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DIGITALER RECHTSPRECHUNGS-KOMMENTAR Monatsübersicht Mai 2020, Ausgabe 108 |
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Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung. | |||||||||||||
Anwalts- und Notarrecht | |||||||||||||
This! is! Bachelor!
Voraussetzungen für die Zulassung zum Anwaltspraktikum |
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Grégoire Geissbühler / Tano Barth | |||||||||||||
Vor kurzem hat das Bundesgericht entschieden, dass eine Person für die Zulassung zum Anwaltspraktikum einen Bachelor-Abschluss in schweizerischem Recht innehaben muss. Das Bundesgericht sagt nichts, über das Erfordernis eines Masters-Abschlusses in schweizerischem Recht, um im Anwaltsregister eingetragen werden zu können. Die Autoren dieses Kommentars sind der Meinung, dass für letzteres jeder Master-Abschluss genügend ist, selbst einer ausserhalb der Rechtswissenschaft; ja sogar ein dem Masterabschluss äquivalentes Diplom sollte genügen, um gemäss Art. 7 Abs. 1 Bst. a BGFA eingetragen zu werden. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_300/2019 vom 31. Januar 2020 publiziert als BGE 146 II 309 Publiziert am 28. Mai 2020 |
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Erbrecht | |||||||||||||
Geltendmachung von Ausgleichungsansprüchen | |||||||||||||
Tarkan Göksu | |||||||||||||
Ist im Berufungsverfahren die Ausgleichungspflicht eines Erben Prozessthema, so führt dies nicht zu einer amtswegigen Prüfung der Ausgleichungspflicht eines anderen Erben für seinen Vorempfang. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_71/2019 vom 12. Februar 2020 Publiziert am 27. Mai 2020 |
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Betreibung gegen den Willensvollstrecker für eine Schuld des Erblassers | |||||||||||||
Alexandra Hirt | |||||||||||||
Der Betreibungsort für Ansprüche gegen den Nachlass bestimmt sich nach der Person des Erblassers (Art. 49 SchKG). Die Betreibung ist damit dort anzuheben, wo der Erblasser zur Zeit seines Todes betrieben werden konnte. Nicht massgebend ist der Wohnsitz des Willensvollstreckers. Der Entscheid ist zur Publikation vorgesehen. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_638/2018 vom 10. Februar 2020 publiziert als BGE 146 III 106 Publiziert am 26. Mai 2020 |
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Internationale Zuständigkeit für vorsorgliche Massnahmen im Erbrecht | |||||||||||||
Tarkan Göksu | |||||||||||||
Die Heimatzuständigkeit nach Art. 87 Abs. 1 IPRG bleibt die Ausnahme. Erscheint die Untätigkeit des ausländischen Gerichts nicht als wahrscheinlich, so wird die schweizerische Zuständigkeit verneint. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_973/2017 vom 04. Juni 2019 Publiziert am 26. Mai 2020 |
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Gesellschaftsrecht und Finanzmarktrecht | |||||||||||||
Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen und anschliessende Sanktionen | |||||||||||||
Matthias Kuert | |||||||||||||
Das Bundesgericht befasst sich regelmässig mit der gewerbsmässigen Entgegennahme von Publikumseinlagen ohne Bewilligung und den daran anschliessenden Sanktionen. Mit Urteil 2C_136/2019 vom 14. Januar 2020 ist dazu ein weiterer Entscheid ergangen. Dieser bietet Anlass zu einigen Hinweisen zur Thematik, namentlich zur Bedeutung der jüngsten Revisionen des Finanzmarktrechts, zur Frage, wann eine Publikumseinlage vorliegt, zur gerichtlichen Überprüfung von Verfügungen der FINMA und zur Publikation nach Art. 34 FINMAG («Naming and Shaming»). | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_136/2019 vom 14. Januar 2020 Publiziert am 28. Mai 2020 |
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Kindes- und Erwachsenenschutzrecht | |||||||||||||
Sozialversicherungsrechtliche Stellung des Privat-(Fach)beistands
Abgrenzung selbstständige und unselbstständige Erwerbstätigkeit |
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Christoph Häfeli | |||||||||||||
In Abweichung zur bisherigen Rechtsprechung qualifiziert das Bundesgericht die Führung von zwei Beistandsmandaten durch eine selbstständigerwerbende Beraterin als Fachbeiständin als selbstständige Erwerbstätigkeit mit der Folge, dass sie AHV-beitragsrechtlich als Selbstständigerwerbende zu qualifizieren ist. Weil beim Rechtsverhältnis zwischen der KESB und der Fachbeiständin nicht von einem eigentlichen wirtschaftlichen respektive arbeitsorganisatorischen Abhängigkeitsverhältnis ausgegangen werden könne, überwiegen für das Bundesgericht die Merkmale, die auf eine selbstständige Tätigkeit schliessen lassen. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 9C_669/2019 vom 07. April 2020 publiziert als BGE 146 V 139 Publiziert am 28. Mai 2020 |
