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DIGITALER RECHTSPRECHUNGS-KOMMENTAR Monatsübersicht September 2020, Ausgabe 112 |
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Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung. | |||||||||||||
Anwalts- und Notarrecht | |||||||||||||
L'obligation de l'avocat d'avoir un relevé d'activité (timesheet) | |||||||||||||
Tano Barth | |||||||||||||
Dans cet arrêt, le Tribunal fédéral rappelle que l'avocat doit, conformément à l'art. 400 al. 1 CO et l'art. 12 let. i LLCA, toujours établir un relevé d'activité détaillé contenant les diverses activités effectuées pour le mandat et le temps y consacré et ce, même si le mode de rémunération convenu n'est pas selon une facturation horaire, mais selon une facturation forfaitaire. Le Tribunal semble indiquer que l'obligation de tenir un relevé d'activité détaillé est une obligation pour tout mandataire et pas uniquement pour l'avocat, conformément à l'art. 400 al. 1 CO. L'auteur fournit également quelques conseils pour les praticiens afin de rendre moins stressant et fastidieux l'obligation des avocats de tenir un relevé d'activité détaillé pour chaque mandat. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_314/2020 vom 03. Juli 2020 Publiziert am 30. September 2020 |
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Ausländerrecht | |||||||||||||
Anspruch auf Nachzug des Ehegatten bei gefestigter Aufenthaltsbewilligung
Das Bundesgericht anerkennt gestützt auf Art. 8 EMRK einen grundsätzlichen Anspruch auf Familiennachzug im Falle eines Ehemannes mit «blosser» Aufenthaltsbewilligung |
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Marc Spescha | |||||||||||||
Das Bundesgericht bejaht im Falle eines dauerhaft arbeitsunfähigen und betreuungsbedürftigen kosovarischen Staatsangehörigen nach einem rund zehnjährigen Aufenthalt gestützt auf BGE 144 I 266 ein gefestigtes Aufenthaltsrecht und daher auch einen grundsätzlichen konventionsrechtlichen Anspruch auf Familiennachzug. Während es in casu wichtige familiäre Gründe für einen nachträglichen Nachzug als gegeben erachtete, wies es die Sache zur Prüfung der Nachzugsvoraussetzungen gemäss Art. 44 AuG an die Vorinstanz zurück. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_668/2018 vom 28. Februar 2020 publiziert als BGE 146 I 185 Publiziert am 29. September 2020 |
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Befugnisse der richterlichen Behörde nach Art. 70 Abs. 2 AIG | |||||||||||||
Marco Weiss | |||||||||||||
Kommt einer richterlichen Behörde nach Art. 70 Abs. 2 AIG die Befugnis zu, einen erstinstanzlichen (Asyl- und Wegweisungs-)Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts materiellrechtlich zu überprüfen? Die wörtliche und systematische Auslegung des Art. 70 Abs. 2 AIG lässt eine solche Überprüfungsbefugnis nicht zu. In einem obiter dictum lässt das Bundesgericht diese Frage weitgehend offen und erklärt einzig, dass sich die Überprüfungsbefugnis der richterlichen Behörde nach Art. 70 Abs. 2 AIG nach den Umständen des Einzelfalls richtet. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_543/2019 vom 19. Juni 2020 Publiziert am 10. September 2020 |
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Suizidalität und Widerruf des Aufenthaltstitels | |||||||||||||
Marco Weiss | |||||||||||||
Die Beurteilung, ob eine aufenthaltsbeendende Massnahme unter Verbringung einer gesundheitlich angeschlagenen Person in ihr Heimatland Art. 3 EMRK verletzen könnte, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und hat von der betroffenen Person so früh wie möglich substantiiert zu werden. Der Vollzug muss aus Sicht des Bundesgerichts sorgfältig und dem Gesundheitszustand entsprechend geplant werden, wobei geeignete Massnahmen zu ergreifen sind. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_221/2020 vom 19. Juni 2020 Publiziert am 10. September 2020 |
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IPR/IZPR und Arbitration | |||||||||||||
Subjective Interpretation of Arbitration Agreements and Judicial Review | |||||||||||||
Mladen Stojiljkovic | |||||||||||||
