Kommentare | Blogs
Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung.
Arbeitsrecht
Weiterbildung muss verordnet werden
Gerhard Hauser
Wer sich als Bundesangestellter an seiner Arbeitsstelle eigenverantwortlich nicht genügend weiterbildet, darf nicht wegen mangelnder Eignung (Art. 10 Abs. 3 Bst. c BPG) entlassen werden, ohne dass er ermahnt wurde, geeignete Weiterbildungskurse zu besuchen.
Kommentar zu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-4517/2015 vom 15. Februar 2016
Publiziert am 21. Juni 2017
Brown Bag Webinar
Datenschutzrecht
Datenschutzrecht: Moneyhouse muss Praxis zur Profilbildung anpassen - keine Unterbindung der Suchmaschinen-Indexierung verlangt
Lukas Bühlmann
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) verpflichtet die Online-Auskunftei Moneyhouse zur Anpassung ihrer Datenbearbeitungspraxis. Das Gericht gelangt in einem aktuellen Urteil zum Schluss, dass Moneyhouse bei der Verknüpfung von Basisdaten einer Person mit weiteren Informationen, wie zur Lebens- und Wohnsituation und zum beruflichen Werdegang, Persönlichkeitsprofile bearbeitet und den Premium-Nutzern zur Weiterbearbeitung zur Verfügung stellt. Da hierbei die Interessen der Betroffenen überwiegen, seien diese Bearbeitungen nur bei Vorliegen von ausdrücklichen Einwilligungen erlaubt. Davon ausgenommen ist jedoch die Bearbeitung von Daten, die für die Erteilung von Bonitätsauskünften erforderlich sind, wobei die Grenzziehung des Gerichts nicht überzeugt und letztlich unklar bleibt. Moneyhouse wurde sodann nicht dazu verpflichtet, die Suchmaschinen-Indexierung von Angaben über im Handelsregister eingetragene Personen einzuschränken. Gutgeheissen wurde demgegenüber die Forderung, dass Moneyhouse die Richtigkeit ihres Datenbestands regelmässig überprüft und dies im Verhältnis von 5% zu den auf der Plattform getätigten Abfragen.
Kommentar zu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-4232/2015 vom 18. April 2017
Publiziert am 07. Juni 2017
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Zwangsmedikation à discrétion?
Anmerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 5A_255/2017 vom 18. Mai 2017
Daniel Rosch
Das Bundesgericht stellt in einem zur Publikation vorgesehenen Entscheid wichtige, klärende Grundsätze im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung und der Zwangsbehandlung, insb. für das Verhältnis von Zwangsmedikation und Vollstreckung fest. Das ist zu begrüssen. Problematisch ist hingegen der Hinweis darauf, dass es keiner zeitlichen Befristung der Vollstreckungsmassnahmen bedarf.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_255/2017 vom 18. Mai 2017 publiziert als BGE 143 III 337
Publiziert am 23. Juni 2017
Öffentliches Verfahrensrecht und Verwaltungsrecht
Watch-List : la pratique de la FINMA désavouée par le TF
Adrienne Salina / Leandro Lepori
Dans le cadre de la surveillance des marchés financiers, la FINMA collecte des données sensibles. L'impact que la collecte de ces données et leur éventuelle divulgation peuvent avoir pour les personnes concernées impose l'existence d'une base légale garantissant un niveau suffisant de protection de la personnalité. Dans son arrêt 1C_214/2016 du 22 mars 2017, le Tribunal fédéral (TF) examine les conditions auxquelles des données sensibles peuvent être collectées. Il déjuge l'instance précédente et constate que les données collectées par la FINMA en l'espèce ne remplissent pas les conditions posées pour la collecte de données sensibles.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 1C_214/2016 vom 22. März 2017 publiziert als BGE 143 I 253
Publiziert am 07. Juni 2017
Strassenverkehrsrecht
Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Voraussetzungen einer notwendigen und amtlichen Verteidigung
