|
|||||||||||||
DIGITALER RECHTSPRECHUNGS-KOMMENTAR Monatsübersicht Juni 2021, Ausgabe 121 |
|||||||||||||
Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung. | |||||||||||||
Arbeitsrecht | |||||||||||||
Kostengutsprache für Verfahrens- und Parteikosten | |||||||||||||
Gerhard Hauser | |||||||||||||
Das Bundesverwaltungsgericht leitet aus der Treuepflicht einer Richterin gegenüber dem Gericht die Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber der Richterin ab. Zur Abwehr von ungerechtfertigten und unbedarften Vorwürfen in der Presse habe sie einen Anspruch auf Übernahme der Anwaltskosten, die in Bezug zu diesen Vorwürfen stehen. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-3584/2020 vom 12. April 2021 Publiziert am 09. Juni 2021 |
|||||||||||||
Datenschutzrecht | |||||||||||||
Datenschutzrechtlicher Anspruch auf Auskunft über Herkunftsangaben | |||||||||||||
Marcel Griesinger / Daniel Seiler | |||||||||||||
Die Urteilsbesprechung analysiert das Urteil im Hinblick auf den datenschutzrechtlichen Anspruch auf Auskunft über Herkunftsangaben. Dabei wird die vom Bundesgericht festgestellte Reichweite des Begriffs der Herkunft untersucht. Zudem wird ein besonderes Augenmerk auf die Abgrenzung des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs zur Informationsbeschaffung zwecks einer Beweisermittlung gelegt. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_125/2020 vom 10. Dezember 2020 publiziert als BGE 147 III 139 Publiziert am 16. Juni 2021 |
|||||||||||||
Gesellschaftsrecht und Finanzmarktrecht | |||||||||||||
Umfang des Auskunfts- und Einsichtsrecht des Aktionärs
Kein Recht auf Auskunft über die individuelle Vergütung von Verwaltungsratsmitgliedern |
|||||||||||||
Xenia Karametaxas | |||||||||||||
In diesem kurzen Urteil befasst sich das Bundesgericht mit der Frage, inwiefern Auskünfte über die individuellen Vergütungen von Verwaltungsratsmitgliedern, sowie die Einsicht in Mandatsverträge für die Ausübung von Aktionärsrechten erforderlich sind. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_561/2020 vom 25. Februar 2021 Publiziert am 30. Juni 2021 |
|||||||||||||
Gesundheitsrecht | |||||||||||||
Das lebensmittelrechtliche Täuschungsverbot im Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmitteln
Verletzung des Täuschungsverbots infolge unzulässiger Heilanpreisung |
|||||||||||||
Anna Pellizzari / Daniel Donauer | |||||||||||||
Nahrungsergänzungsmittel können aufgrund gesundheitsbezogener Vorgaben der VNem oftmals eine gewisse Assoziation mit Heilmitteln auslösen, weshalb deren Inverkehrbringer darauf achten muss, dass die sonstigen Hinweise nicht den Eindruck entstehen lassen, dass das Nahrungsergänzungsmittel der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit dient. Massgebend für die Beurteilung, ob eine solche unzulässige Heilanpreisung vorliegt, ist, welche Vorstellungen beim durchschnittlichen Konsumenten mit den Hinweisen in Bezug auf die Eigenschaften eines Nahrungsergänzungsmittels hervorgerufen werden. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_162/2019 vom 26. Februar 2020 Publiziert am 25. Juni 2021 |
|||||||||||||
Werbung für Nahrungsergänzungsmittel
Anwendung lebensmittelrechtlicher Werbevorgaben auf Broschüren betreffend ein darin beschriebenes Produkt für Zwischenhändlerinnen und Zwischenhändler |
|||||||||||||
Daniel Donauer / Franziska Gall | |||||||||||||
Das Bundesgericht hatte im vorliegenden Entscheid unter anderem zu beurteilen, ob die Abgabe einer Broschüre für ein darin beschriebenes Produkt an Zwischenhändlerinnen und Zwischenhändler unzulässige Werbung enthielt und daher nicht abgegeben werden durfte. Es kam zum Ergebnis, dass die fragliche Broschüre für das Produkt B. von den lebensmittelrechtlichen Vorgaben erfasst werde und deren Inhalt das Täuschungsverbot verletze. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_733/2020 vom 15. März 2021 Publiziert am 07. Juni 2021 |
|||||||||||||
Strafrecht | |||||||||||||
Un défenseur pénal a-t-il accès à des documents soumis au secret d'affaire ? | |||||||||||||
Fabian Teichmann / Léonard Gerber | |||||||||||||
