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DIGITALER RECHTSPRECHUNGS-KOMMENTAR Monatsübersicht April 2019, Ausgabe 94 |
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Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung. | |||||||||||||
Arbeitsrecht | |||||||||||||
Qualifikation des Bonus im Arbeitsrecht
Anwendungsfall der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur qualifikatorischen Einordnung des Bonus |
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Daniel Donauer / Christophe Gösken / Anna Pellizzari | |||||||||||||
Regelmässig finden sich innerhalb von Arbeitsverträgen und entsprechenden Dokumentationen bestimmte Formen von Sondervergütungen, die unter dem Pauschalbegriff «Bonus» erörtert werden und deren Ausrichtung an gewisse Bedingungen geknüpft wird. Vielmals ist dabei jedoch unklar, ob dem davon betroffenen Arbeitnehmer effektiv ein Anspruch auf Auszahlung der Sondervergütung zukommt und ob es sich dabei um eine sog. Gratifikation nach Art. 322d OR handelt. Im vorliegenden Urteil erörtert das Bundesgericht hinsichtlich des Bonus die für die Abgrenzung von Lohn und Gratifikation anzuwendenden Kriterien. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_513/2017 vom 05. September 2018 Publiziert am 14. März 2019 |
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Sozialversicherungsrecht | |||||||||||||
UVG-Komplementärrenten und Leistungskoordination
Berechnungsgrundsätze zur Komplementärrente bei Vorliegen von IV-Kinderrentenansprüchen |
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Daniel Donauer / Anna Pellizzari | |||||||||||||
Vorliegend äusserte sich das Bundesgericht über die Koordinationsgrundsätze der UVG-Komplementärrente im Zusammenhang mit einer hinzutretenden IV-Kinderrente. Es bestätigte seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Kinderrente nicht als Unterhaltsanspruch anzusehen ist und somit nicht vom Bestehen eines zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs abhängt. In der Folge postulierte es die volle Anrechenbarkeit der IV-Kinderrente hinsichtlich der Komplementärrentenberechnung und wies die Beschwerde eines Familienvaters ab, dessen Tochter sich in Zweitausbildung begab. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 8C_630/2018 vom 12. Februar 2019 publiziert als BGE 145 V 75 Publiziert am 28. März 2019 |
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Wiedereingliederung im Rahmen der Invalidenversicherung
Teilnahmepflicht der Rentenbezüger und Rentenbezügerinnen bei Aufnahme von Wiedereingliederungsmassnahmen nach Art. 8a Abs. 1 IVG |
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Daniel Donauer / Anna Pellizzari | |||||||||||||
Im vorliegenden Entscheid musste das Bundesgericht unter eingehender Auslegung der anwendbaren Bestimmungen beurteilen, ob - namentlich basierend auf Art. 8a Abs. 1 IVG sowie Art. 17 Abs. 1 ATSG - Rentenbezüger und Rentenbezügerinnen hinsichtlich der Anordnung von Wiedereingliederungsmassnahmen nicht bloss berechtigt, sondern insgesamt einer Teilnahmepflicht ausgesetzt sind, welcher es in zumutbarem Umfang nachzukommen gilt, möchten sich diese nicht einer Rentenaufhebung ausgesetzt sehen. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 8C_163/2018 vom 28. Januar 2019 publiziert als BGE 145 V 2 Publiziert am 21. März 2019 |
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Regressprivileg des Arbeitgebers
Qualifikation des Einsatzbetriebs im Kontext des Regressprivilegs nach Art. 75 Abs. 2 ATSG |
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Daniel Donauer | |||||||||||||
Im vorliegenden - zur Publikation vorgesehenen - Entscheid musste sich das Bundesgericht zur Frage äussern, ob der Einsatzbetrieb im Kontext des arbeitsrechtlichen Personalverleihverhältnisses ebenfalls dazu berechtigt ist, sich auf das Regressprivileg gemäss Art. 75 Abs. 2 ATSG zu berufen. Das Bundesgericht kam unter eingehender Auslegung von Art. 75 Abs. 2 ATSG zum Ergebnis, ein Einsatzbetrieb qualifiziere nicht als Arbeitgeberin und komme daher nicht in den Genuss des Regressprivilegs. Damit folgt das Bundesgericht einer streng formalen Anwendung des Arbeitgeberbegriffs und bestätigt gleichzeitig die bereits unter altem Recht in ähnlicher Form geäusserten Ansichten in Lehre und Rechtsprechung. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_442/2018 vom 24. Januar 2019 publiziert als BGE 145 III 63 Publiziert am 14. März 2019 |
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Vertragsrecht | |||||||||||||
Zum Begriff der schwebenden Ungültigkeit
Zivilrechtliche Folgen einer fehlenden Bewilligung nach Art. 26 BewG |
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Raffael Gnaedinger / Dario Galli / Markus Vischer | |||||||||||||
In seinem Urteil 4A_235/2018 vom 24. September 2018 beurteilte das Bundesgericht die Rückabwicklung eines formungültigen, dissimulierten Grundstückkaufvertrags ohne erforderliche BewG-Bewilligung. Es erläuterte die zivilrechtlichen Folgen einer fehlenden Bewilligung gemäss Art. 26 BewG und bestätigte, dass gemäss BewG bewilligungspflichtige Rechtsgeschäfte bis zum Erhalt der rechtskräftigen BewG-Bewilligung in der Schwebe seien. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_235/2018 vom 24. September 2018 Publiziert am 29. März 2019 |
