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DIGITALER RECHTSPRECHUNGS-KOMMENTAR Monatsübersicht Juni 2020, Ausgabe 109 |
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Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung. | |||||||||||||
Arbeitsrecht | |||||||||||||
Bundespersonal, Einstellung der Lohnfortzahlung und Auflösung des Arbeitsverhältnisses | |||||||||||||
Gerhard Hauser | |||||||||||||
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer, der arbeitsplatzbezogen krank ist, die Ferien auszahlen, wenn er sich nicht verbindlich dazu äussert, wann dieser sie beziehen soll. Bei einem eigenmächtigen Bezug der Ferien würde der Arbeitnehmer die fristlose Entlassung riskieren. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-2752/2019 vom 15. April 2020 Publiziert am 16. Juni 2020 |
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Ausländerrecht | |||||||||||||
Fristberechnung bei «A-Post Plus» Sendungen und ausgelagerten Postfächern | |||||||||||||
Marco Weiss | |||||||||||||
Mit Blick auf den vorliegenden Entscheid ergeben sich zwei interessante Fragen: Ist die «A-Post Plus» Postsendung fehlbar und kann das «Track & Trace» der Post überhaupt in Zweifel gezogen werden? Ist die Zustellung in ein Postfach auch dann fristauslösend, wenn am Tag der Zustellung oder während mehrerer Tage der faktische Zugang zum Postfach objektiv nicht möglich ist, beispielsweise wegen zeitlicher Beschränkung des Zugangs zur Postfachanlage? | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_1032/2019 vom 11. März 2020 Publiziert am 22. Juni 2020 |
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Erbrecht | |||||||||||||
Unterbrechung der Verjährung durch Erbteilungsklage | |||||||||||||
Tarkan Göksu | |||||||||||||
Der gutgläubig für den Nachlass handelnde Erbe haftet aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 ff. OR). Die Verjährung kann durch Erbteilungsklage unterbrochen werden durch Auflistung des Anspruchs als Aktivum in der Klagebegründung, und ohne dass eine entsprechende Zahlungsaufforderung in die Rechtsbegehren aufgenommen werden müsste. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_512/2019 vom 28. Oktober 2019 Publiziert am 11. Juni 2020 |
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Verlängerung der Deliberationsfrist | |||||||||||||
Stefan Birrer | |||||||||||||
Der Entscheid über die Verlängerung der Deliberationsfrist gemäss Art. 587 ZGB ist ein Ermessensentscheid. Ist eine Erbschaft auch ohne die beanstandete Forderung im öffentlichen Inventar erheblich überschuldet und vermögen die Erben diese Schulden nicht zu tragen, rechtfertigt es sich, die Deliberationsfrist nicht weiter zu verlängern. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_739/2019 vom 27. Januar 2020 Publiziert am 11. Juni 2020 |
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IPR/IZPR und Arbitration | |||||||||||||
How to avoid the res judicata-«paradox» | |||||||||||||
Axel Buhr | |||||||||||||
The Swiss Federal Tribunal confirms its long-standing jurisprudence, according to which the res judicata effect of arbitral awards and state court decisions is limited to their operative part. Similarly to state courts, arbitral tribunals are not bound by the considerations of previous decisions, despite any - in the words of the Swiss Federal Tribunal - «paradoxical» consequences this may entail. For the avoidance of any such «paradoxical» consequences, parties should be allowed to rely on requests for declaratory relief. When future proceedings are already on the horizon, requests for declaratory relief are legitimate and necessary, and should not be rejected as inadmissible. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_536/2018 vom 16. März 2020 Publiziert am 22. Juni 2020 |
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Sachenrecht | |||||||||||||
Der Nachbarbegriff gemäss Art. 687 und Art. 688 ZGB
Erstreckung von Art. 687 f. ZGB auch auf nicht unmittelbar aneinander grenzende Nachbarn bei entsprechender räumlicher Betroffenheit |
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Philipp Eberhard | |||||||||||||