An arbitral tribunal's subjective interpretation that the parties did not agree to arbitrate is not subject to judicial review (4A_418/2019; confirmation of prior case law). | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_418/2019 vom 18. Mai 2020 Publiziert am 24. September 2020 |
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Kindes- und Erwachsenenschutzrecht | |||||||||||||
Beschwerdelegitimation von beschränkt sorgeberechtigten Eltern | |||||||||||||
Kurt Affolter-Fringeli | |||||||||||||
Auch wenn sie in der elterlichen Sorge beschränkt worden sind, steht Eltern gestützt auf Art. 450 Abs. 2 Ziff 2. ZGB als nahestehende Personen ein Beschwerderecht zu, solange sie aufgrund ihrer Nähe zum Kind als geeignet erscheinen, die Interessen des Kindes zu wahren, dies mit der Beschwerde auch tatsächlich bezwecken und keine Interessenkollision vorliegt. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_322/2019 vom 08. Juli 2020 Publiziert am 28. September 2020 |
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Sachenrecht | |||||||||||||
Die «Mehrbelastung» bei der Vereinigung von Grundstücken
Berücksichtigung von Art. 974b Abs. 3 ZGB bei eingetragenen Dienstbarkeitsrechten |
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Philipp Eberhard | |||||||||||||
Im französischsprachigen Bundesgerichtsurteil 5A_737/2019 vom 26. Mai 2020 ging es um eine zugunsten der Beschwerdegegner und zulasten der Beschwerdeführer eingetragene Dienstbarkeit. Als die Eigentümer des berechtigten Grundstücks das entsprechende Grundstück mit einem anderen Grundstück zusammenlegen und darauf einen Wohnblock bauen wollten, erblickten die Eigentümer des belasteten Grundstücks darin eine Zweckänderung der ursprünglich errichteten Dienstbarkeit und eine durch sie nicht zu tolerierende Mehrbelastung. Das Bundesgericht sah es jedoch anders und wies die Beschwerde ab. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_737/2019 vom 26. Mai 2020 Publiziert am 30. September 2020 |
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Notwendige bauliche Massnahmen i.S.v. Art. 647 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB
Evaluierung der «Notwendigkeit» anhand einer Interessenabwägung |
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Philipp Eberhard | |||||||||||||
Im Bundesgerichtsurteil 5A_410/2019 vom 3. April 2020 war umstritten, wer für die Behebung der Feuchtigkeitsmängel im Aussenkeller und im Eingangsbereich des Stockwerkeigentums der Beschwerdeführer aufzukommen habe. Das Interesse der betreffenden Stockwerkeigentümer an einer baulichen Massnahme beurteilt sich gemäss Bundesgericht daran, ob die entsprechende Massnahme ausschliesslich einem oder wenigen Stockwerkeigentümern dient. In casu ist das Interesse beider Parteien, die entsprechenden Gebäudeteile instandzustellen, einander gegenüberzustellen. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_410/2019 vom 03. April 2020 Publiziert am 01. September 2020 |
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Sozialversicherungsrecht | |||||||||||||
OKP Kostenübernahme für berufseingliedernde Leistungen
Unsichere Folgen mit Erreichen des 20. Altersjahres für Personen mit Geburtsgebrechen? |
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Daniel Donauer / Sandro Bojic | |||||||||||||
Vorliegend entschied das Bundesgericht, die Kostenübernahme für künftige Hippotherapie-K. Sitzungen, welche für die seit Geburt an schwerer Mehrfachbehinderung leidende A. jahrelang von der Invalidenversicherung übernommen wurde, müsse ab Vollendung des 20. Altersjahres nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung weitergeführt werden. Das Bundesgericht legte insbesondere Art. 27 und 52 Abs. 2 KVG dahingehend aus, dass es weder dem Zweck des Gesetzes noch des Gesetzgeberwillens gerecht werden würde, wenn die hier in Frage stehende Therapie von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden müsste. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 9C_815/2019 vom 15. Juni 2020 publiziert als BGE 146 V 253 Publiziert am 14. September 2020 |
