Kommentare | Blogs
Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung.
Erbrecht
Rechtsbegehren Herabsetzungsklage
Tarkan Göksu
Bei der Frage, ob Testamentungültigkeits- oder Herabsetzungsklage erhoben wurde, kommt es auf die angerufenen Normen nicht an, ebenso wenig ob in der Klagebegründung der Begriff «Herabsetzung» oder «herabsetzen» verwendet wurde.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_696/2019 vom 19. Juni 2020
Publiziert am 07. Dezember 2020
Gesellschaftsrecht und Finanzmarktrecht
Unerlaubte Effektenhändlertätigkeit als Gruppe
Dario Sutter
Im Urteil B-5540/2018 vom 17. August 2020 befasste sich das Bundesverwaltungsgericht mit unerlaubter Effektenhändlertätigkeit und der damit zusammenhängenden Unterlassungsanweisung und Publikation durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA).
Kommentar zu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts B-5540/2018 vom 17. August 2020
Publiziert am 17. Dezember 2020
Die Kostenauflage im Enforcementverfahren
Wer trägt die Untersuchungs- und Verfahrenskosten?
Diego Haunreiter / Malik Ong
Das Bundesgericht ist im Entscheid 2C_959/2019 vom 4. Mai 2020 hinsichtlich der Untersuchungs- und Verfahrenskosten im Enforcementverfahren vom Veranlasserprinzip abgewichen.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_959/2019 vom 04. Mai 2020
Publiziert am 10. Dezember 2020
Grund- und Menschenrechte
Richternichtwiederwahl: Zürcher Altersgrenze reformbedürftig
Urteil des Bundesgerichts 1C_295/2019 und 1C_357/2019 vom 16. Juli 2020
Peter Bieri / Michelle Angela Grosjean / Karl-Marc Wyss
Der Kantonsrat Zürich wählte einen Richter des Verwaltungsgerichts nicht wieder, nachdem die vorbereitende Kommission diesen wegen seines Alters nicht zur Wiederwahl nominiert hatte. Gegen die Nichtnominierung wie die Nichtwiederwahl erhob der Richter je eine Beschwerde ans Bundesgericht. Er rügte die Zürcher Wahlpraxis u.a. als altersdiskriminierend. Das Bundesgericht wies zwar seine Beschwerden ab, soweit es darauf eintrat. Es appellierte aber an den Kantonsrat Zürich, die unterschiedliche Behandlung von Amtsinhaberinnen und -inhabern zu beseitigen, die kurz vor bzw. kurz nach Beginn der neuen Amtsperiode das 65. Altersjahr vollendet haben.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 1C_295/2019 vom 16. Juli 2020 publiziert als BGE 147 I 1
Publiziert am 15. Dezember 2020
Sachenrecht
Obligationenrechtliche Schranken im Dienstbarkeitsrecht
Zur Berücksichtigung von Art. 19 f. OR bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Dienstbarkeiten
Philipp Eberhard
In seinem Urteil 5A_134/2020 vom 16. Juli 2020 stellte das Bundesgericht klar, dass eine «Beschränkung der Freiheit des Eigentümers zur Verfügung über das Recht an einem Grundstück und zu rechtsgeschäftlichem Handeln mit Bezug auf das Grundstück» nicht Inhalt einer (Grund-)Dienstbarkeit sein kann und der Umstand, ein Grundstück mit einem anderen Grundstück zu vereinigen, zu den grunddienstbarkeitsrechtlichen Verfügungsbefugnissen zu zählen ist, die nicht verboten werden können. In casu schloss die Dienstbarkeit die Vereinigung von Grundstücken zudem nicht aus. Das Bundesgericht wies die Beschwerde infolgedessen ab.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_134/2020 vom 16. Juli 2020
Publiziert am 23. Dezember 2020
Vertragsrecht
Gerichtsstandsklausel in einem Vertragsgeflecht
Johannes Stamm / Dario Galli / Markus Vischer
In seinem Urteil 4A_112/2020 vom 1. Juli 2020 hielt das Bundesgericht fest, dass die in einem Aktienkaufvertrag enthaltene Gerichtsstandsklausel auch auf Ansprüche aus anderen - mit dem Aktienkaufvertrag verflochtenen - Verträgen anwendbar sei, sofern eine inhaltliche und wirtschaftliche Abhängigkeit zwischen den Verträgen bestehe.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_112/2020 vom 01. Juli 2020
Publiziert am 31. Dezember 2020
Nebenpflichten aus Treu und Glauben bei Drittansprüchen
Leandro Schafer / Dario Galli / Markus Vischer
In seinem Urteil 4A_45/2020 vom 3. September 2020 entschied das Bundesgericht, dass die Verkäuferin zweier Stockwerkeigentumsanteile gemäss Treu und Glauben auch dann nicht verpflichtet ist, alle möglichen Schritte zu ergreifen, um die Grundstückgewinnsteuer zu optimieren bzw. auf null zu senken, wenn der Käufer die Zahlung der Grundstückgewinnsteuer vertraglich übernommen hat.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_45/2020 vom 03. September 2020
