Kommentare | Blogs
Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung.
Ausländerrecht
Korrektur der Rechtsprechung zu Art. 3 Abs. 6 Anhang I FZA
Valerio Priuli
Art. 3 Abs. 6 Anhang I FZA begründet für Kinder von (ehemaligen) Wandererwerbstätigen ein Aufenthaltsrecht zwecks Absolvierung einer Ausbildung. Der betreuende Elternteil erhält ein davon abgeleitetes Aufenthaltsrecht. Mit Urteil 2C_185/2019 vom 4. März 2021 entwickelt das Bundesgericht seine Rechtsprechung zu entsprechenden Fallkonstellationen fort. Hierbei rezipiert es das EuGH-Urteil NA, rückt teilweise von der mit den BGE 139 II 393 und 142 II 35 begründeten Rechtsprechung ab und nähert sich der Rechtsprechung des EuGH an - leider wurde die Chance vertan, in aller Klarheit eine parallele Rechtslage im Sinne von Art. 16 FZA zu schaffen.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_185/2019 vom 04. März 2021
Publiziert am 27. Januar 2022
IPR/IZPR und Arbitration
Application for «Revision» of an Arbitral Award Rejected
Simon Gabriel
Article 190a of the Swiss PILA, as in force since 2021, governs the legal remedy of the so-called «revision». Compared with an (ordinary) setting aside application according to Article 190.2 PILA, the legal remedy of the revision has distinct requirements and time limits to be observed. In the present case, the Swiss Federal Tribunal rejected an application for revision as manifestly inadmissible.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_422/2021 vom 14. Oktober 2021
Publiziert am 05. Januar 2022
Sachenrecht
Abberufung des Verwalters im Stockwerkeigentum
Martina Frischkopf
Das Bundesgericht schützt das Ermessen der Vorinstanz, wonach die lediglich als geringfügig zu qualifizierenden Pflichtverletzungen des Verwalters unter Berücksichtigung der vorgefundenen schwierigen Situation zwischen den Stockwerkeigentümern sowie der Engmaschigkeit der Verwaltungskontrolle durch den Beschwerdeführer das Vertrauen in die Verwaltung nicht dergestalt erschüttern, dass deren gerichtliche Abberufung angezeigt wäre.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_920/2020 vom 15. Oktober 2021
Publiziert am 26. Januar 2022
Vertragsrecht
Einrede des nicht erfüllten Aktienkaufvertrags (Art. 82 OR)
Michael Kündig / Dario Galli / Markus Vischer
In seinem Urteil 4A_262/2021 vom 30. September 2021 verpflichtete das Bundesgericht den beklagten Käufer zur Zahlung des Kaufpreises, und zwar ohne, dass es den klagenden Verkäufer zur Zug-um-Zug-Erfüllung des Aktienkaufvertrags verpflichtete. Es begründete dies damit, dass der beklagte Käufer die der Einrede nach Art. 82 OR zugrunde liegenden Tatsachen verspätet in den Prozess eingeführt hatte. Das Bundesgericht liess die in der Lehre umstrittene Frage offen, bis zu welchem Zeitpunkt die Einrede nach Art. 82 OR im Prozess erhoben werden kann.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_262/2021 vom 30. September 2021
Publiziert am 27. Januar 2022
Opfermitverantwortung beim Kunstkauf
Yves Klein Skulptur als erkennbares «postmortales Patchwork»?
Livia Häberli / Dario Galli / Markus Vischer
In seinem Urteil 4A_42/2021 vom 5. Juli 2021 entschied das Bundesgericht, dass die Verkäuferin die Käuferin nicht darüber aufklären musste, dass die Sockelung der verkauften Skulptur nicht vom Künstler stammt und erst posthum vorgenommen wurde. Gemäss Bundesgericht hätte die Käuferin nachfragen müssen, wer der Urheber der Sockelung ist.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_42/2021 vom 05. Juli 2021
Publiziert am 21. Januar 2022
Genehmigung von Aktienübertragungen durch den Verwaltungsrat
Jennifer Hoogstraal / Dario Galli / Markus Vischer
In seinem Urteil 4A_188/2020 vom 3. September 2020 hielt das Bundesgericht fest, dass unverbriefte Namenaktien gestützt auf eine unmissverständliche Formulierung im Kaufvertrag gültig durch Zession übertragen werden. Weiter bestätigte das Bundesgericht, dass der Verwaltungsrat die Übertragung vinkulierter Namenaktien auch anlässlich einer formfrei abgehaltenen Verwaltungsratssitzung (Universalversammlung) genehmigen könne.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_188/2020 vom 03. September 2020