Il n'est pas exclu que le conseil juridique puisse avoir accès à certains documents, en l'occurrence soumis au secret d'affaire, alors même que son client, partie à la procédure pénale, n'est pas autorisé à en prendre directement connaissance. L'interdiction signifiée au défenseur du recourant de lui « faire état » du rapport F., soumis à des secrets d'affaires, et la commination à la peine prévue à l'art. 292 CP visant ce défenseur envers le prévenu sont contraires au droit fédéral. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 1B_474/2019 vom 06. Mai 2020 publiziert als BGE 146 IV 218 Publiziert am 21. Juni 2021 |
|||||||||||||
Vertragsrecht | |||||||||||||
Treuepflichten der Parteien eines schwebend ungültigen Vertrags | |||||||||||||
Robin Weissenrieder / Dario Galli / Markus Vischer | |||||||||||||
In seinem Urteil 4A_508/2020 vom 25. März 2021 bestätigte das Bundesgericht, dass nach BGBB bewilligungspflichtige Rechtsgeschäfte bis zur Bewilligung schwebend ungültig seien. Während dieser Zeit vom Aktienverkäufer gestellte Gesuche auf richterliche Einberufung einer Generalversammlung werden vom Richter formell und auf Rechtsmissbrauch hin geprüft. Da das Bundesgericht im konkreten Fall etwas vorschnell ein rechtsmissbräuchliches Verhalten der Gesuchsteller bejahte, machte es in concreto ein nach BGBB bewilligungspflichtiges Rechtsgeschäft im Kontext eines Einberufungsgesuches faktisch zu einem schwebend gültigen Rechtsgeschäft, was nicht korrekt ist. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_508/2020 vom 25. März 2021 Publiziert am 30. Juni 2021 |
|||||||||||||
Aktionärbindungsvertrag: eigenes Leistungsversprechen oder Garantie | |||||||||||||
Florian Iten / Dario Galli / Markus Vischer | |||||||||||||
In seinem Urteil 4A_450/2019 und 4A_460/2019 vom 18. Mai 2020 befand das Bundesgericht über eine in einem Aktionärbindungsvertrag enthaltene Bestimmung, wonach die Abberufung des Geschäftsführers und Minderheitsaktionärs (Eigentümer von 34% des Aktienkapitals) einen vorgängigen mit 75% der Aktienstimmen gefassten Generalversammlungsbeschluss voraussetzt. Es entschied, dass diese Bestimmung eine Garantie im Sinne von Art. 111 OR darstelle. Denn die Muttergesellschaft (Eigentümerin von 58.5% des Aktienkapitals) habe sich ausdrücklich verpflichtet, zu verhindern, dass der Geschäftsführer ohne seine vorgängige Zustimmung abberufen werde. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_450/2019 vom 18. Mai 2020 Publiziert am 30. Juni 2021 |
|||||||||||||
Zum Fehlen einer vorausgesetzten Eigenschaft bei Orangen | |||||||||||||
Dario Galli / Markus Vischer | |||||||||||||
In seinem Urteil 4D_7/2020 vom 5. August 2020 bestätigte das Bundesgericht das Urteil des Kantonsgerichts Waadt, das die Sachmängelhaftung des Orangenverkäufers verneinte. Die Käuferin konnte die Orangen wegen des zu tiefen Zuckergehalts nicht wie von ihr beabsichtigt zu Fruchtsaft verarbeiten. Anders als das Kreisgericht Lausanne entschied das Kantonsgericht Waadt, dass den Orangen keine nach Treu und Glauben vorausgesetzte Eigenschaft (d.h. ein höherer Zuckergehalt) fehlte (Art. 197 Abs. 1 Variante 2 OR). | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4D_7/2020 vom 05. August 2020 Publiziert am 16. Juni 2021 |
|||||||||||||
Leistungs- und Sicherungsversprechen in Aktienkaufverträgen | |||||||||||||
Judith Rothen / Dario Galli / Markus Vischer | |||||||||||||
In seinem Urteil 4A_186/2020 vom 30. Juli 2020 wies das Bundesgericht die Klage der Käuferin wegen angeblicher Verletzung des Versprechens des Verkäufers, sie für bestimmte Prozesskosten schadlos zu halten, ab. Es verwies auf das Urteil der Vorinstanz, die nach objektiver Auslegung der Vertragsdokumente zum Schluss gekommen war, dass der Verkäufer nicht nur ein befristetes Sicherungsversprechen abgegeben hat, sondern auch ein befristetes Leistungsversprechen. Da die Käuferin nach Ablauf der Gültigkeitsdauer dieser Versprechen geklagt hatte, besitzt sie gemäss Bundesgericht keinen vertraglichen Rückforderungsanspruch gegenüber dem Verkäufer. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_186/2020 vom 30. Juli 2020 Publiziert am 07. Juni 2021 |
|||||||||||||
Zivilprozessrecht | |||||||||||||
Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege vor Eintritt der Rechtshängigkeit | |||||||||||||
Matthias Brunner / Matthias Lindner | |||||||||||||
