||||||||||
SchKG | |||||||||||||
Le délai pour intenter l'action en libération de dette (art. 83 al. 2 LP) | |||||||||||||
Simone Schürch | |||||||||||||
Strafrecht | |||||||||||||
Le remplacement d'une peine par une mesure (art. 63b al. 5 CP) | |||||||||||||
Julien Francey | |||||||||||||
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