Kommentare | Blogs
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Erbrecht
Pflichtteilsberechnung nach missachtetem Rückweisungsentscheid
Alexandra Hirt
Der Erbe, der in einem ersten bundesgerichtlichen Verfahren obsiegt hat, muss sich im Verfahren nach der Rückweisung durch das Bundesgericht im ungünstigsten Fall mit dem bisherigen, von der Miterbin nicht angefochtenen Urteil der Vorinstanz abfinden (Verschlechterungsverbot). Das Bundesgericht lässt erneut offen, ob gegen den kantonalen Entscheid nach bundesgerichtlicher Rückweisung die Beschwerde unabhängig vom Streitwert zulässig ist.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_894/2017 vom 20. August 2018
Publiziert am 30. November 2018
Öffentliches Inventar - einmalige Auflage und Deliberationsfrist
Stefan Birrer
Ein Streit um Inhalt und Bestand der Aktiven und Passiven einer Erbschaft ist in einem Zivilprozess zu führen, nicht im Rahmen der Aufnahme eines öffentlichen Inventars, welches keine umfassende und inhaltlich bereinigte Zusammenstellung der Aktiven und Passiven enthält. Aufgrund dieses beschränkten Zwecks ist den Erben gemäss Bundesgericht nur eine einmalige Einsichts- und Äusserungsmöglichkeit über die Annahme der Erbschaft einzuräumen, auch wenn sie das Inventar hernach inhaltlich beanstanden.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_791/2017 vom 17. Juli 2018 publiziert als BGE 144 III 313
Publiziert am 21. November 2018
Gesellschaftsrecht und Finanzmarktrecht
Selbstkontrahierungs- und «Golden Parachute»-Verbot
Analoge Rechtsanwendung der Selbstkontrahierungs- und «Golden Parachute»-Regeln auf formalrechtlich vergleichbare Sachverhalte
Theodor Härtsch / Daniel Donauer
Im vorliegenden Entscheid bestätigt das Bundesgericht seine neuere Rechtsprechung, wonach die Prinzipien bzw. das Verbot des Selbstkontrahierens auch dann Anwendung finden, wenn formalrechtlich kein Insichgeschäft angenommen werden kann. Es erörtert in diesem Kontext zudem die Stellung der Aktionäre als Alleineigentümer sowie die Verhältnisse bei vollständig kontrollierten Gruppengesellschaften hinsichtlich einer allfälligen Genehmigungspflicht. Zugleich lässt das Bundesgericht offen, ob börsenrechtliche Regelungen auch auf ausserbörsliche Sachverhalte analog angewendet werden sollen, schliesst dies aber nicht aus.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_645/2017 vom 22. August 2018 publiziert als BGE 144 III 388
Publiziert am 05. November 2018
Gesundheitsrecht
Restfinanzierung der Pflegekosten: Leiturteil des Bundesgerichts
Michèle Trottmann
Pflegeleistungen bei Krankheit, die ambulant oder im Pflegeheim erbracht werden, werden gemäss Art. 25a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) durch Beiträge der obligatorischen Krankenversicherung (OKP), der versicherten Person und der öffentlichen Hand (Kantone bzw. Gemeinden) finanziert. Aus der Pflicht der Kantone, die Restfinanzierung der Pflegekosten zu regeln (Art. 25a Abs. 5 Satz 2 KVG), ergibt sich, dass die öffentliche Hand für den ungedeckten Restbetrag vollständig aufzukommen hat. Dies gilt selbst dann, wenn das kantonale Recht die Restfinanzierung auf Höchstansätze beschränkt.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 9C_446/2017 vom 20. Juli 2018 publiziert als BGE 144 V 280
Publiziert am 22. November 2018
Grund- und Menschenrechte
La responsabilité civile en procédure pénale militaire
Commentaire de l'arrêt de la Cour Européenne des Droits de l'Homme Bonal c/ Suisse (décision d'irrecevabilité n° 45158/14)
Grégoire Geissbühler / Luc-Alain Baumberger
Selon la teneur actuelle de la Procédure pénale militaire (PPM ; RS 322.1), l'indemnisation intégrale de la victime lui fait perdre tout droit de partie dans le cadre de la procédure pénale. L'initiative parlementaire Lüscher 10.417 « Extension des droits des lésés dans la procédure pénale militaire » modifiera bientôt cette situation et rapprochera les procédures pénales militaires et « civile ».
