Kommentare | Blogs
Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung.
Arbeitsrecht
Fristlose Kündigung
Gerhard Hauser
Einem Mitglied des mittleren Kaders eines Bundesamtes wurde fristlos gekündigt, weil er durch wenig zurückhaltende Kommentare in den sozialen Medien einen Reputationsschaden für das Amt bewirken könnte. Das Bundesverwaltungsgericht schützt diese Kündigung mit der Begründung, es bestehe eine je nach Stellung und Funktion erhöhte «doppelte Loyalität» gegenüber dem Arbeitgeber.
Kommentar zu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-5236/2022 vom 21. August 2023
Publiziert am 29. September 2023
Ausländerrecht
Anordnung einer Landesverweisung trotz schweren persönlichen Härtefalls
Bundesgerichtlicher Entscheid zu Art. 66a ff. StGB
Patrizia Birchler
Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines spanischen Secondo gegen eine Landesverweisung wegen Betäubungsmitteldelikten ab und bestätigt die vorinstanzliche Interessenabwägung zugunsten öffentlicher Interessen an dessen Ausweisung. Dabei thematisiert der Entscheid die besondere Situation des Beschwerdeführers als Secondo sowie dessen prozessualen und materiellen Rechte aus Art. 8 EMRK und der FZA nur ungenügend und überzeugt demnach nicht.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 6B_1351/2021 vom 18. April 2023
Publiziert am 19. September 2023
Konsolidierung der Praxis zum Recht auf Privatleben
Das Bundesgericht präzisiert im zur Publikation vorgesehenen BGer 2C_734/2022 vom 3. Mai 2023 seine Rechtsprechung zum Aufenthaltsrecht gestützt auf Art. 8 EMRK
Kilian Meyer
Vor fünf Jahren hat das Bundesgericht im Leitentscheid BGE 144 I 266 das Recht auf Schutz des Privatlebens gestärkt und festgehalten, nach einer rechtmässigen Anwesenheit von zehn Jahren bedürfe die Beendigung des Aufenthalts besonderer Gründe. In der Zwischenzeit hat das Bundesgericht dieser Rechtsprechung «die Flügel gestutzt», wobei die jüngst ergangenen BGE 149 I 66 und 72 in der Lehre kritisiert wurden. Im jüngst ergangenen französischsprachigen Urteil nimmt das Bundesgericht eine im Ergebnis zu begrüssende Kurskorrektur vor.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_734/2022 vom 03. Mai 2023 publiziert als BGE 149 I 207
Publiziert am 19. September 2023
Sachenrecht
Nicht wiedergutzumachender Nachteil durch Realisierung eines Bauvorhabens
Philine Renggli
Im Urteil 5A_998/2022 vom 18. April 2023 befasste sich das Bundesgericht damit, ob Bauarbeiten aufgrund einer strittigen Dienstbarkeit durch vorsorgliche Massnahmen gestoppt werden sollten, da dadurch ein nicht wiedergutzumachender Nachteil i.S.v. Art. 93 BGG bzw. Art. 261 ZPO drohen könnte. Der Streit dreht sich um die Frage, ob die Grunddienstbarkeit die Beschwerdeführer daran hindert, auf ihrem Grundstück ein Bauvorhaben zu realisieren, für das eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt. In prozessualer Hinsicht setzt sich das Bundesgericht mit der Verletzung verfassungsmässiger Rechte insbesondere der Verletzung des rechtlichen Gehörs sowie des Willkürverbots auseinander.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_998/2022 vom 18. April 2023
Publiziert am 26. September 2023
Die aktuellsten juristischen Neuigkeiten werden Ihnen in den Blogs kompakt zusammengefasst.
Arbeitsrecht
Beweis- und Substantiierungslast bei Lohnklagen
Nicolas Facincani / Ritzinger Matteo
Kündigung nicht missbräuchlich bei fehlender Zielerreichung
Nicolas Facincani
Erbrecht
Voraussetzungen eines «erbrechtlichen Durchgriffs» zur Durchsetzung von Ausgleichungsansprüchen
Ramona Fischer
Familien- und Personenrecht
Überschussanteil des Kindes unverheirateter Eltern
Jean-Michel Ludin
Gesundheitsrecht
Spitalzusatzversicherung nach VVG, Globalübernahme und Auslegung von BVB
Stéphanie Oneyser
IPR/IZPR und Arbitration
South Sudan bound by arbitration clause in agreement entered into by Sudan
Anya George / Janine Häsler
La primauté du for conventionnel en droit international privé
Arnaud Lambelet
Miet- und Pachtrecht
Miete, vereinfachtes Verfahren, Zuständigkeit des Handelsgerichts
Martin Rauber
SchKG
Berechnung der 15-monatigen Frist von Art. 166 Abs. 2 SchKG
Stéphanie Oneyser
Strafrecht
Amende additionnelle (art. 42 al. 4 CP) : le Tribunal fédéral précise sa jurisprudence
Camille Perrier Depeursinge / Laura Ces
Pas de retrait de l'appel en raison de l'usage du droit de refuser de collaborer
Alexandre Guisan
L'expulsion du jeune adulte ayant commis des infractions avant et après sa majorité
Frédéric Lazeyraz
Le droit à la libération conditionnelle d'un détenu en situation irrégulière qui n'a pas l'intention de quitter le territoire suisse
Justine Arnal
L'infraction de non-restitution de permis ou de plaques de contrôle par l'administrateur d'une société
Camille de Salis
L'interdiction de confiscation d'une quantité minime de cannabis destinée à la consommation personnelle
Florence Perroud
Vertragsrecht
L'hypothèse passive ne suffit toujours pas
Sébastien Pittet
Pas d'accès au dossier par la voie de l'intervention
Grégoire Geissbühler
Clause insolite dans les conditions générales d'un contrat informatique
Ariane Legler
Zivilprozessrecht
Ausstand, verspätete Geltendmachung
Martin Rauber
Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Expertenkommentierungen durchlaufen ein internes Peer Review anhand einer renommierten Redaktion, welches einen hohen Qualitätsstandard gewährleistet.

Neben den Expertenkommentierungen sind im dRSK Blog-Beiträge enthalten. Für die Inhalte dieser Beiträge zeichnen die Verfasser und Inhaber der Blogs verantwortlich - Liste der Blogs

Der dRSK wird separat und als Teil des Informations- und Rechercheportals Push-Service Entscheide angeboten. Die Besprechungen sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig.

Statistik:
Zugang zum Push-Service Entscheide: 7752

Information und Impressum:
info@weblaw.ch | T +41 31 380 57 77

ISSN 1663-9995. Editions Weblaw.

Abmeldungen und Adress-Änderungen: Login unter https://register.weblaw.ch. Unter dem Navigationspunkt «Profildaten bearbeiten» und folgend «E-Mail Adressen» können Sie die Monatsübersicht zum dRSK abbestellen bzw. Adress-Änderungen vornehmen.

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sondern benutzen Sie die oben erwähnten Kontaktinformationen.


https://drsk.weblaw.ch
Weblaw AG | Schwarztorstrasse 22 | 3007 Bern
T +41 31 380 57 77 | F +41 31 380 57 78 | info@weblaw.ch