Publiziert am 13. Januar 2022
Bestimmung des Vorkaufspreises
Jenny von Arx / Dario Galli / Markus Vischer
In seinem Urteil 5A_782/2020 vom 23. August 2021 beschäftigte sich das Bundesgericht mit der Höhe des von der Vorkaufsberechtigten zu zahlenden Preises, wenn die Vorkaufsbelasteten und der Dritte einen Grundstückkaufvertrag mit einem simulierten Kaufpreis schlossen.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_782/2020 vom 23. August 2021
Publiziert am 13. Januar 2022
Zivilprozessrecht
Aktenschluss bei Äusserungsmöglichkeit in der Hauptverhandlung
Präzisierung der bisherigen Rechtsprechung
Fabienne Bretscher / Martina Patricia Steiner
Gemäss Art. 229 Abs. 2 ZPO tritt in Verfahren, in welchen weder ein zweiter Schriftenwechsel noch eine Instruktionsverhandlung mit unbeschränkter Äusserungsmöglichkeit stattgefunden haben, der Aktenschluss «zu Beginn der Hauptverhandlung» ein. Das Bundesgericht hat im zur Publikation vorgesehenen BGer 4A_50/2021 klargestellt, dass neue Tatsachen, wozu auch Bestreitungen zählen, sowie Beweismittel in einem separaten Tatsachen- und Beweisvortrag vor den ersten Parteivorträgen vorgebracht werden müssen.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_50/2021 vom 06. September 2021 publiziert als BGE 147 III 475
Publiziert am 26. Januar 2022
Die aktuellsten juristischen Neuigkeiten werden Ihnen in den Blogs kompakt zusammengefasst.
Arbeitsrecht
24-Stunden-Betreuung unter dem Arbeitsgesetz
Nicolas Facincani
IPR/IZPR und Arbitration
Violations of Swiss Constitution or European Convention on Human Rights do not amount to a violation of substantive public policy
Julie Raneda / Andreas Wehowsky
Restrictive approach to doctrine of «surprise effect» confirmed
Anya George / Letícia Morais
Kartellrecht
La complicité en matière de droit de la concurrence
Marion Chautard
Steuerrecht
La révocation d'un allégement fiscal
Tobias Sievert
Strafrecht
Contenu de l'acte d'accusation et appréciation des preuves (« déclarations contre déclarations ») relatives à un viol
Camille Montavon
Le médecin n'est pas responsable du décès par choc anaphylactique de sa nouvelle patiente si celle-ci persiste à ne pas lui transmettre ses antécédents médicaux faisant état d'hypersensibilité allergique
Ryan Gauderon
Strafbare Äusserungen von Gewerkschaftsmitgliedern?
Nicolas Facincani
Utilisation frauduleuse d'un ordinateur par métier et unité naturelle d'actions
Alexia Blanchet
Obligation pour chaque autorité pénale de rappeler au prévenu son droit de demander un défenseur d'office
Stephane Grodecki
La restitution du délai pour recourir au Tribunal fédéral
Quentin Cuendet
Zivilprozessrecht
L'intervention accessoire d'un héritier dans une procédure pour carence d'organisation d'une société (art. 731b CO)
Ariane Legler
Prozessvertretung durch Gewerkschaften
Nicolas Facincani / Seline Wissler
Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Expertenkommentierungen durchlaufen ein internes Peer Review anhand einer renommierten Redaktion, welches einen hohen Qualitätsstandard gewährleistet.

Neben den Expertenkommentierungen sind im dRSK Blog-Beiträge enthalten. Für die Inhalte dieser Beiträge zeichnen die Verfasser und Inhaber der Blogs verantwortlich - Liste der Blogs

Der dRSK wird separat und als Teil des Informations- und Rechercheportals Push-Service Entscheide angeboten. Die Besprechungen sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig.

Statistik:
Zugang zum Push-Service Entscheide: 10293

Information und Impressum:
info@weblaw.ch | T +41 31 380 57 77

ISSN 1663-9995. Editions Weblaw.

Abmeldungen und Adress-Änderungen: Login unter https://register.weblaw.ch. Unter dem Navigationspunkt «Profildaten bearbeiten» und folgend «E-Mail Adressen» können Sie die Monatsübersicht zum dRSK abbestellen bzw. Adress-Änderungen vornehmen.

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sondern benutzen Sie die oben erwähnten Kontaktinformationen.


https://drsk.weblaw.ch
Weblaw AG | Schwarztorstrasse 22 | 3007 Bern
T +41 31 380 57 77 | F +41 31 380 57 78 | info@weblaw.ch