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DIGITALER RECHTSPRECHUNGS-KOMMENTAR Monatsübersicht Dezember 2016, Ausgabe 67 |
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Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung. | |||||||||||||
Ausländerrecht | |||||||||||||
Vorläufig Aufgenommene als unrechtmässig Anwesende?
Bundesgericht erachtet den Aufenthalt eines vorläufig aufgenommenen Flüchtlings nicht als rechtmässig im Sinne von Art. 31 Abs. 3 AuG |
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Peter Bolzli | |||||||||||||
Das Bundesgericht setzt sich im Urteil 2C_21/2016 vom 5. September 2016 im Zusammenhang mit der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung an einen anerkannten staatenlosen Flüchtling erstmals mit der Frage auseinander, was unter einem «rechtmässigen» Aufenthalt gemäss Art. 31 Abs. 3 AuG (Anspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewilligung für staatenlose Personen, die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhalten) zu verstehen sei und will die Anwesenheit im Status der vorläufigen Aufnahme (Art. 85 AuG, «Ausweis-F») nicht als in diesem Sinne «rechtmässig» beurteilt wissen. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_21/2016 vom 05. September 2016 Publiziert am 21. Dezember 2016 |
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Grund- und Menschenrechte | |||||||||||||
Suizidhilfegesetzgebung des Kantons Neuenburg ist verfassungskonform | |||||||||||||
Karl-Marc Wyss / Laura Zimmermann | |||||||||||||
Das Bundesgericht erklärte die Änderungen des Neuenburger Gesundheitsgesetzes betreffend Suizidhilfe im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle für verfassungskonform und wies die dagegen erhobene Beschwerde der Stiftung Heilsarmee Schweiz und der Genossenschaft Heilsarmee Sozialwerk ab, soweit es auf sie eintrat. Das Bundesgericht prüfte dabei, ob die kantonale Suizidhilferegelung gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit oder das Gleichbehandlungsgebot verstösst. Es verneinte dies in einer umfassenden Abwägung zwischen den genannten Grundrechten und dem Recht des Einzelnen auf ein selbstbestimmtes Sterben (Urteil zur Publikation vorgesehen). | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_66/2015 vom 13. September 2016 publiziert als BGE 142 I 195 Publiziert am 08. Dezember 2016 |
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Sachenrecht | |||||||||||||
Eine Bankgarantie mit zeitlicher Beschränkung der Sicherheit für Verzugszinsen ist keine hinreichende Sicherheit i.S.v. Art. 839 Abs. 3 ZGB | |||||||||||||
Marc Wolfer | |||||||||||||
Das Bundesgericht hatte im Zusammenhang mit der Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts zu entscheiden, ob eine Bankgarantie als hinreichende Sicherheit im Sinne von Art. 839 Abs. 3 ZGB gelten konnte. Aufgrund der Befristung der in der Bankgarantie enthaltenen Pflicht zur Bezahlung von Verzugszinsen bis 2025 wurde dies verneint. Hinzu kam, dass dem Unternehmer unter Umständen nur wenige Kalendertage nach der Erwirkung eines rechtskräftigen Urteils verbleiben würden, um die Forderung durchzusetzen. Auch deshalb stellte die vorgelegte Bankgarantie keine hinreichende Sicherheit dar. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_838/2015 vom 05. Oktober 2016 publiziert als BGE 142 III 738 Publiziert am 14. Dezember 2016 |
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Die aktuellsten juristischen Neuigkeiten werden Ihnen in den Blogs kompakt zusammengefasst. | |||||||||||||
Datenschutzrecht | |||||||||||||
Facebook Schweiz muss keine Nutzerdaten herausgeben | |||||||||||||
Jacqueline Sievers | |||||||||||||
La production de preuve par Facebook Switzerland | |||||||||||||
Julien Francey | |||||||||||||
IPR/IZPR und Arbitration | |||||||||||||
Swiss Supreme Court reviews subjective scope of arbitration agreement | |||||||||||||
Nathalie Voser / Annabelle Möckesch | |||||||||||||
Swiss Supreme Court addresses whether alleged punitive damages constitute public policy violation | |||||||||||||
Nathalie Voser / Benjamin Gottlieb | |||||||||||||
Swiss Supreme Court grants request for revision of arbitral award due to newly obtained evidence | |||||||||||||
Nathalie Voser / Annabelle Möckesch | |||||||||||||
Swiss Supreme Court remains cautious on corruption and «surprise effect» of application of Swiss law principles on non-Swiss counsel | |||||||||||||
Nathalie Voser / Philip Wimalasena | |||||||||||||
Öffentliches Verfahrensrecht und Verwaltungsrecht | |||||||||||||
Le financement par une personne à l'étranger de l'acquisition d'un immeuble en Suisse (art. 4 al. 1 let. g LFAIE) | |||||||||||||
Tobias Sievert | |||||||||||||
Kanton Basel-Landschaft kommt Gesetzgebungsauftrag nicht nach / Gemeinden können Mehrwertabgabe i.S.v. Art. 5 Abs. 1 RPG erheben (amtl. Publ.) | |||||||||||||
Fabian Klaber | |||||||||||||
Grundstückkauf durch Schweizerin / mehrheitliche Finanzierung des Grundstückkaufs durch Ausländer (amtl. Publ.; frz.) | |||||||||||||
Fabian Klaber | |||||||||||||
Zuteilung des Hotels Schweizerhof in Luzern zur Tourismuszone verstösst nicht gegen die Wirtschaftsfreiheit (amtl. Publ.) | |||||||||||||
Fabian Klaber | |||||||||||||
Keine prov. Rechtsöffnung gestützt auf eine Abzahlungsvereinbarung über öffentlich-rechtliche Forderungen | |||||||||||||
Lukas Wiget | |||||||||||||
Le service de voiturier sur le parking de l'Aéroport de Genève | |||||||||||||
Célian Hirsch | |||||||||||||
La liberté économique (art. 27 Cst.) et la répartition des zones d'aménagement | |||||||||||||
Simone Schürch | |||||||||||||
Zivilrecht | |||||||||||||
L'indication du prénom usuel au registre de l'état civil | |||||||||||||
Arnaud Nussbaumer-Laghzaoui | |||||||||||||
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