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DIGITALER RECHTSPRECHUNGS-KOMMENTAR Monatsübersicht Juli 2018, Ausgabe 86 |
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Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung. | |||||||||||||
Arbeitsrecht | |||||||||||||
Rapport entre l'art. 337c al. 3 et l'art. 336c CO | |||||||||||||
Olivier Subilia | |||||||||||||
Le Tribunal fédéral a rendu dans la même affaire deux arrêts successifs qui semblent prendre le contre-pied de sa jurisprudence antérieure en matière de prise en compte d'une maladie survenant après un licenciement avec effet immédiat injustifié. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_431/2017 vom 02. Mai 2018 Publiziert am 31. Juli 2018 |
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Gesundheitsrecht | |||||||||||||
Konkretisierung der Tarifbestimmungsgrundsätze für den stationären Rehabilitationsbereich | |||||||||||||
Michèle Trottmann | |||||||||||||
Zur Tarifbestimmung im Bereich der stationären Rehabilitation sind die spitalindividuellen Betriebskosten anhand eines Vergleichs mit anderen Kliniken zu plausibilisieren. Die Plausibilisierung ist von einem Benchmarking, wie es im Bereich der Akutsomatik Anwendung findet, klar zu unterscheiden. Bei der Plausibilisierung sind die Kosten- und Leistungsdaten bzw. bei deren Fehlen die rechtskräftig festgesetzten oder genehmigten Tarife möglichst aller vergleichbaren Spitäler einzubeziehen. Die dabei zu berücksichtigende Sicherheitsmarge lässt sich nicht allgemein bestimmen, sondern ist namentlich von der Auswahl der Vergleichsspitäler abhängig. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts C-3947/2016 vom 10. April 2018 Publiziert am 17. Juli 2018 |
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Privatversicherungsrecht | |||||||||||||
Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Art. 4 ff. VVG)
Voraussetzungen und Nachweis des Beginns der vierwöchigen Frist nach Art. 6 Abs. 2 VVG |
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Clemens von Zedtwitz | |||||||||||||
Das Bundesgericht bestätigt, dass die vierwöchige Frist des Art. 6 Abs. 2 VVG erst zu laufen beginnt, wenn die Versicherung vollständig über alle Punkte orientiert ist, welche die Verletzung der Anzeigepflicht betreffen, d.h. die Versicherung sichere, zweifelsfreie Kenntnis über die Anzeigepflichtverletzung erlangt. Vorliegend durfte die Versicherung die schriftliche Bestätigung einer zuvor mündlich erteilten Auskunft abwarten, um fristauslösende Kenntnis von der Anzeigepflichtverletzung zu erlangen. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_104/2018 vom 12. Juni 2018 Publiziert am 09. Juli 2018 |
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Grundlegende Neuordnung des Rückgriffs des privaten Schadenversicherers
Rückgriff des privaten Schadenversicherers gestützt auf Art. 72 Abs. 1 VVG neu auch auf Kausalhaftpflichtige |
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Clemens von Zedtwitz | |||||||||||||
Auf den Versicherer gehen gestützt auf Art. 72 Abs. 1 VVG insoweit, als er eine Entschädigung geleistet hat, die Ersatzansprüche über, die dem Anspruchsberechtigten gegenüber Dritten aus unerlaubter Handlung zustehen. Unter den Begriff der unerlaubten Handlung im Sinne von Art. 72 Abs. 1 VVG fällt neu jegliche ausservertragliche Haftung im Sinne von Art. 41 ff. OR (d.h. auch Gefährdungs- oder einfache Kausalhaftungen). | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_602/2017 vom 07. Mai 2018 publiziert als BGE 144 III 209 Publiziert am 04. Juli 2018 |
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Sozialversicherungsrecht | |||||||||||||
Zeitlicher Zusammenhang gemäss Art. 23 BVG
Invalidenleistungen der Vorsorgeeinrichtung |
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Benjamin Dubach / Barbara Lischer | |||||||||||||
In der beruflichen Vorsorge erging bislang zur Frage des zeitlichen Konnexes i.S.v. Art. 23 BVG zwischen der ursprünglichen Arbeitsunfähigkeit und der späteren Invalidität eine reichhaltige und uneinheitliche Rechtsprechung. Das Bundesgericht schaffte in BGE 144 V 58 Klärung betreffend Grad und Dauer der Arbeitsfähigkeit, welche den zeitlichen Konnex unterbricht. Demnach genügt eine Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit von über 80% und während mehr als drei Monaten für den Unterbruch des zeitlichen Konnexes. Der vorliegende Beitrag stellt die neue Rechtsprechung vor und unterzieht diese einer kritischen Würdigung. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 9C_147/2017 vom 20. Februar 2018 publiziert als BGE 144 V 58 Publiziert am 17. Juli 2018 |
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Vertragsrecht | |||||||||||||
Die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts
(Un-)Zulässigkeit der Parteidisposition im Lichte von Art. 6 Abs. 3 ZPO |
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Daniel Donauer | |||||||||||||
