Commentaire | Blogs
Des expertes et experts renommé(e)s commentent la jurisprudence actuelle de manière précise et exacte.
Cartelli
Urteil des Bundesgerichts 2C_1065/2014 vom 26. Mai 2016: Publikation der Sanktionsverfügung in Sachen «Nikon»
Daniel Zimmerli
Das Bundesgericht äussert sich zu den Grundsätzen, nach welchen Sanktionsverfügungen der Wettbewerbskommission (WEKO) zu publizieren sind.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 2C_1065/2014 du 26 mai 2016 publié en tant qu'ATF 142 II 268
Publié le 07 septembre 2016
Dei diritti reali
Zur Aktivlegitimation der Stockwerkeigentümergemeinschaft bei der Durchsetzung einer Grunddienstbarkeit und zur Möglichkeit des Untergangs von Dienstbarkeiten
Marc Wolfer
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft ist bei der actio confessoria zur Klage berechtigt, sofern die Durchsetzung des Anspruchs der Stockwerkeigentümergemeinschaft als Ganzes dient und damit der gemeinschaftlichen Verwaltung zugeordnet werden kann. Im konkreten Fall konnte sich eine Stockwerkeigentümergemeinschaft erfolgreich auf eine Grunddienstbarkeit berufen, welche den Nachbarn verpflichtete, seine Bäume und Sträucher nicht über 5 Meter wachsen zu lassen, obschon sie dies zuvor während Jahrzehnten nie gefordert hatte. Sämtliche Vorbringen des Nachbarn, welche auf einen Untergang der Dienstbarkeit abzielten, wurden abgewiesen.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 5A_898/2015 du 11 juillet 2016 publié en tant qu'ATF 142 III 551
Publié le 21 septembre 2016
Diritto amministrativo
Protokollierungspflicht und Äusserungsrecht bei Augenscheinen
Markus Heer
Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör ergibt sich auch im Verwaltungsjustizverfahren die Pflicht, Augenscheine zu protokollieren. Den Parteien muss die Gelegenheit gegeben werden, das Augenscheinprotokoll vor der Entscheidfällung einzusehen und sich allenfalls dazu zu äussern.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 1C_457/2015 du 03 mai 2016 publié en tant qu'ATF 142 I 86
Publié le 26 septembre 2016
Diritto contrattuale
Haftung für Sanierungskosten von Altlasten bei Rechtsnachfolge
Philip Carr / Markus Vischer
Eine Gesellschaft verunreinigte im Rahmen ihres einstigen Fabrikbetriebs das Grundwasser unter einem Grundstück. Anlässlich einer späteren Fusion mit einer zweiten Gesellschaft wurde die Gesellschaft aufgelöst. Das Bundesgericht befand, dass die fusionierte Gesellschaft für die Sanierungskosten der Altlasten hafte, unabhängig davon, ob zum Zeitpunkt der Fusion bereits eine Haftungsgrundlage bestanden habe oder diese Verbindlichkeit in der massgeblichen Bilanz aufgeführt gewesen sei. Damit differenziert das Bundesgericht in Bezug auf die altlastenrechtliche Haftung zwischen der Rechtsnachfolge bei juristischen und bei natürlichen Personen.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 1C_18/2016 du 06 juin 2016
Publié le 16 septembre 2016
Anfechtung eines Aktienkaufvertrags gemäss Art. 203 OR
Spannungsverhältnis zwischen den Aufklärungs- und Untersuchungspflichten des Verkäufers und den Prüfungsobliegenheiten des Käufers
Dario Galli / Markus Vischer
In seinem Urteil vom 9. April 2015 hat das Bundesgericht, wie schon die zwei Vorinstanzen, das Vorliegen einer absichtlichen Täuschung durch den Verkäufer verneint. Aus dem Umstand, dass die Geschäftsbücher nicht den anerkannten Rechnungslegungsvorschriften entsprochen haben, könne keine absichtliche Täuschung abgeleitet werden.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 4A_291/2014 du 09 avril 2015
Publié le 09 septembre 2016
Diritto delle assicurazioni private
Betrügerische Begründung eines Versicherungsanspruchs
Milena Grob / Pascal Grolimund
Ein Versicherungsnehmer, der wegen einer attestierten Arbeitsunfähigkeit Taggelder bezieht, aber seine Erwerbstätigkeit nie vollständig aufgegeben hat, begründet seinen Versicherungsanspruch betrügerisch. Er ist zur Rückerstattung gegenüber der Versicherung verpflichtet, auch wenn er im strafrechtlichen Verfahren freigesprochen wurde.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 4A_192/2016 du 22 juin 2016
Publié le 09 septembre 2016
Diritto di protezione dei minori e degli adulti
Wegzug eines Elternteils bei gemeinsamer elterlicher Sorge ins Ausland (Art. 301a ZGB) - Grundsätze für die Zustimmung
Linus Cantieni
