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Ausländerrecht
Die 'Crux' mit dem nachehelichen Härtefall (Art. 50 AuG)
Thomas Hugi Yar
Art. 50 dürfte einer der beim Bundesgericht am meisten angerufenen Artikel des neuen Ausländergesetzes (AuG; SR 142.20) sein. Er sieht vor, dass nach Auflösung der Ehe oder der Familiengemeinschaft der Anspruch des Ehegatten und der Kinder auf Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung unter anderem dann fortbesteht, wenn wichtige persönliche Gründe einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz erforderlich machen (Art. 50 Abs. 1 lit. b i.V.m. Abs. 2 AuG). Das vorliegende Urteil stellt klar, dass zwischen der anspruchverschaffenden Ehe und dem Anspruch auf Fortbestand der Bewilligung ein inhaltlich-zeitlicher Zusammenhang bestehen muss; ist der Anspruch nach Art. 50 AuG einmal untergegangen, kann er regelmässig nicht wieder aufleben. Diese Rechtsprechung dürfte in der Praxis nicht immer einfach zu handhaben sein.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_365/2010 vom 22. Juni 2011
Publiziert am 30. August 2011
Energierecht
Zuordnung von Netzanschlüssen zu einer Netzebene
Stefan Rechsteiner / Michael Waldner
Für die Zuordnung von Netzanschlüssen zu einer Netzebene ist es entscheidend, welche Netzebenen eines anderen Netzbetreibers ein Netznutzer Gebrauch macht oder Gebrauch machen könnte. Ein Reserveanschluss kann für die Zuordnung ausschlaggebend sein, wenn er für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit erforderlich und nicht für beide Parteien von gleichem Interesse ist. Ausschlaggebend für die Beurteilung, ob eine Reserve-/Notverbindung einer oder beiden Parteien dient, ist nicht die Frage, welche Partei die Leitung tatsächlich häufiger nutzt. Vielmehr ist zu beurteilen, ob eine der Parteien zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit wesentlich mehr auf die fragliche Leitung angewiesen ist.
Kommentar zu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-1682/2010 vom 04. Mai 2011
Publiziert am 28. August 2011
Anspruch auf den Zinssatz ohne Reduktion nach Art. 31a Abs. 2 StromVV
Stefan Rechsteiner / Azra Dizdarevic-Hasic
Das Bundesverwaltungsgericht bejaht die Rechtmässigkeit der Übergangsbestimmung gemäss Art. 31a Abs. 1 StromVV, wonach der Zinssatz nach Art. 13 Abs. 3 Bst. b StromVV (sog. WACC) für die betriebsnotwendigen Vermögenswerte für Netzanlagen, die vor dem 1. Januar 2004 in Betrieb genommen wurden, in den Jahren 2009-2013 um 1 % gesenkt wird und bestätigt damit seine frühere Rechtsprechung. Erfüllen Betreiber von Anlagen bestimmte Voraussetzungen, genehmigt die ElCom gemäss Art. 31a Abs. 2 StromVV auf ein Gesuch hin den Zinssatz ohne Reduktion. Da die Beschwerdeführerin weder nachweisen konnte, dass ihre Netzanlagen zumindest über eine einheitliche und sachgerechte Nutzungsdauer abgeschrieben wurden, noch dass ihre Anlagen nicht im Sinne von Art. 31a Abs. 2 StromVV neu bewertet wurden, verneinte das Bundesverwaltungsgericht den Anspruch auf einen Zinssatz ohne Reduktion. Den Nachweis, dass die Anlagen nicht im Sinne von Art. 31a Abs. 2 StromVV neu bewertet wurden, hat die Beschwerdeführerin auch dann zu erbringen, wenn die Anlagen wie vorliegend in Vergangenheit wiederholt den Eigentümer gewechselt haben.
Kommentar zu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-6181/2009 vom 03. Februar 2011
Publiziert am 23. August 2011
Binnenmarktzugang von Inhabern von kommunalen Installationsbewilligungen - bundesrechtliche Vorgaben für das Verfahren
Stefan Renfer
Das Bundesgericht wies die Stadt Schaffhausen an, einem Sanitärinstallateur eine Bewilligung zur Ausführung von Installationsarbeiten zu erteilen. Die Städtischen Werke Schaffhausen verweigerten dem Installateur eine Bewilligung für bestimmte Installationsarbeiten. Da der Installateur bereits über eine entsprechende Bewilligung in einer Gemeinde verfügte, verstiess der Entscheid der Stadt Schaffhausen gegen das Binnenmarktgesetz.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_57/2011 vom 03. Mai 2011
Publiziert am 16. August 2011
Erbrecht
Zeitpunkt der Entstehung des Gewinnanteilsrechts der Miterben durch Zuweisung zur Bauzone
Fabienne Wiget
Massgeblicher Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens für die Zuweisung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zu einer Bauzone im Sinne von Art. 29 Abs. 2 lit. c BGBB ist die öffentliche Auflage des Nutzungsplanes (E. 5.5).
