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Ausländerrecht
Kein Familiennachzug für Kriegsverbrecher
Auch Strafverurteilungen im Ausland können zum Erlöschen des Anwesenheitsanspruchs führen
Christian Winiger
Das Bundesgericht hat im Urteil 2C_264/2011 vom 15. November 2011 bestätigt, dass auch Strafverurteilungen im Ausland (als Widerrufsgrund im Sinne von Art. 63 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 62 lit. b und Art. 51 Abs. 1 lit. b des Ausländergesetzes [AuG; SR 142.20]) der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei der Schweizer Ehegattin (und dem gemeinsamen schweizerischen Kind) entgegenstehen können. Erforderlich ist, dass es sich bei den in Frage stehenden Delikten nach der schweizerischen Rechtsordnung um Verbrechen oder Vergehen handelt und der Schuldspruch in einem Staat erfolgt ist, in dem die Einhaltung der rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze und Verteidigungsrechte als garantiert gelten kann. Im konkreten Fall verweigerte das Bundesgericht einem kosovarischen Staatsangehörigen, der vom Obersten Gericht des Kosovos wegen Kriegsverbrechen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war, den Familiennachzug zu seiner Gattin und seinem Kind.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_264/2011 vom 15. November 2011
Publiziert am 20. Dezember 2011
Energierecht
Verhältnis Forderungsprozess wegen nicht bezahlter Elektrizitätsrechnungen und Tarifüberprüfungsverfahren der ElCom
Azra Dizdarevic-Hasic / Stefan Rechsteiner
Sistierung von Forderungsprozessen wegen nicht bezahlter Elektrizitätsrechnungen, bis die ElCom im parallelen Tarifüberprüfungsverfahren entschieden hat, würde die geltenden Tarife der Netzbetreiber faktisch ausser Kraft setzen und dem Tarifüberprüfungsverfahren eine gesetzlich nicht vorgesehenen suspensive Wirkung verleihen. Für den Entscheid über die während eines Tarifüberprüfungsverfahrens geltenden Tarife ist alleine die ElCom zuständig. Trifft die ElCom keine diesbezügliche Entscheidung, gelten die vom Netzbetreiber festgelegten Tarife, die dieser unabhängig vom laufenden Tarifüberprüfungsverfahren zivilrechtlich durchsetzten kann.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_378/2011 vom 10. Oktober 2011 publiziert als BGE 137 III 522
Publiziert am 09. Dezember 2011
Erbrecht
Compétence internationale selon l'art. 88 LDIP et mesures de sûreté en droit des successions
Delphine Pannatier Kessler
Dans cet arrêt, le Tribunal fédéral rejette le recours d'héritiers se plaignant du refus des instances cantonales d'admettre leurs requêtes d'annuler un certificat d'héritiers, d'ouvrir un testament et d'établir un nouveau certificat d'héritiers, lesquelles sont toutes des mesures de sûreté au sens de l'article 98 LTF ne permettant d'invoquer en cas de recours que des griefs d'ordre constitutionnel. Le TF examine la compétence des autorités suisses selon l'article 88 LDIP et précise ce qu'un plaideur doit prouver pour établir une inaction de fait des autorités successorales étrangères.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_255/2011 vom 13. September 2011
Publiziert am 06. Dezember 2011
Sozialversicherungsrecht
Observation von obligatorisch Versicherten
Vivian Winzenried
Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass Observationen im privaten, aber öffentlich einsehbaren Raum grundsätzlich nicht ausgeschlossen sind. Es wird vorausgesetzt, dass konkrete Anhaltspunkte bestehen, die Zweifel an der behaupteten Arbeitsunfähigkeit wecken, die Observation nur während einer verhältnismässig kurzen und begrenzten Zeit stattfindet und einzig Verrichtungen des Alltags ohne engen Bezug zur Privatsphäre gefilmt bzw. dokumentiert werden.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 8C_272/2011 vom 11. November 2011 publiziert als BGE 137 I 327
Publiziert am 16. Dezember 2011
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