Kommentare | Blogs
Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung.
Erbrecht
Die Berechtigten eines Liquidationssaldos i.S.v. Art. 573 Abs. 2 ZGB nach Ausschlagung
Pius Koller
Im vorliegend kommentierten Urteil äussert sich das Bundesgericht zum ersten Mal zur Frage, wer zum Kreis der Berechtigten eines Liquidationsüberschusses nach Ausschlagung gemäss Art. 573 Abs. 2 ZGB gehört, wenn zuvor sowohl die eingesetzten als auch die gesetzlichen Erben ausschlugen. Das Bundesgericht spricht den Aktivenüberschuss dem erstausschlagenden, eingesetzten Erben zu und widerspricht dabei der herrschenden Lehre.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_961/2022 vom 11. Mai 2023, zur Publikation vorgesehen
Publiziert am 13. Mai 2024
Gesundheitsrecht
Zweistufige Wirtschaftlichkeitskontrolle bei Überarztung
Vertrag über die statistische Methode zur Wirtschaftlichkeitskontrolle (Methodenvertrag)
Joel Drittenbass / Barbara Meier / Matthias Neumann
Das Bundesgericht stellte fest, dass mit der Screening-Methode, welche im Vertrag über die statistische Methode zur Wirtschaftlichkeitskontrolle (sog. Methodenvertrag) vorgesehen ist, keine unwirtschaftliche Leistungserbringung i.S.v. Art. 56 Abs. 1 KVG bewiesen werden kann, weshalb deren Ergebnis keine Grundlage für eine Rückforderungsklage bildet. Die Krankenversicherer müssen vielmehr in einem zweiten Schritt eine umfassende Einzelfallanalyse durchführen, auf deren Ergebnissen die beim kantonalen Schiedsgericht einzubringende Rückforderungsklage beruhen muss.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 9C_135/2022 vom 12. Dezember 2023, zur Publikation vorgesehen
Publiziert am 07. Mai 2024
Sachenrecht
Klage auf Einräumung eines Notwegrechts
Philipp Eberhard
Das Bundesgericht bestätigt im französischen Urteil 5A_307/2023 vom 15. Januar 2024 (=BGE 150 III 17) den Entscheid der Vorinstanz, wonach die Einräumung eines Notwegrechts gestützt auf das Kriterium des geringsten Nachteils i.S.v. Art. 694 Abs. 2 ZGB bundesrechtskonform ist. Bislang war das Wohnhaus auf der Liegenschaft derjenigen Eigentümerin, die das Notwegrecht fordert, nur umständlich zu Fuss über eine Treppe zu erreichen. Ein entsprechendes Notwegrecht (Fuss- und Fahrwegrecht) über das Grundstück der Beschwerdeführerin erweist sich aus technischer Sicht am sinnvollsten, weswegen ihre Beschwerde abzuweisen ist.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_307/2023 vom 15. Januar 2024, zur Publikation vorgesehen
Publiziert am 17. Mai 2024
Vertragsrecht
Das Element von Treu und Glauben im Irrtumsrecht
Benjamin Reis / Markus Vischer / Dario Galli
In seinem Urteil 4A_92/2021 vom 14. Oktober 2021 schützte das Bundesgericht die Berufung auf einen Grundlagenirrtum im Zusammenhang mit einem Unternehmenskauf. Die Käuferin und deren Muttergesellschaft brachten erfolgreich vor, dass die Kaufpreisberechnung auf der Annahme beruhte, dass der letzte Jahresabschluss, welcher bei der Unterzeichnung der relevanten Rahmenvereinbarung noch nicht vorlag, bezüglich Geschäftsvolumen ungefähr demjenigen des letzten vorliegenden Jahresabschlusses entspricht, was sich als falsch herausstellte. Das Urteil ist im Ergebnis richtig und bietet Anlass, das Element von Treu und Glauben im Irrtumsrecht näher zu beleuchten.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_92/2021 vom 14. Oktober 2021
Publiziert am 05. Mai 2024
Die aktuellsten juristischen Neuigkeiten werden Ihnen in den Blogs kompakt zusammengefasst.
Ãffentliches Wirtschaftsrecht
L'acquisition d'un immeuble agricole par une personne morale (art. 9 LDFR)
Ismaël Boubrahimi
Arbeitsrecht
Keine Sperrfrist bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit
Nicolas Facincani
Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Nicolas Facincani
Familien- und Personenrecht
La garde alternée et l'autorité parentale
Camille de Salis
Gesellschaftsrecht und Finanzmarktrecht
La copie sans droit des données de la société par un associé
Célian Hirsch
IPR/IZPR und Arbitration
EDF c. Espagne : Charte de l'énergie et arbitrage - le droit international prévaut sur le droit communautaire
Arnaud Nussbaumer-Laghzaoui
SchKG
Beschwerdelegitimation des Gläubigers gegen die Konkurseröffnung nach Art. 191 SchKG
Stéphanie Oneyser
Steuerrecht
L'imposition privilégiée des réserves latentes à la suite d'une réévaluation comptable (art. 37b LIFD)
Tobias Sievert
Strafprozessrecht
L'accès au juge en cas de transmission d'informations entre le juge civil et une autorité administrative
Arnaud Lambelet
La valeur probante d'une démarche expérimentale à la base de l'établissement d'un rapport de police
Basilio Nunnari
Visites intimes en détention : un droit réservé aux personnes détenues pouvant justifier de relations stables et durables
Camille Montavon
Fiction de retrait de l'opposition et prévenu à l'étranger
Sandy Ferreiro Panzetta
L'ordonnance de classement au contenu violant la présomption d'innocence
Kastriot Lubishtani
Strafrecht
La discrimination et incitation à la haine (art. 261bis al. 1 CP)
André Lopes Vilar de Ouro
Notification d'une ordonnance pénale par voie édictale contre un prévenu placé en détention provisoire
Alexandre Guisan
L'interdiction de prononcer une mesure trop clémente qui suspend l'exécution d'une longue peine privative de liberté
Frédéric Lazeyraz
Affaire Platini/Blatter : récusation de l'ensemble de la Cour d'appel du TPF
Ryan Gauderon
Vertragsrecht
La levée anticipée du secret professionnel de l'avocat en vue du recouvrement d'honoraires
André Lopes Vilar de Ouro
Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Expertenkommentierungen durchlaufen ein internes Peer Review anhand einer renommierten Redaktion, welches einen hohen Qualitätsstandard gewährleistet.

Neben den Expertenkommentierungen sind im dRSK Blog-Beiträge enthalten. Für die Inhalte dieser Beiträge zeichnen die Verfasser und Inhaber der Blogs verantwortlich - Liste der Blogs

Der dRSK wird separat und als Teil des Informations- und Rechercheportals Push-Service Entscheide angeboten. Die Besprechungen sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig.

Statistik:
Zugang zum Push-Service Entscheide: 7808

Information und Impressum:
info@weblaw.ch | T +41 31 380 57 77

ISSN 1663-9995. Editions Weblaw.

Abmeldungen und Adress-Änderungen: Login unter https://register.weblaw.ch. Unter dem Navigationspunkt «Profildaten bearbeiten» und folgend «E-Mail Adressen» können Sie die Monatsübersicht zum dRSK abbestellen bzw. Adress-Änderungen vornehmen.

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sondern benutzen Sie die oben erwähnten Kontaktinformationen.


https://drsk.weblaw.ch
Weblaw AG | Schwarztorstrasse 22 | 3007 Bern
T +41 31 380 57 77 | F +41 31 380 57 78 | info@weblaw.ch