Publiziert am 08. Dezember 2020
Zivilprozessrecht
Noch keine Verhandlungen via Videokonferenz
Philipp Estermann / Susanna Gut
Mit BGE 146 III 194 (Urteil 4A_180/2020 vom 6. Juli 2020) stellte das Bundesgericht klar, dass de lege lata ohne Zustimmung aller Parteien die Durchführung einer mündlichen Hauptverhandlung via (ZOOM-)Videokonferenz unzulässig ist (so auch 4A_182/2020 vom 6. Juli 2020). Der innovative Ansatz, trotz COVID-19-Ausnahmesituation, den Prozessfortgang mittels neuer technischer Mittel zu gewährleisten, hatte (damals) keine genügende Rechtsgrundlage. Die Chance, moderne Technologien auch für den Zivilprozess zu nutzen, sollte bei der aktuellen Reform der Zivilprozessordnung nicht verpasst werden.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_180/2020 vom 06. Juli 2020 publiziert als BGE 146 III 194
Publiziert am 15. Dezember 2020
Flexibler Aktenschluss im summarischen Verfahren
Bestätigung der in BGE 144 III 117 angekündigten Rechtsprechung
Andreas Lienhard
Ordnet das Gericht im summarischen Verfahren einen zweiten Schriftenwechsel bzw. eine mündliche Hauptverhandlung an, können die Parteien darin Noven unbeschränkt geltend machen. Der Aktenschluss tritt erst nach Abschluss des zweiten Schriftenwechsels bzw. der mündlichen Hauptverhandlung ein. Die Gerichte sollten daher in Summarverfahren klar kommunizieren, ob sie eine zweite Äusserung anordnen oder den Parteien lediglich das unbedingte Replikrecht gewähren.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_366/2019 vom 19. Juni 2020 publiziert als BGE 146 III 237
Publiziert am 15. Dezember 2020
Die aktuellsten juristischen Neuigkeiten werden Ihnen in den Blogs kompakt zusammengefasst.
Energierecht
Erhöhung von Staumauern am Grimselsee / Fehlende Grundlage im kantonalen Richtplan
Fabian Klaber
Gesellschaftsrecht und Finanzmarktrecht
Les pouvoirs d'investigation des chargés d'enquête FINMA
Thierry Amy
Grund- und Menschenrechte
Le renvoi d'un citoyen homosexuel vers la Gambie en violation de l'art. 3 CEDH
Marion Chautard
Immaterialgüterrecht
Helsana. Engagiert für das Leben / HELSINN Investment Fund (fig.)
Nicolas Guyot
Nusr-Et (fig.) / Nusr-Et (fig.)
Nicolas Guyot
IPR/IZPR und Arbitration
Swiss Supreme Court sets aside award extending jurisdiction to non-signatory on basis of implied consent
Anya George / Daniil Vlasenko
Tribunal's jurisdiction to hear claims arising out of settlement agreement between Libya and Turkish company upheld (Swiss Supreme Court)
Anya George / Letícia Morais
Ausdehnung der Schiedsvereinbarung auf eine Drittpartei
Michael Feit
Öffentliches Verfahrensrecht und Verwaltungsrecht
Öffentliches Beschaffungsrecht, subjektiver Geltungsbereich
Martin Rauber
SchKG
L'inapplication de l'art. 156 al. 2 LP à la cédule saisie, une lacune de la loi ?
Emilie Jacot-Guillarmod
Sanierungsdarlehen und paulianische Anfechtung
Lukas Wiget
Strafprozessrecht
Filmer avec sa GoPro des infractions à la LCR : une preuve inexploitable en pénal ?
Célian Hirsch
Liberté d'expression et obligation de déposer d'une journaliste
Célian Hirsch
Vertragsrecht
L'absence de profil de risque sans conséquences ?
Célian Hirsch
Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Expertenkommentierungen durchlaufen ein internes Peer Review anhand einer renommierten Redaktion, welches einen hohen Qualitätsstandard gewährleistet.

Neben den Expertenkommentierungen sind im dRSK Blog-Beiträge enthalten. Für die Inhalte dieser Beiträge zeichnen die Verfasser und Inhaber der Blogs verantwortlich - Liste der Blogs

Der dRSK wird separat und als Teil des Informations- und Rechercheportals Push-Service Entscheide angeboten. Die Besprechungen sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig.

Statistik:
Zugang zum Push-Service Entscheide: 8839

Information und Impressum:
info@weblaw.ch | T +41 31 380 57 77

ISSN 1663-9995. Editions Weblaw.

Abmeldungen und Adress-Änderungen: Login unter https://register.weblaw.ch. Unter dem Navigationspunkt «Profildaten bearbeiten» und folgend «E-Mail Adressen» können Sie die Monatsübersicht zum dRSK abbestellen bzw. Adress-Änderungen vornehmen.

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sondern benutzen Sie die oben erwähnten Kontaktinformationen.


https://drsk.weblaw.ch
Weblaw AG | Schwarztorstrasse 22 | 3007 Bern
T +41 31 380 57 77 | F +41 31 380 57 78 | info@weblaw.ch