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Vorsorgeauftrag und Urteils(un)fähigkeit - ein Fallstrick ? | |||||||||||||
Yvo Biderbost | |||||||||||||
Im Urteil 5A_526/2019 vom 4. März 2020 hatte das Bundesgericht einen Fall zu beurteilen, in welchem die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) unter Nichtvalidierung eines Vorsorgeauftrags die Errichtung einer Beistandschaft mit Einsetzung einer Berufsbeiständin beschloss. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_526/2019 vom 04. März 2020 Publiziert am 26. Mai 2020 |
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Sachenrecht | |||||||||||||
Richterliche Abberufung einer Verwaltung aus wichtigem Grund i.S.v. Art. 712r Abs. 2 ZGB | |||||||||||||
Philipp Eberhard | |||||||||||||
Im Urteil 5A_757/2019 vom 10. März 2020 hatte das Bundesgericht darüber zu befinden, ob die Nichtentgegennahme von Briefen durch die Verwaltung, deren Einforderung eines Vorschusses in der Höhe von insgesamt Fr. 4'500.00 sowie eine Fehlbuchung in der Höhe von Fr. 54.00 als «wichtige Gründe» i.S.v. Art. 712r Abs. 2 ZGB zu qualifizieren seien und eine richterliche Abberufung der Verwaltung zu rechtfertigen vermögen. Es kam dabei zum Schluss, dass die vom Beschwerdeführer vorgebrachten Gründe weder einzeln und je für sich allein noch insgesamt betrachtet für eine Abberufung der Verwaltung ausreichten und dem Beschwerdeführer die Fortführung des Verwaltungsverhältnisses - auch unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben - zuzumuten war. Vor diesem Hintergrund wies es die Beschwerde ab. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_757/2019 vom 10. März 2020 Publiziert am 29. Mai 2020 |
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Subjektive Beweislast bezüglich Fälligkeit im provisorischen Rechtsöffnungsverfahren
Zur Notwendigkeit der schlüssigen Behauptung der Fälligkeit von (Schuldbrief-)Forderungen durch den Gläubiger |
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Philipp Eberhard | |||||||||||||
Das Bundesgericht setzte sich im Urteil 5A_1026/2018 vom 31. Oktober 2019 mit der Frage auseinander, ob es die Aufgabe des Rechtsöffnungsrichters sei, von Amtes wegen nach Anhaltspunkten der Fälligkeit einer Forderung in den eingereichten Unterlagen zu suchen, oder aber ob es Sache der Gläubigerin sei, diese zu behaupten. Es kam dabei zum Schluss, dass vorliegend die Gläubigerin die Fälligkeit der strittigen Schuldbriefforderung nicht genügend behauptete. Das Bundesgericht schützte den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, welches das Gesuch um Rechtsöffnung vor diesem Hintergrund abgelehnt hatte. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_1026/2018 vom 31. Oktober 2019 Publiziert am 26. Mai 2020 |
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Strafrecht | |||||||||||||
DNA-Transfer - Keine allgemeingültigen Aussagen möglich | |||||||||||||
Martin Zieger | |||||||||||||
Kommen im Strafverfahren berechtigte Zweifel am Ursprung einer DNA-Spur auf, so ist stets eine Beurteilung des Sachverhalts im Einzelfall, unter Berücksichtigung der aktuellen naturwissenschaftlichen Datenlage, vorzunehmen. Die Problematik wird anhand des Bundesgerichtsentscheides 6B_496/2010 erläutert. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 6B_496/2010 vom 23. August 2010 Publiziert am 29. Mai 2020 |
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Die aktuellsten juristischen Neuigkeiten werden Ihnen in den Blogs kompakt zusammengefasst. | |||||||||||||
Ausländerrecht | |||||||||||||
La détention en vue du renvoi dans un établissement dédié | |||||||||||||
Marie-Hélène Spiess | |||||||||||||
Bau- und Immobilienrecht | |||||||||||||
Zonen- und Erschliessungsplan Ruinaulta / Anforderungen an die Detailabgrenzung eines Naturschutzgebiets | |||||||||||||
Fabian Klaber | |||||||||||||
Familien- und Personenrecht | |||||||||||||
Action en désaveu de paternité : La prise en compte de l'intérêt de l'enfant dans la détermination du droit applicable | |||||||||||||
Arnaud Nussbaumer-Laghzaoui | |||||||||||||
IPR/IZPR und Arbitration | |||||||||||||
Swiss Supreme Court dismisses revision application as new evidence arose after CAS award was made | |||||||||||||
Nathalie Voser / Luka Groselj | |||||||||||||
Öffentliches Verfahrensrecht und Verwaltungsrecht | |||||||||||||
L'intérêt actuel à recourir | |||||||||||||
Tobias Sievert | |||||||||||||
Recours des Aînées pour la protection du climat | |||||||||||||
Arnaud Nussbaumer-Laghzaoui | |||||||||||||
Öffentliches Wirtschaftsrecht | |||||||||||||
Swisscom, un intermédiaire financier inattendu | |||||||||||||
Sébastien Pittet | |||||||||||||
Strafprozessrecht | |||||||||||||
Le signalement dans le SIS ordonné pour la première fois en appel | |||||||||||||
Quentin Cuendet | |||||||||||||
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