Ein bereits vor der Rechtshängigkeit eines Verfahrens gestelltes Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege kann sämtliche Leistungen nach Art. 118 Abs. 1 lit. a-c ZPO umfassen, nicht bloss jene zur Vorbereitung des Prozesses. Ein solches Gesuch kann indirekt auch zur Abklärung der Prozessaussichten beitragen. Sofern das kantonale Recht kein anderes Gericht als sachlich zuständig erklärt, ist das Gesuch beim in der Hauptsache zuständigen Gericht zu stellen. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_492/2020 vom 19. Januar 2021 Publiziert am 14. Juni 2021 |
|||||||||||||
Die aktuellsten juristischen Neuigkeiten werden Ihnen in den Blogs kompakt zusammengefasst. | |||||||||||||
Arbeitsrecht | |||||||||||||
Unstimmigkeiten bei Neuzuteilung von Kunden - missbräuchliche Kündigung? | |||||||||||||
Nicolas Facincani | |||||||||||||
Krankentaggeld bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit | |||||||||||||
Nicolas Facincani | |||||||||||||
Gleichbehandlung bei Sozialplänen | |||||||||||||
Nicolas Facincani | |||||||||||||
Ausländerrecht | |||||||||||||
La reconnaissance du statut d'apatride | |||||||||||||
Marion Chautard | |||||||||||||
Bürgerrecht | |||||||||||||
Pratique relative à l'autorisation de séjour pour études conforme à l'interdiction de la discrimination ? | |||||||||||||
Elena Turrini | |||||||||||||
Datenschutzrecht | |||||||||||||
Auswertung gelöschter Daten | |||||||||||||
Dominik Kawa | |||||||||||||
Le droit d'accès à un dossier de police : méli-mélo romand | |||||||||||||
Livio di Tria | |||||||||||||
Familien- und Personenrecht | |||||||||||||
L'activité de maman de jour dans une PPE | |||||||||||||
Ariane Legler | |||||||||||||
Gesellschaftsrecht und Finanzmarktrecht | |||||||||||||
Le Tribunal fédéral précise la notion d'initié secondaire | |||||||||||||
Yannick Caballero Cuevas | |||||||||||||
IPR/IZPR und Arbitration | |||||||||||||
Bankruptcy of party in ongoing arbitration does not affect enforceability of award | |||||||||||||
Anya George / Janine Häsler | |||||||||||||
Award granting compensation in currency other than one claimed upheld | |||||||||||||
Anya George / Wolfgang Junge | |||||||||||||
No need to repeat proceedings where arbitrator replaced | |||||||||||||
Anya George / Alain Muster | |||||||||||||
Miet- und Pachtrecht | |||||||||||||
Anfechtung Anfangsmietzins, Orts- und Quartierüblichkeit, Beweislast | |||||||||||||
Martin Rauber | |||||||||||||
Strafrecht | |||||||||||||
La fixation de la peine pécuniaire et la lex mitior | |||||||||||||
Marie-Hélène Spiess | |||||||||||||
Vertragsrecht | |||||||||||||
Keine Sorgfaltspflichtverletzung der Cevi-Leiterpersonen | |||||||||||||
Stéphanie Oneyser | |||||||||||||
Natürlicher Kausalzusammenhang im Haftpflichtrecht | |||||||||||||
Stéphanie Oneyser | |||||||||||||
Zivilprozessrecht | |||||||||||||
Exigences qualitatives et quantitatives des conclusions | |||||||||||||
Grégoire Geissbühler | |||||||||||||
Anwaltliche Berufspflichten, unaufgeforderte und periodische Information über das Honorar | |||||||||||||
Martin Rauber | |||||||||||||
Zivilrecht | |||||||||||||
La constatation de l'atteinte à la personnalité dans un média en ligne (2/2) : les personnes de l'histoire contemporaine | |||||||||||||
Ariane Legler | |||||||||||||
Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Expertenkommentierungen durchlaufen ein internes Peer Review anhand einer renommierten Redaktion, welches einen hohen Qualitätsstandard gewährleistet. Neben den Expertenkommentierungen sind im dRSK Blog-Beiträge enthalten. Für die Inhalte dieser Beiträge zeichnen die Verfasser und Inhaber der Blogs verantwortlich - Liste der Blogs Der dRSK wird separat und als Teil des Informations- und Rechercheportals Push-Service Entscheide angeboten. Die Besprechungen sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. Statistik: Zugang zum Push-Service Entscheide: 9425 Information und Impressum: info@weblaw.ch | T +41 31 380 57 77 ISSN 1663-9995. Editions Weblaw. Abmeldungen und Adress-Änderungen: Login unter https://register.weblaw.ch. Unter dem Navigationspunkt «Profildaten bearbeiten» und folgend «E-Mail Adressen» können Sie die Monatsübersicht zum dRSK abbestellen bzw. Adress-Änderungen vornehmen. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sondern benutzen Sie die oben erwähnten Kontaktinformationen. |
|||||||||||||
|
|||||||||||||