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DIGITALER RECHTSPRECHUNGS-KOMMENTAR Monatsübersicht März 2017, Ausgabe 70 |
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Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung. | |||||||||||||
Erbrecht | |||||||||||||
Keine Anhörungspflicht für die an der Erbteilung mitwirkende Behörde nach Art. 609 ZGB | |||||||||||||
Fabienne Wiget | |||||||||||||
Das Bundesgericht äusserte sich in diesem Entscheid zunächst zum Rechtsmittelweg im Zusammenhang mit Beanstandungen des Vorgehens der gemäss Art. 609 ZGB an der Erbteilung mitwirkenden Behörde (E. 1). Des Weiteren hielt es fest, dass der Mechanismus von Art. 609 ZGB gerade darin bestehe, dass die Behörde an Stelle des Schuldner-Erben handle. Die Behörde brauche für ihre Handlungen das Einverständnis des Schuldner-Erben nicht, sodass auch keine Anhörungspflicht bestehe (E. 3). | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_434/2016 vom 10. Januar 2017 Publiziert am 14. März 2017 |
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Gesellschaftsrecht und Finanzmarktrecht | |||||||||||||
Beweiserleichterung beim Fortführungsschaden? | |||||||||||||
Stefan Wirz | |||||||||||||
Eine Konkursmasse klagte gegen die vormalige Revisionsstelle auf Ersatz des Fortführungsschadens wegen einer verspäteten Überschuldungsanzeige. Die Klage der Konkursmasse wurde durch die Vorinstanz abgewiesen und das Bundesgericht trat auf die dagegen erhobene Beschwerde mangels einer hinreichenden Auseinandersetzung mit dem vorinstanzlichen Entscheid nicht ein. Dem Entscheid des Bundesgerichts lassen sich dennoch interessante Erwägungen der Vorinstanz zur Beweisführung betreffend den Fortführungsschaden entnehmen. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_271/2016 vom 16. Januar 2017 publiziert als BGE 143 III 106 Publiziert am 31. März 2017 |
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IPR/IZPR und Arbitration | |||||||||||||
Frist verpasst | |||||||||||||
Simon Gabriel | |||||||||||||
Eine Schiedsklägerin hat ihre Klageschrift bei Fristablauf nicht eingereicht. Das Schiedsgericht erinnert die Klägerin spontan an die abgelaufene Frist und setzt gleich eine Nachfrist an, obwohl in den Schiedsregeln ein anderes Vorgehen statuiert ist. Das Bundesgericht hebt den so ergangenen Schiedsentscheid nicht auf. Vor dem ausländischen Vollstreckungsrichter könnte die Klägerin allerdings weniger Glück haben. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_405/2016 vom 02. März 2017 Publiziert am 31. März 2017 |
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SchKG | |||||||||||||
Verteilung der Kosten im Rechtsöffnungsverfahren
Auferlegung der Kosten bei Abweisung des Rechtsöffnungsbegehrens |
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Milena Grob | |||||||||||||
Im Urteil 5A_716/2016 hat das Bundesgericht entschieden, dass einem Betriebenen die Kosten für das Rechtsöffnungsverfahren nicht auferlegt werden dürfen, auch wenn er die Verrechnungseinwendung, welcher stattgegeben wird, erst mit seiner Gesuchsantwort erhebt. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_716/2016 vom 10. Januar 2017 publiziert als BGE 143 III 46 Publiziert am 30. März 2017 |
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Vertragsrecht | |||||||||||||
Irrtum hinsichtlich der Überbaubarkeit eines Grundstücks
Abgrenzung der unbewussten Nichtkenntnis vom bewussten Nichtwissen |
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Dario Galli / Markus Vischer | |||||||||||||
In seinem Urteil 4A_461/2016 vom 10. Februar 2017 hat das Bundesgericht entschieden, dass aus unterlassenen Abklärungen vor Vertragsschluss nicht automatisch auf ein bewusstes Nichtwissen (und damit auf einen fehlenden Irrtum) geschlossen werden könne. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_461/2016 vom 10. Februar 2017 Publiziert am 31. März 2017 |
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Partei- und Prozessfähigkeit der Stockwerkeigentümergemeinschaft
Und: Gerichtsstandvereinbarung im Bereich von Art. 6 Abs. 3 ZPO |
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Fanny Sutter / Markus Vischer | |||||||||||||
Das Bundesgericht präzisierte in diesem Urteil, dass bezüglich Art. 6 ZPO Gerichtsstandvereinbarungen generell unzulässig sind, nämlich auch im Anwendungsbereich des Klägerwahlrechts gemäss Art. 6 Abs. 3 ZPO. Ausserdem bestätigte es implizite seine bisherige Rechtsprechung zur Abtretbarkeit von Nachbesserungsansprüchen und explizite seine frühere Rechtsprechung, wonach die Stockwerkeigentümergemeinschaft bezüglich ihr abgetretener oder originär erworbener Nachbesserungsansprüche in Bezug auf gemeinschaftliche Teile aktivlegimitiert und damit gestützt darauf beschränkt partei- und prozessfähig sei. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_242/2016 vom 05. Oktober 2016 publiziert als BGE 142 III 623 Publiziert am 31. März 2017 |