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_816/2010 vom 28. April 2011 publiziert als BGE 137 III 344
Publiziert am 16. August 2011
Grund- und Menschenrechte
Stiefkindadoption in eingetragener Partnerschaft verweigert
Bundesgericht lässt die Prüfung der Diskriminierungsrüge offen
Tarek Naguib
Eine in eingetragener Partnerschaft lebende Frau führte gegen die Ablehnung des Gesuches um Adoption ihrer Stieftochter Beschwerde in Zivilsachen. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und lässt die Prüfung der behaupteten Diskriminierung aus formalen Gründen offen.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_774/2010 vom 05. Mai 2011 publiziert als BGE 137 III 241
Publiziert am 03. August 2011
IT-Recht
Besitz an Daten im Cache-Speicher
Urs Egli
Im Urteil 6B_744/2010 vom 12. Mai 2011 äussert sich das Bundesgericht zum Besitz an Daten, die im Cache-Speicher eines Internetbrowsers abgelegt sind. Die Frage spielt vor allem im Zusammenhang mit dem Besitz von harter Pornographie eine Rolle (Art. 197 Ziff. 3bis StGB).
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 6B_744/2010 vom 12. Mai 2011 publiziert als BGE 137 IV 208
Publiziert am 31. August 2011
Sozialhilferecht
Sozialhilfemissbrauch als Betrug ?
Peter Mösch Payot
Unterzeichnet eine Ehefrau zu Hause ungelesen einen vom Ehemann falsch ausgefüllten mehrseitigen Antrag auf Sozialhilfe, liegt gemäss Bundesgericht Eventualvorsatz hinsichtlich arglistiger Täuschung vor und sie kann sich damit des Betruges schuldig machen. Die Arglist der Täuschung ist dabei auch dann möglich, wenn es dem Sozialdienst leicht möglich gewesen wäre, undeklariertes Einkommen festzustellen. Das Urteil steht für eine Verschärfung der Annahme von Arglist und Betrug bei unrechtmässigem Sozialhilfebezug. Die bessere Eignung sozialverwaltungsrechtlicher Mittel zur Missbrauchsbekämpung in der Sozialhilfe bleibt davon allerdings unbenommen.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 6B_690/2010 vom 25. Oktober 2010
Publiziert am 17. August 2011
Sozialversicherungsrecht
Schleudertrauma: Sinngemässe Anwendung der Überwindbarkeitspraxis auf vorübergehende UV-Leistungen?
Vivian Winzenried
Das Bundesgericht hält fest, dass die Überwindbarkeitspraxis (gemäss BGE 136 V 279 und 130 V 352) auf UV-Heilbehandlungs- und Taggeldanspruch keine Anwendung findet.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 8C_100/2011 vom 01. Juni 2011 publiziert als BGE 137 V 199
Publiziert am 05. August 2011
Vertragsrecht
Arglistiges Verschweigen von Mängeln im Grundstückkauf
Philipp Chiani / Markus Vischer
Das Bundesgericht hält fest, dass von arglistigem Verschweigen eines Mangels ausgegangen werden müsse, falls der Verkäufer dem Käufer das Fehlen einer Eigenschaft verheimlicht, ohne dessen Vorhandensein der Käufer den Kaufvertrag nicht oder zumindest nicht unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen hätte. Das Verheimlichen von Tatsachen sei insoweit verpönt, als den Verkäufer aus Vertrag, Gesetz oder aus Treu und Glauben eine Aufklärungspflicht treffe.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_70/2011 vom 12. April 2011
Publiziert am 30. August 2011
BGE 4A_576/2010 - Kein Regress aus Art. 72 VVG auf Kausalhaftpflichtige
Praxisänderung abgelehnt
Corinne Zellweger-Gutknecht
Trotz breiter und andauernder Kritik hält das Bundesgericht an seiner an Art. 51 Abs. 2 OR orientierten Praxis fest, wonach der Regress gemäss Art. 72 Abs. 1 VVG eine schuldhafte, unerlaubte Handlung des Haftpflichtigen voraussetzt.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_576/2010 vom 07. Juni 2011 publiziert als BGE 137 III 352
Publiziert am 24. August 2011
Genaueres zum ungefähren Kostenansatz (Art. 375 OR)
Thomas Siegenthaler
Bundesgerichtsentscheide zu Art. 375 OR (ungefährer Kostenansatz) sind eher selten - was vermuten lässt, dass sich Parteien und ihre Anwälte kaum auf diese Bestimmung berufen. Möglicherweise findet Art. 375 in letzter Zeit aber vermehrt Beachtung: Nachdem sich das Bundesgericht im Jahr 2009 eingehend zu dieser Bestimmung geäussert hatte (4A_577/2008), gibt es nun bereits wieder einen ausführlichen Entscheid zu diesem Thema zu vermelden.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_15/2011 vom 03. Mai 2011
Publiziert am 22. August 2011
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