Im vorliegenden Bundesgerichtsurteil 5A_968/2019 vom 20. Mai 2020 ging es um einen Nachbarschaftsstreit betreffend eine Thuja-Hecke, eine 11.2 m hohe Scheinzypresse, eine 10 m hohe amerikanische Roteiche sowie eine dornenlose Gleditschie von 14.75 m Höhe im entsprechenden Unterabstand, wobei die betreffenden Grundstücke durch einen ca. 1.6 m breiten, öffentlichen Fluhgutweg voneinander getrennt sind. Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer kam das Bundesgericht zum Schluss, dass im Zusammenhang mit Art. 687 f. ZGB bei räumlicher Betroffenheit von einem eher weit gefassten Nachbarbegriff auszugehen ist. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_968/2019 vom 20. Mai 2020 Publiziert am 30. Juni 2020 |
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Einschränkung der Dienstbarkeitsvertragsauslegung im Verhältnis zu Dritten
Begrenzung der Auslegungsgrundsätze durch den öffentlichen Glauben des Grundbuchs |
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Philipp Eberhard | |||||||||||||
Im vorliegenden französischsprachigen Bundesgerichtsurteil 5A_691/2019 vom 16. April 2020 war unter den Parteien umstritten, ob der im Begründungsakt enthaltene Begriff «Nachfolger» («successeurs») dahingehend zu verstehen sei, dass davon «Nachkommen» («descendants») oder «Erben» («héritiers») erfasst seien oder jegliche (Rechts-)Nachfolger. Das Bundesgericht schützte in diesem Zusammenhang das Auslegungsergebnis der kantonalen Vorinstanz und stellte fest, dass unter «Nachfolger» («successeurs») alle nachfolgenden Eigentümer des herrschenden Grundstücks zu verstehen sind. Vor diesem Hintergrund wies es die Beschwerde ab. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_691/2019 vom 16. April 2020 Publiziert am 29. Juni 2020 |
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Temporale Aspekte betreffend Wegfall des Vorkaufsrechts nach Art. 681 Abs. 2 ZGB
Notwendigkeit des Bestandes des gleich- oder vorrangigen Vorkaufsrechts für den Eintritt des Vorkaufsfalls im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses |
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Philipp Eberhard | |||||||||||||
Im Bundesgerichtsurteil 5A_127/2019 vom 4. Mai 2020 setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, in welchem Zeitpunkt das gleich- oder vorrangige Vorkaufsrecht der erwerbenden Person nach Art. 681 Abs. 2 ZGB bestehen muss, damit das entsprechende Vorkaufsrecht entfällt. Die Auslegung dieser Gesetzesbestimmung durch das Bundesgericht ergab, dass das gleich- oder vorrangige Vorkaufsrecht im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu bestehen hat. Vorliegend wurde die Beschwerdeführerin erst mit der Eintragung des Verfügungsgeschäfts im Grundbuch Miteigentümerin und damit vorkaufsberechtigt. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_127/2019 vom 04. Mai 2020 publiziert als BGE 146 III 217 Publiziert am 25. Juni 2020 |
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Gerichtliche Ablösung einer Dienstbarkeit und die Rechtsfigur der «natürlichen Publizität» | |||||||||||||
Philipp Eberhard | |||||||||||||
Die in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung entwickelte Rechtsfigur der «natürlichen Publizität» wurde im Urteil 5A_873/2018 vom 19. März 2020 vom Bundesgericht erneut aufgegriffen. In diesem Zusammenhang ging das Bundesgericht auch auf Fragen in Bezug auf den Inhalt, den Umfang sowie die Bedeutung des Zwecks einer Dienstbarkeit sowie in Bezug auf die allgemeinen Auslegungsgrundsätze im Zusammenhang mit der Auslegung von Dienstbarkeitsverträgen ein. Entgegen der Ansicht der beiden kantonalen Vorinstanzen sowie des Beschwerdeführers entschied das Bundesgericht, dass vorliegend die Rechtsfigur der «natürlichen Publizität» nicht zum Tragen kommt. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_873/2018 vom 19. März 2020 Publiziert am 24. Juni 2020 |
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Besitzesschutz und Rechtsschutz in klaren Fällen nach Art. 257 ZPO
Die Relevanz der «bisherigen tatsächlichen Ausübung» bei der Prüfung der verbotenen Eigenmacht im Rahmen von Besitzesschutzklagen |