Kommentar zu: Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 45158/14 vom 07. Februar 2017
Publiziert am 07. November 2018
Kartellrecht
Hohe Anforderungen an die Rechtfertigung
Bundesgericht hebt die Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Altimum SA («Bergsportartikel») auf
Gion Giger
Mit Urteil 2C_101/2016 vom 18. Mai 2018 (BGE 144 II 246) hebt das Bundesgericht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf (B-5685/2012 vom 17. Dezember 2015). Nach Auffassung des Bundesgerichts hat Altimum SA gegen das Kartellrecht verstossen, indem das Unternehmen den Händlern Mindestverkaufspreise für den Verkauf von Bergsportartikeln vorgegeben hat, die sich aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz nicht rechtfertigen lassen. Eine Sanktion verhängt das Bundesgericht aber aus prozessualen Gründen nicht.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_101/2016 vom 18. Mai 2018 publiziert als BGE 144 II 246
Publiziert am 20. November 2018
Sachenrecht
Geltendmachung des Nachbesserungsanspruchs im Stockwerkeigentum
Martina Frischkopf
Im Entscheid 4A_71/2018 vom 18. September 2018 nimmt das Bundesgericht eine Praxisänderung zur Geltendmachung des vertraglichen Nachbesserungsanspruchs der Stockwerkeigentümer im Hinblick auf Mängel an gemeinschaftlichen Bauteilen vor. Neuerdings kann jeder Stockwerkeigentümer seine vertraglichen Nachbesserungsansprüche gegenüber dem Unternehmer auch dann ungeteilt ausüben, wenn gemeinsame Bauteile eines in Stockwerkeigentum aufgeteilten Werkes betroffen sind. Damit wird die Rechtsprechung, wonach der Nachbesserungsanspruch des Stockwerkeigentümers lediglich im Umfang seiner Wertquote bestehe, wenn er sich auf Mängel an gemeinsamen Bauteilen beziehe, obsolet.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_71/2018 vom 18. September 2018 publiziert als BGE 145 III 8
Publiziert am 28. November 2018
Stockwerkeigentum: Beschlussquorum bei Begründung eines ausschliesslichen Nutzungsrechts
Barbara Graham-Siegenthaler
Für den Erlass und die Abänderung eines STWE-Reglements bedarf es eines Beschlusses der Mehrheit der Stockwerkeigentümer, die zugleich mehr als die Hälfte der Anteile besitzt. Eine Änderung von Bestimmungen der Nutzungs- und Verwaltungsordnung über die Zuteilung ausschliesslicher Nutzungsrechte bedarf zusätzlich der Zustimmung des direkt betroffenen Miteigentümers. Dieses Vetorecht kommt nur zur Anwendung, wenn ein bereits bestehendes Sondernutzungsrecht geändert oder aufgehoben wird. Auf andere Fälle, die für den Stockwerkeigentümer eine ähnliche Bedeutung haben können, findet das Vetorecht keine Anwendung. So verneinte das Bundesgericht im Entscheid 5A_474/2017 ein Vetorecht bei der Begründung eines neuen Sondernutzungsrechts.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_474/2017 vom 08. März 2018
Publiziert am 21. November 2018
Die aktuellsten juristischen Neuigkeiten werden Ihnen in den Blogs kompakt zusammengefasst.
Bau- und Immobilienrecht
Le déni de justice et la responsabilité de l'Etat
Célian Hirsch
Gesundheitsrecht
L'interdiction de grève au personnel de soins du canton de Fribourg
Tobias Sievert
IPR/IZPR und Arbitration
30-day time limit to challenge ICC award commences with notification of signed original award
Nathalie Voser / Benjamin Gottlieb
Enforcement of award against state not possible where no sufficient link to Switzerland existed
Nathalie Voser / Benjamin Gottlieb
Swiss Supreme Court upholds CAS decision confirming the resignation of former IFAF president
Christopher Boog / Katherine Bell
Swiss Supreme Court dismisses challenges to interim awards on jurisdiction rendered in investor-state arbitrations
Nathalie Voser / Benjamin Gottlieb
SchKG
La qualité pour agir d'une partie des créanciers cessionnaires
Célian Hirsch
Steuerrecht
Le TAF remet en question la confiance accordée à l'AMF Québec
Jeremy Bacharach
Zivilprozessrecht
L'assistance judiciaire et le retrait de la prévoyance sous forme de capital
Francesca Valentina Borio
Instanzenzug, Anfechtung von Rückweisungsentscheiden
Martin Rauber
L'appel en cause lors de la procédure de conciliation
Julien Francey
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