Im Urteil 4A_242/2016 vom 5. Oktober 2016 - publiziert als BGE 142 III 623 - äusserte sich das Bundesgericht (unter anderem) über die in der Lehre kaum behandelte Thematik zur Parteidisposition über die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts im Rahmen von Art. 6 Abs. 3 ZPO. Das Bundesgericht hielt fest, dass der Gesetzgeber mit Art. 6 Abs. 3 ZPO eine zusätzliche Option für Nicht-Kaufleute beabsichtigte, weswegen ein Wahlrecht im Rahmen der Parteidisposition nur der nicht im Handelsregister eingetragenen Klägerpartei zukommen könne. Darüber hinaus könne eine Gerichtsstandsvereinbarung nur getroffen werden, soweit keine zwingenden oder teilzwingenden Gerichtsstände derogiert würden - diesem teilzwingenden Charakter sei Art. 6 Abs. 3 ZPO angeglichen. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_242/2016 vom 05. Oktober 2016 publiziert als BGE 142 III 623 Publiziert am 31. Juli 2018 |
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Art. 32bbis USG: Keine Aktivlegitimation für obligatorisch Berechtigte | |||||||||||||
Markus Vischer / Christoph Zaugg | |||||||||||||
Mit Urteil 4A_67/2017 vom 15. März 2018 entschied das Bundesgericht, dass als Inhaber eines Grundstücks nach Art. 32bbis USG einzig diejenige Person gelten kann, welche Eigentümer des fraglichen Grundstücks oder Inhaber eines beschränkten dinglichen Rechts am fraglichen Grundstück ist. Wer Mehrkosten für die Untersuchung und Entsorgung von belastetem Aushubmaterial aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zu tragen hat, ohne Eigentümer des fraglichen Grundstücks oder Inhaber eines beschränkten dinglichen Rechts am fraglichen Grundstück zu sein, kann diese Mehrkosten vom Verursacher der Belastung oder früheren Inhaber des Standorts nicht unter dem Titel von Art. 32bbis USG verlangen. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_67/2017 vom 15. März 2018 publiziert als BGE 144 III 227 Publiziert am 09. Juli 2018 |
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Verkauf eines Bäckerei-Konditorei-Tearooms
Teilungültigkeit eines Geschäftsübertragungsvertrags zufolge absichtlicher Täuschung |
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Dario Galli / Markus Vischer | |||||||||||||
In seinem Urteil 4A_62/2017 vom 22. November 2017 hat das Bundesgericht seine Rechtsprechung bestätigt, wonach die Rechtsfolgen einer absichtlichen Täuschung, die bloss einzelne Teile des Vertrags betrifft, aus dem Rechtsmissbrauchsverbot (Art. 2 Abs. 2 ZGB) oder aus Art. 20 Abs. 2 OR analog abgeleitet werden. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_62/2017 vom 22. November 2017 Publiziert am 05. Juli 2018 |
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Die aktuellsten juristischen Neuigkeiten werden Ihnen in den Blogs kompakt zusammengefasst. | |||||||||||||
Ausländerrecht | |||||||||||||
Le droit de séjour fondé sur le droit à la vie privée (art. 8 CEDH) | |||||||||||||
Marie-Hélène Spiess | |||||||||||||
Bau- und Immobilienrecht | |||||||||||||
Mehrbelastung des Verhaltensstörers bei Haftungsbefreiung des Zustandsstörers (amtl. Publ.) | |||||||||||||
Fabian Klaber | |||||||||||||
Datenschutzrecht | |||||||||||||
La restriction arbitraire au droit d'accès LIPAD/GE | |||||||||||||
Célian Hirsch | |||||||||||||
Pflicht des Anbieters zur Datenherausgabe; Ergänzung eines diesbzgl. lückenhaften ASP-Vertrags | |||||||||||||
David Vasella | |||||||||||||
Familien- und Personenrecht | |||||||||||||
La loi applicable au versement d'une contribution d'entretien à la suite d'un jugement de divorce étranger | |||||||||||||
Tobias Sievert | |||||||||||||
Immaterialgüterrecht | |||||||||||||
La « Lozärner Bier Lager » non produite à Lucerne : tromperie au sens de la LDAI ? | |||||||||||||
Marie-Hélène Spiess | |||||||||||||
Flame - motifs absolus, indication de provenance, risque de tromperie | |||||||||||||
Olivier Veluz | |||||||||||||
Swissclusiv- risque de tromperie, indication de provenance suisse | |||||||||||||
Nicolas Guyot | |||||||||||||
Norma - motifs absolus, caractère distinctif | |||||||||||||
Olivier Veluz | |||||||||||||
IPR/IZPR und Arbitration | |||||||||||||
CAS can hear disputes arising out of membership applications to international sports federations (Swiss Supreme Court) | |||||||||||||
Philippe Bärtsch / Damien Clivaz | |||||||||||||
Swiss Supreme Court dismisses two separate challenges against a CAS award in Cameroonian Football Federation saga | |||||||||||||
Philippe Bärtsch / Luka Groselj | |||||||||||||
Challenge to partial award dismissed (Swiss Supreme Court) | |||||||||||||
Nathalie Voser / Luka Groselj | |||||||||||||
SchKG | |||||||||||||
Le nombre de créances autorisées dans une réquisition de poursuite | |||||||||||||
Tobias Sievert | |||||||||||||
Sozialversicherungsrecht | |||||||||||||
L'autorité de chose jugée et la réclamation cantonale genevoise | |||||||||||||
Célian Hirsch | |||||||||||||
Strafprozessrecht | |||||||||||||
La voie à suivre lorsque l'autorité pénale ne statue pas sur les prétentions de l'art. 429 CPP | |||||||||||||
Julien Francey | |||||||||||||
Strassenverkehrsrecht | |||||||||||||
Haftung für Schäden am Fahrzeug während Prüfungsfahrten (amtl. Publ.) | |||||||||||||
Roland Bachmann | |||||||||||||
Vertragsrecht | |||||||||||||
La maxime des débats en procédure sommaire | |||||||||||||
Célian Hirsch | |||||||||||||
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