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Philipp Eberhard | |||||||||||||
Gegenstand des Bundesgerichtsurteils 5D_197/2019 vom 24. Februar 2020 war eine mit einer zivilprozessualen Problematik eng verknüpfte materiellrechtliche Fragestellung. In materiellrechtlicher Hinsicht war umstritten, ob eine neu verlegte schwarze Kunststoffleitung in einem bestehenden Schacht noch von der bisherigen tatsächlichen Ausübung des Benützungs- und Werkleitungsrechts umfasst sei. In prozessualer Hinsicht ging es um die Voraussetzungen des Rechtsschutzes in klaren Fällen. Das Bundesgericht schützte die Sichtweise des Kantonsgerichts Luzern, wonach die materiellrechtliche Lage alles andere als klar gewesen sei. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5D_197/2019 vom 24. Februar 2020 Publiziert am 18. Juni 2020 |
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Sozialversicherungsrecht | |||||||||||||
Teilliquidation: Anspruch auf Wertschwankungsreserven | |||||||||||||
Benjamin Dubach | |||||||||||||
Im vorliegenden Urteil hatte das Bundesgericht das Verhältnis zwischen einem Anschlussvertrag und aArt. 27h BVV 2 zu prüfen. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 9C_249/2019 vom 20. Januar 2020 publiziert als BGE 146 V 28 Publiziert am 29. Juni 2020 |
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Vertragsrecht | |||||||||||||
Schadenersatz bei Solidarschuldnern
Anrechnung des Honorarverzichts der Revisionsstelle an den ganzen Schaden der geschädigten Käuferin oder nur an den von ihr eingeklagten Teil des Schadens? |
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Christoph Zaugg / Markus Vischer | |||||||||||||
Mit Urteil 4A_536/2017 vom 3. Juli 2018 entschied das Bundesgericht, dass sich die Käuferin die Teilzahlung eines Solidarschuldners an ihren vom Verkäufer A. zu ersetzenden Schaden anrechnen lassen müsse. Diese vom Bundesgericht vorgenommene Anrechnung hätte unterbleiben müssen, da die Käuferin nicht ihren ganzen Schaden, sondern nur einen Teil ihres gesamten Schadens gegenüber dem Verkäufer A. einklagte. Das Bundesgericht hätte vom Grundsatz ausgehen müssen, dass die Leistung eines Solidarschuldners Tilgungswirkung für den ganzen Schaden des Geschädigten und nicht nur für den von ihm eingeklagten Teil des Schadens hat. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_536/2017 vom 03. Juli 2018 Publiziert am 25. Juni 2020 |
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Zivilprozessrecht | |||||||||||||
Riskante Zurückbehaltung von Beweismitteln als unechte Noven | |||||||||||||
Matthias Lindner / Matthias Brunner | |||||||||||||
Enthält die Klageantwort eine Behauptung mit einem Beweisantrag, hat der Kläger seine Beweismittel und Behauptungen für den Gegenbeweis bereits mit der Replik vorzubringen. Mit der Duplik neu offerierte zusätzliche Beweismittel zur weiteren Stützung der bereits mit der Klageantwort erhobenen Behauptung berechtigen den Kläger nicht, seine ihm bereits zuvor bekannten Beweismittel und Behauptungen für den Gegenbeweis als unechte Noven vorzubringen. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_259/2019 vom 10. Oktober 2019 Publiziert am 29. Juni 2020 |
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Rückdatierung der Rechtshängigkeit bei Unzuständigkeit | |||||||||||||
Philipp Estermann / Dominik Rieder | |||||||||||||
In BGE 145 III 428 (4A_44/2019 vom 20. September 2019) bekräftigt das Bundesgericht seine Praxis, wonach die Rückdatierung der Rechtshängigkeit bei fehlender Zuständigkeit nach Art. 63 Abs. 1 ZPO voraussetzt, dass der Ansprecher die ursprünglich eingegebene Rechtsschrift fristgerecht im Original bei der für zuständig gehaltenen Behörde neu einreicht. Dies gilt auch für ein Schlichtungsgesuch, das bei der sachlich unzuständigen Schlichtungsbehörde eingegeben wurde, jedenfalls wenn dieses den Anforderungen an eine Klageschrift genügte. Nachfolgend werden die wesentlichen Erwägungen zusammengefasst und gewürdigt. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_44/2019 vom 20. September 2019 publiziert als BGE 145 III 428 Publiziert am 29. Juni 2020 |