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Zivilprozessrecht | |||||||||||||
Zusammenrechnung des Streitwerts bei Klagenhäufung | |||||||||||||
Dominique Müller | |||||||||||||
Eine Klagenhäufung setzt voraus, dass für die mehreren Ansprüche das gleiche Gericht sachlich zuständig ist und die gleiche Verfahrensart anwendbar ist. Das Bundesgericht stellt in einem neuen Leitentscheid klar, dass diese Voraussetzungen auf der Grundlage der bereits zusammengerechneten Streitwerte der mehreren Ansprüche zu prüfen sind. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_150/2016 vom 09. Dezember 2016 publiziert als BGE 142 III 788 Publiziert am 31. März 2017 |
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Handelsgerichtsbarkeit: Verfahrensart geht sachlicher Zuständigkeit vor | |||||||||||||
Malou Hübscher-Middendorp / Simon Henseler | |||||||||||||
Im Urteil 4A_648/2016; zur Publikation vorgesehen vom 27. Februar 2017 bestätigte das Bundesgericht seine Rechtsprechung (BGE 139 III 457), wonach die Regelung der Verfahrensart jener über die sachliche Zuständigkeit der Handelsgerichte vorgehe und weitete sie (nun ausdrücklich) auf die Fälle von Art. 243 Abs. 1 ZPO aus. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_648/2016 vom 27. Februar 2017 publiziert als BGE 143 III 137 Publiziert am 31. März 2017 |
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Kostenverlegung bei der Streitverkündungsklage | |||||||||||||
Malou Hübscher-Middendorp / Christian Zimmermann | |||||||||||||
In den Urteilen BGer 4A_271/2016, 4A_291/2016 vom 16. Januar 2017, auferlegte das Bundesgericht infolge Abweisung der Hauptklage der Beklagten und Streitverkündungsklägerin die Kosten für den Streitverkündungsprozess. Das Kostenrisiko schmälert die Attraktivität der Streitverkündungsklage. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_271/2016 vom 16. Januar 2017 publiziert als BGE 143 III 106 Publiziert am 14. März 2017 |
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Die aktuellsten juristischen Neuigkeiten werden Ihnen in den Blogs kompakt zusammengefasst. | |||||||||||||
Familien- und Personenrecht | |||||||||||||
Le droit d'être entendu des parents nourriciers (art. 300 al. 2 CC) | |||||||||||||
Julien Francey | |||||||||||||
Gesellschaftsrecht und Finanzmarktrecht | |||||||||||||
Anfechtung Generalversammlungsbeschluss (amtl. Publ.) | |||||||||||||
Martin Rauber | |||||||||||||
IPR/IZPR und Arbitration | |||||||||||||
Swiss Supreme Court considers application to set aside decision of the Swiss Chambers' Arbitration Institution | |||||||||||||
Christopher Boog / Benjamin Gottlieb | |||||||||||||
Swiss Supreme Court confirms restrictive approach to «surprise» decisions by arbitral tribunals | |||||||||||||
Philippe Bärtsch / Philip Wimalasena | |||||||||||||
Swiss Supreme Court denies excessive formalism and rules on applicability of legal aid regime in setting aside proceedings | |||||||||||||
Nathalie Voser / Nadja Al Kanawati | |||||||||||||
Swiss Supreme Court reviews extension of arbitration agreement to non-signatory | |||||||||||||
Nathalie Voser / Annabelle Möckesch | |||||||||||||
Swiss Supreme Court upholds objective interpretation of pathological arbitration clause | |||||||||||||
Nathalie Voser / Philipp Estermann | |||||||||||||
IT-Recht | |||||||||||||
Reico: Ausschlussgrund von Art. 4 MSchG | |||||||||||||
David Vasella | |||||||||||||
Obligationenrecht/Vertragsrecht (ohne Miet- und Arbeitsrecht) | |||||||||||||
La consignation de la créance dont la titularité est litigieuse | |||||||||||||
Emilie Jacot-Guillarmod | |||||||||||||
Öffentliches Verfahrensrecht und Verwaltungsrecht | |||||||||||||
Revidiertes Gesetz über die Luzerner Polizei wird vom BGer teilweise aufgehoben (amtl. Publ.) | |||||||||||||
Fabian Klaber | |||||||||||||
La compétence d'un canton d'adopter les tarifs de l'entreprise de transports publics dans la loi cantonale (art. 15 LTV) | |||||||||||||
Camilla Jacquemoud | |||||||||||||
Einschränkungen der Glaubens- und Gewissensfreiheit im Rahmen der Führung eines muslimischen Kindergartens | |||||||||||||
Andreas Dudli | |||||||||||||
Laufkraftwerk im Lötschental darf trotz Eingriff in ein Schutzobjekt errichtet werden | |||||||||||||
Fabian Klaber | |||||||||||||
Strafprozessrecht | |||||||||||||
Les frais suisses de la procédure pénale classée à l'étranger | |||||||||||||
Emilie Jacot-Guillarmod | |||||||||||||
Zivilprozessrecht | |||||||||||||
Werkvertrag, Prozesskosten (amtl. Publ.) | |||||||||||||
Martin Rauber | |||||||||||||
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