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Irrtümliche Bezeichnung des Schuldners in der Abtretungsurkunde
Lockerung des Schriftlichkeitserfordernisses bei der Zession bezüglich des Schuldners |
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Letizia Schlegel / Dario Galli / Markus Vischer | |||||||||||||
In seinem Urteil 4A_172/2018 vom 13. September 2018 hat das Bundesgericht entschieden, dass die falsche Bezeichnung des Schuldners in der Abtretungsurkunde nicht zur Ungültigkeit der Zession nach Art. 165 Abs. 1 OR führt. Sofern die Forderung klar umschrieben und somit hinreichend bestimmt ist, werde dem Erfordernis der Schriftlichkeit Genüge getan. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_172/2018 vom 13. September 2018 Publiziert am 18. März 2019 |
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Die aktuellsten juristischen Neuigkeiten werden Ihnen in den Blogs kompakt zusammengefasst. | |||||||||||||
Arbeitsrecht | |||||||||||||
Kollektive Krankentaggeldversicherung | |||||||||||||
Roland Bachmann | |||||||||||||
Streikrecht; fristlose Kündigung | |||||||||||||
Roland Bachmann | |||||||||||||
Einseitige Unverbindlichkeit arbeitsrechtlicher Gerichtsstandsvereinbarungen | |||||||||||||
Roland Bachmann | |||||||||||||
Bau- und Immobilienrecht | |||||||||||||
L'abus de droit en lien avec la loi sur les résidences secondaires | |||||||||||||
Simone Schürch | |||||||||||||
Wohnraum für die abtretende Generation in der Landwirtschaftszone | |||||||||||||
Fabian Klaber | |||||||||||||
Bürgerrecht | |||||||||||||
La campagne politique sur l'initiative « Monnaie pleine » (art. 34 al. 2 Cst.) | |||||||||||||
Camilla Jacquemoud | |||||||||||||
Immaterialgüterrecht | |||||||||||||
Un fournisseur d'accès Internet ne peut pas être tenu de bloquer un site de streaming | |||||||||||||
Julien Francey | |||||||||||||
Access Provider sind nicht verpflichtet Domains zu sperren, um Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen | |||||||||||||
Barbara Epprecht | |||||||||||||
Le droit de poursuivre l'usage d'une marque selon la LPNE | |||||||||||||
Marie-Hélène Spiess | |||||||||||||
IPR/IZPR und Arbitration | |||||||||||||
Swiss Supreme Court confirms once again its restrictive approach to «surprise» decisions by arbitral tribunals | |||||||||||||
Nathalie Voser / Sebastian Coulon Bauer | |||||||||||||
CAS award declining jurisdiction due to lack of legitimate interest to appeal upheld (Swiss Supreme Court) | |||||||||||||
Philippe Bärtsch / Philip Wimalasena | |||||||||||||
CAS award acquitting Russian Olympic cross-country skier of alleged anti-doping rule violations upheld (Swiss Supreme Court) | |||||||||||||
Nathalie Voser / Philip Wimalasena | |||||||||||||
Öffentliches Verfahrensrecht und Verwaltungsrecht | |||||||||||||
Subjektiver Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts; Begriff «Einrichtung des öffentlichen Rechts» | |||||||||||||
Martin Rauber | |||||||||||||
Privatversicherungsrecht | |||||||||||||
Sorgfaltsbeweis bei Tierhalterhaftung | |||||||||||||
Roland Bachmann | |||||||||||||
Anforderungen an die Substanziierung | |||||||||||||
Roland Bachmann | |||||||||||||
Merkantiler Minderwert bei Sachschaden nach Gebäudebrand | |||||||||||||
Roland Bachmann | |||||||||||||
SchKG | |||||||||||||
La compétence pour refuser une cession des droits de la masse si le créancier cessionnaire est également le débiteur de la prétention cédée | |||||||||||||
Julien Francey | |||||||||||||
Rechtsmissbräuchliche Insolvenzerklärung | |||||||||||||
Lukas Wiget | |||||||||||||
Ediktalzustellung eines Zahlungsbefehls (Art. 66 Abs. 4 SchKG) | |||||||||||||
Lukas Wiget | |||||||||||||
Arrest an einem Gemeinschaftskonto / Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff. SchKG) | |||||||||||||
Lukas Wiget | |||||||||||||
Arrestlegung im Steuerrecht, Prosequierung, Aufhebung des Arrestbeschlags usw. | |||||||||||||
Lukas Wiget | |||||||||||||
Sozialversicherungsrecht | |||||||||||||
Anfechtbarkeit aussergerichtlicher Vereinbarungen im Haftpflichtrecht | |||||||||||||
Roland Bachmann | |||||||||||||
L'absence de privilège de recours de l'entreprise locataire de services | |||||||||||||
Simone Schürch | |||||||||||||
Strafprozessrecht | |||||||||||||
Kompetenzkonflikte zwischen Jugend- und Erwachsenengerichtsbarkeit | |||||||||||||
Juana Vasella | |||||||||||||
Strafrecht | |||||||||||||
La mutilation d'organes génitaux féminins commise à l'étranger | |||||||||||||
Arnaud Nussbaumer-Laghzaoui | |||||||||||||
Zivilprozessrecht | |||||||||||||
Noven müssen im Berufungsverfahren unverzüglich vorgebracht werden | |||||||||||||
Roland Bachmann | |||||||||||||
Parteientschädigung für die Anschlussberufung bei Rückzug der Berufung | |||||||||||||
Martin Rauber | |||||||||||||
Örtliche Zuständigkeit, Ort der charakteristischen Leistung | |||||||||||||
Martin Rauber | |||||||||||||
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