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Die aktuellsten juristischen Neuigkeiten werden Ihnen in den Blogs kompakt zusammengefasst. | |||||||||||||
Ausländerrecht | |||||||||||||
La qualité pour recourir d'une collectivité publique | |||||||||||||
Vinciane Farquet | |||||||||||||
Bau- und Immobilienrecht | |||||||||||||
Gwärfi Areal Kloten / Vereinbarkeit einer Recyclingstation mit den Schutzzielen der Amphibienlaichgebiete-Verordnung | |||||||||||||
Fabian Klaber | |||||||||||||
Wohnbaute für die abtretende Generation in der Landwirtschaftszone / nachträgliche Baubewilligung | |||||||||||||
Fabian Klaber | |||||||||||||
L'adoption du nouveau plan général d'affectation de la commune de Montreux | |||||||||||||
Tobias Sievert | |||||||||||||
Gesellschaftsrecht und Finanzmarktrecht | |||||||||||||
Sorgfaltspflicht von Banken bei Vollmachtverhältnissen | |||||||||||||
Martin Rauber | |||||||||||||
Les ordres bancaires falsifiés par un organe | |||||||||||||
Grégoire Geissbühler | |||||||||||||
Une reddition de compte incomplète ? | |||||||||||||
Célian Hirsch | |||||||||||||
Immaterialgüterrecht | |||||||||||||
L'action en nullité d'un brevet en lien avec une nouvelle combinaison de caractéristiques | |||||||||||||
Marie-Hélène Spiess | |||||||||||||
Osaka Soda (fig.) | |||||||||||||
Nicolas Guyot | |||||||||||||
IPR/IZPR und Arbitration | |||||||||||||
Swiss Supreme Court clarifies consequences of «boilerplate clauses» in award on entitlement to raise a violation of the right to be heard | |||||||||||||
Philippe Bärtsch / Marco Vedovatti | |||||||||||||
Swiss Supreme Court declares English-language challenge against arbitral award manifestly inadmissible due to abuse of rights | |||||||||||||
Nathalie Voser / Konrad Staeger | |||||||||||||
Miet- und Pachtrecht | |||||||||||||
Notwendige Streitgenossenschaft bei der Anfechtung missbräuchlicher Mietzinse | |||||||||||||
Martin Rauber | |||||||||||||
Öffentliches Verfahrensrecht und Verwaltungsrecht | |||||||||||||
Totalrevision des Polizeigesetzes des Kantons Bern / abstrakte Normenkontrolle | |||||||||||||
Fabian Klaber | |||||||||||||
Reformatorischer Entscheid durch die kantonale Beschwerdeinstanz im öffentlichen Beschaffungsrecht | |||||||||||||
Martin Rauber | |||||||||||||
Privatversicherungsrecht | |||||||||||||
Vereinbarung einer Verwirkungsfolge bei verspäteter Anzeige; Wegbedingung des Erfordernisses des Kausalzusammenhanges; Beweislast für den Kausalitätsnachweis | |||||||||||||
Stéphanie Oneyser | |||||||||||||
SchKG | |||||||||||||
La notification aux créanciers de la reconnaissance de l'état de collocation étranger | |||||||||||||
Emilie Jacot-Guillarmod | |||||||||||||
Steuerrecht | |||||||||||||
Fonds de placement et profits offshore | |||||||||||||
Federico Abrar | |||||||||||||
La suspension d'une procédure d'assistance administrative en matière fiscale | |||||||||||||
Tobias Sievert | |||||||||||||
Strafprozessrecht | |||||||||||||
Les modalités de consultation des pièces d'un dossier pénal | |||||||||||||
Arnaud Nussbaumer-Laghzaoui | |||||||||||||
Vers une exploitabilité en procédure pénale des auditions des collaborateurs | |||||||||||||
Katia Villard | |||||||||||||
Le dessaisissement de la juridiction des mineurs en faveur de la juridiction des adultes | |||||||||||||
Noémie Zufferey | |||||||||||||
Strafrecht | |||||||||||||
La protection de la liberté et de l'intégrité sexuelles des enfants | |||||||||||||
Marion Chautard | |||||||||||||
Strassenverkehrsrecht | |||||||||||||
La caducité du permis de conduire à l'essai (art. 15a al. 4 LCR) | |||||||||||||
Tobias Sievert | |||||||||||||
Vertragsrecht | |||||||||||||
Le contrat de vente simulé pour tromper un tiers et l'infraction de faux dans les titres | |||||||||||||
Marion Chautard | |||||||||||||
Le fardeau de la preuve de la causalité hypothétique et de l'objection fondée sur le comportement de substitution licite | |||||||||||||
Arnaud Nussbaumer-Laghzaoui | |||||||||||||
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