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Vertragsrecht | |||||||||||||
Von wirkungslosen Vertragsklauseln | |||||||||||||
Vera Strotz / Dario Galli / Markus Vischer | |||||||||||||
In seinem Urteil 4A_449/2019 vom 16. April 2020 verweigerte das Bundesgericht der klägerischen Bank die Zusprache eines Erfolgshonorars unter einem M&A-Beratervertrag, obwohl der beklagte Vertragspartner die darin enthaltene Exklusivitätsklausel zugunsten der Bank vorsätzlich verletzt hatte. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_449/2019 vom 16. April 2020 Publiziert am 21. September 2020 |
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Zivilprozessrecht | |||||||||||||
Ineffiziente Erscheinungspflicht an Schlichtungsverhandlungen | |||||||||||||
Philipp Estermann / Susanna Gut | |||||||||||||
Im Urteil 4A_416/2019 vom 18. Februar 2020 entschied das Bundesgericht, dass in Verfahren mit Streitwert unter Fr. 100'000 die Parteien nicht gemeinsam auf die Durchführung der Schlichtungsverhandlung verzichten können. Kläger haben zwingend persönlich an der Schlichtungsverhandlung zu erscheinen, auch wenn die beklagte Partei ihr erklärtermassen fernbleibt. Der Beitrag adressiert die Ineffizienz der klägerischen Erscheinungspflicht. Für die aktuelle Reform der Zivilprozessordnung sollte der Entscheid ein Augenöffner sein. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_416/2019 vom 05. Februar 2020 publiziert als BGE 146 III 185 Publiziert am 28. September 2020 |
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Die aktuellsten juristischen Neuigkeiten werden Ihnen in den Blogs kompakt zusammengefasst. | |||||||||||||
Anwalts- und Notarrecht | |||||||||||||
Anwaltsaufsicht, Disziplinarverfahren | |||||||||||||
Martin Rauber | |||||||||||||
Gesellschaftsrecht und Finanzmarktrecht | |||||||||||||
Zahlungsauftrag per gefälschter E-Mail, Rückerstattungsanspruch des Bankkunden und Gegenanspruch auf Schadenersatz der Bank | |||||||||||||
Martin Rauber | |||||||||||||
Grund- und Menschenrechte | |||||||||||||
Türkische Föderation Schweiz / Verbot einer Veranstaltung in Reinach/BL | |||||||||||||
Fabian Klaber | |||||||||||||
IPR/IZPR und Arbitration | |||||||||||||
Swiss Supreme Court confirms that Article 6(1) ECHR not directly applicable in setting aside proceedings | |||||||||||||
Marco Vedovatti / Luka Groselj | |||||||||||||
Obligationenrecht/Vertragsrecht (ohne Miet- und Arbeitsrecht) | |||||||||||||
Prescription de l'action délictuelle des clients envers la banque | |||||||||||||
Nicolas Béguin | |||||||||||||
SchKG | |||||||||||||
Aktienrechtliche Verantwortlichkeit; Löschung der Gesellschaft im Handelsregister; Auswirkungen auf die Abtretungsgläubiger nach Art. 260 SchKG | |||||||||||||
Martin Rauber | |||||||||||||
Steuerrecht | |||||||||||||
Quelles voies de droit pour s'opposer à l'échange ? | |||||||||||||
Lysandre Papadopoulos | |||||||||||||
La conformité d'un impôt d'orientation à l'égalité de traitement | |||||||||||||
Quentin Cuendet | |||||||||||||
Le « but de service public » justifiant une exonération fiscale | |||||||||||||
Emilie Jacot-Guillarmod | |||||||||||||
Strafprozessrecht | |||||||||||||
Les scellés sont levés sur un rapport de la FINMA | |||||||||||||
Katia Villard | |||||||||||||
Blanchiment d'argent et prétentions civiles | |||||||||||||
Laurent Hirsch | |||||||||||||
La réparation du tort moral à la suite d'une privation de liberté d'un jour | |||||||||||||
Vinciane Farquet | |||||||||||||
L'exploitabilité d'une vidéo à charge d'un policier | |||||||||||||
Célian Hirsch | |||||||||||||
Strafrecht | |||||||||||||
L'exécution de la peine d'un parent élevant seul ses enfants | |||||||||||||
Quentin Cuendet | |||||||||||||
La notion de gaz toxique au sens du Code pénal | |||||||||||||
Emilie Jacot-Guillarmod | |||||||||||||
Zivilprozessrecht | |||||||||||||
Widerklage; Zeitpunkt der Einreichung | |||||||||||||
Martin Rauber | |||||||||||||
Novenrecht, Zulässigkeit bei von der Partei selbst geschaffenen neuen Tatsachen | |||||||||||||
Martin Rauber | |||||||||||||
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