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Ausländerrecht
Neues Beweismittel als Revisionsgrund nach Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG
Kann ein nachträglich (nach Abschluss des ordentlichen Beschwerdeverfahrens) entstandenes Beweismittel zur Revision eines Urteils führen?
Ruth Beutler
Aufgrund des klaren Wortlauts von Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG stellt ein nachträglich (nach Abschluss des ordentlichen Beschwerdeverfahrens) entstandenes Beweismittel, welches eine unbewiesen gebliebene Tatsachenbehauptung belegen soll, keinen Revisionsgrund dar. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht im Urteil E-3913/2009 vom 5. Juni 2013 (publiziert in BVGE 2013/22).
Kommentar zu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVGE-2013-22 vom 05. Juni 2013
Publiziert am 03. Januar 2014
Erbrecht
Erbrechtliche Klagen: Keine direkte internationale Zuständigkeit ohne Vermögenswerte in der Schweiz im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit
Gian Sandro Genna
Das Bundesgericht hat in Bezug auf die erbrechtliche Zuständigkeitsregelung von Art. 88 Abs. 1 IPRG festgehalten, dass für deren Anwendung der Nachweis der Belegenheit von Nachlassgegenständen in der Schweiz im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Klage notwendig sei.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_264/2013 vom 28. November 2013
Publiziert am 28. Januar 2014
Gerichtliche Einforderung der Erbschaft durch die Nacherben versus (angebliche) Pflichtteilsansprüche des Vorerben bzw. seines Erben
Daniel Abt
Der Entscheid zeigt auf, dass das Bundesgericht im vorliegenden Fall die Erhebung der Herabsetzungseinrede (Art. 533 Abs. 3 ZGB) aus prozessual-formalistischen Gründen stark einschränkt; diese Rechtsprechung ist jedoch - wie nachfolgend ausgeführt wird - nicht in allen Teilen überzeugend.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_330/2013 vom 24. September 2013
Publiziert am 28. Januar 2014

SFü

Kindesrückführungen
Kein Vorliegen von Ausschlussgründen für die Kindesrückführung
Sabine Aeschlimann / Jonas Schweighauser
Der Ausnahmegrund der schwerwiegenden Gefahr körperlicher oder seelischer Schädigung im Sinn von Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ ist eng auszulegen. Im Zusammenhang mit Art. 13 Abs. 2 HKÜ muss das Kind urteilsfähig sein, was in Rückführungsverfahren mit elf bis zwölf Jahren der Fall ist und seinen Standpunkt zudem mit einem gewissen Nachdruck vertreten.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_799/2013 vom 02. Dezember 2013
Publiziert am 28. Januar 2014
Beginn des Fristenlaufs der Einjahresfrist gemäss Art. 12 Abs. 1 HKÜ
Verweigerung der Rückführung aufgrund nachträglicher Zustimmung
Sabine Aeschlimann / Jonas Schweighauser
Entschliesst sich ein Elternteil bereits vor dem vereinbarten Rückreisetermin ein Kind nicht zurückzubringen, läuft die Einjahresfrist gemäss Art. 12 Abs.1 HKÜ trotzdem erst ab dem vereinbarten Rückreisedatum. Unterstützt der antragstellende Elternteil den anderen in seinen Vorhaben mit Geld, Ausweispapieren etc. ist von einer Zustimmung auszugehen. Eine einmal erteilte Genehmigung kann nicht mehr widerrufen werden.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_822/2013 vom 28. November 2013
Publiziert am 28. Januar 2014
Steuerrecht
Assujetissement à l'impôt ecclésiastique des personnes morales, toujours pas de modification de la jurisprudence
Thierry Obrist
Dans cet arrêt, le Tribunal fédéral confirme que les personnes morales ne peuvent pas invoquer la liberté de croyance et de conviction pour se soustraire à l'obligation de payer des impôts ecclésiastiques lorsque cela est prévu par le droit cantonal. Le Tribunal fédéral examine aussi la nature juridique de l'impôt ecclésiastique thurgovien.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_1158/2012 vom 27. August 2013
Publiziert am 31. Januar 2014
Vertragsrecht
Kaufvertrag - Abgrenzung zum Tausch, Subsidiarität des Bereicherungsanspruchs gegenüber dem Vindikationsanspruch
Manuel Muehlestein / Markus Vischer
Das Bundesgericht hält zum einen fest, dass ein Rechtsgeschäft nicht zugleich Kauf und Tausch sein kann und die Zumessung eines Geldwertes zum Zwecke der Bemessung der Austauschäquivalenz am Charakter eines ansonsten als Tausch zu qualifizierenden Rechtsgeschäfts nichts ändert. Zum anderen bestätigt das Bundesgericht seine bisherige Rechtsprechung bezüglich der Subsidiarität des Bereicherungsanspruchs gegenüber dem Vindikationsanspruch.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_581/2012 vom 29. August 2013
Publiziert am 28. Januar 2014
Sachgewährleistung beim Kaufvertrag - Wandelung
Livius Schill / Markus Vischer
Ob eine Wandelungsklage nach Art. 205 Abs. 1 OR gerechtfertigt ist, entscheidet sich anhand sämtlicher Umstände. Zu berücksichtigen ist auch der Nachteil, welcher eine Rückabwicklung des Kaufs dem Verkäufer brächte.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_252/2013 vom 02. Oktober 2013
Publiziert am 28. Januar 2014
Verfahren im Kanton Luzern
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