Fabian Voegtlin
Das Bundesgericht hatte sich im Entscheid mit den Voraussetzungen der notwendigen (Art. 130 StPO) und amtlichen Verteidigung (Art. 132 StPO) zu befassen, nutzte jedoch die Möglichkeit nicht, den Tatbestand «aus anderen Gründen» i.S.v. Art. 130 lit. c StPO zu konkretisieren.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 1B_338/2016 vom 03. April 2017 publiziert als BGE 143 I 164
Publiziert am 12. Juni 2017
Content Marketing für Juristen – Online neue Klienten gewinnen.
Die aktuellsten juristischen Neuigkeiten werden Ihnen in den Blogs kompakt zusammengefasst.
Familien- und Personenrecht
La modification de la contribution d'entretien en cas de diminution malveillante du revenu
Simone Schürch
IPR/IZPR und Arbitration
Teilweise Gutheissung einer Schiedsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs
Michael Feit
Miet- und Pachtrecht
Begründung der Kündigung eines Mietvertrags (amtl. Publ.; Präzisierung der Rechtsprechung)
Martin Rauber
Wettbewerbsrecht Buch
Öffentliches Verfahrensrecht und Verwaltungsrecht
Gültigkeit der Bündner Volksinitiative «Nur eine Fremdsprache in der Primarschule» (amtl. Publ.)
Fabian Klaber
Submission - Unzulässige Quersubventionierung bei einem staatlichen Anbieter (amtl. Publ.)
Martin Rauber
La suppression des données de la Watchlist FINMA
Célian Hirsch
Auch amtliche Dokumente kantonaler Behörden können unter das BGÖ fallen
Jacqueline Sievers / David Vasella
SchKG
Swiss Supreme Court does not examine status of a DIFC court judgment but leaves issue to lower court
Nathalie Voser / Annabelle Möckesch
L'abus de droit de l'autorité qui requiert un séquestre
Arnaud Nussbaumer-Laghzaoui
L'identité entre une pluralité de créanciers désignés dans un titre de mainlevée et les créanciers poursuivants (LP 80)
Tobias Sievert
Strafprozessrecht
La suspension des délais au recours contre un refus de séquestre
Célian Hirsch
Beschwerde in Strafsachen unzulässig in selbständigen Einziehungsverfahren der Bundesanwaltschaft
Claudio Kerber
La restitution du délai suite à la faute de l'avocat
Célian Hirsch
La publicité des débats pénaux en procédure de recours au sens strict
Julien Francey
Zivilprozessrecht
Swiss Supreme Court rejects extension of arbitration agreement to non-signatory
Nathalie Voser / Anya George
Unentgeltliche Rechtspflege für juristische Personen (amtl. Publ.)
Martin Rauber
Ausnahme vom Prinzip der double instance; gerechtfertigte fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer (amtl. Publ.)
Roland Bachmann
Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Expertenkommentierungen durchlaufen ein internes Peer Review anhand einer renommierten Redaktion, welches einen hohen Qualitätsstandard gewährleistet.

Neben den Expertenkommentierungen sind im dRSK Blog-Beiträge enthalten. Für die Inhalte dieser Beiträge zeichnen die Verfasser und Inhaber der Blogs verantwortlich - Liste der Blogs

Der dRSK wird separat und als Teil des Informations- und Rechercheportals Push-Service Entscheide angeboten. Die Besprechungen sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig.

Statistik:
Zugang zum Push-Service Entscheide: 4850

Information und Impressum:
info@weblaw.ch | T +41 31 380 57 77

ISSN 1663-9995. Editions Weblaw.

Abmeldungen und Adress-Änderungen: Login unter https://register.weblaw.ch. Unter dem Navigationspunkt «Profildaten bearbeiten» und folgend «E-Mail Adressen» können Sie die Monatsübersicht zum dRSK abbestellen bzw. Adress-Änderungen vornehmen.

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sondern benutzen Sie die oben erwähnten Kontaktinformationen.


https://drsk.weblaw.ch
Weblaw AG | Schwarztorstrasse 22 | 3007 Bern
T +41 31 380 57 77 | F +41 31 380 57 78 | info@weblaw.ch