Möchte ein Elternteil den Aufenthaltsort des Kindes ins Ausland verlegen, steht die Frage im Zentrum, ob das Kindeswohl besser gewahrt wird, wenn es mit dem auswanderungswilligen Elternteil wegzieht oder wenn es sich beim zurückbleibenden Elternteil aufhält. Für die Beurteilung des Kindeswohls sind immer die konkreten Umstände des Einzelfalls massgebend, wobei es aber entscheidend darauf ankommen kann, wie die bisherigen Betreuungsverhältnisse in der Vergangenheit waren. Die Kriterien, die das Bundesgericht im Zusammenhang der Obhutszuteilung im Trennungs- oder Scheidungsfall entwickelt hat, können auf die Anwendung von Art. 301a ZGB übertragen werden.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 5A_945/2015 du 07 juillet 2016 publié en tant qu'ATF 142 III 498
Publié le 09 septembre 2016
Diritto fiscale
Unzulässigkeit der Verweigerung der pauschalen Steueranrechnung im Nachsteuerverfahren
Marc Vogelsang
In seinem zur Publikation vorgesehen Urteil 2C_857/2015 vom 27. Juli 2016 hält das Bundesgericht entgegen einer verbreiteten Steuerpraxis fest, die pauschale Steueranrechnung sei grundsätzlich auch für diejenigen ausländischen Erträgnisse zu gewähren, welche erst im Rahmen eines Nachsteuerverfahrens in der Schweiz besteuert werden. Die Nichtdeklaration der Einkünfte im ordentlichen Veranlagungsverfahren bewirke hier - anders als bei der Verrechnungssteuer - keine Verwirkung des Anspruchs.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 2C_857/2015 du 27 juillet 2016 publié en tant qu'ATF 142 II 446
Publié le 23 septembre 2016
Wahlkampfkosten sind steuerlich nicht abzugsfähig
Marc Vogelsang
In seinem Urteil vom 24. Mai 2016 hält das Bundesgericht fest, dass Auslagen für den Wahlkampf um politische Ämter keine Berufskosten i.S.v. Art. 25 resp. Art. 26 Abs. 1 lit. c DBG darstellen. Daher sind diese Aufwendungen als Lebenshaltungskosten (in Form von Standesauslagen) steuerlich nicht absetzbar.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 2C_860/2014 du 24 mai 2016 publié en tant qu'ATF 142 II 293
Publié le 09 septembre 2016
Massgebender Wert für das steuerbare Einkommen aus Erlass einer Privatschuld
Marc Vogelsang
Das Bundesgericht präzisiert in seinem Urteil vom 17. März 2016 seine Rechtsprechung zur Besteuerung eines Verzichts des Gläubigers auf eine Forderung, welche das Privatvermögen des Steuerpflichtigen betrifft. Es hält fest, dass der Nominalwert der erlassenen Forderung massgebend sei; mithin stellt selbst der Verzicht auf eine aus Gläubigersicht wertlose Forderung (sog. «Nonvaleur») beim Schuldner steuerbares Einkommen dar.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 2C_910/2014 du 17 mars 2016 publié en tant qu'ATF 142 II 197
Publié le 09 septembre 2016
Diritto in materia di circolazione stradale
Die Konkurrenz zwischen Art. 90 Abs. 3 SVG und Art. 129 StGB
Fabian Voegtlin
Das Bundesgericht äusserte sich im vorliegenden Urteil zum Verhältnis zwischen der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung gemäss Art. 90 Abs. 3 SVG und dem Straftatbestand der Gefährdung des Lebens i.S.v. Art. 129 StGB.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 6B_876/2015 du 02 mai 2016 publié en tant qu'ATF 142 IV 245
Publié le 07 septembre 2016
Kehrtwende im Strassenverkehr - Rechtsvorbeifahren im Kolonnenverkehr wird neu definiert
Sandro Imhof
Das Bundesgericht regelt die Frage nach der Zulässigkeit des Rechtsüberholens auf Autobahnen neu, indem der Begriff des Fahrens in parallelem Kolonnenverkehr bei dichtem Verkehrsaufkommen grundlegend anders interpretiert wird.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 6B_374/2015 du 03 mars 2016 publié en tant qu'ATF 142 IV 93
Publié le 07 septembre 2016
Diritto internazionale privato
Aktenwidrige Feststellung versus willkürliche Beweiswürdigung
Simon Gabriel
Der vorliegende Binnenschiedsentscheid betrifft in der Sache die Ausdehnung von Schiedsvereinbarungen auf Dritte und bietet Gelegenheit, sich die einzelnen Ausdehnungskonstellationen zu vergegenwärtigen. Interessant erscheint in diesem Rahmen auch die Abgrenzung des Bundesgerichts zwischen aktenwidrigen Feststellungen und willkürlicher Beweiswürdigung. Nur im ersten Fall steht die Willkürrüge zur Verfügung, womit die Abgrenzung praktisch relevant ist.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 4A_82/2016 du 06 juin 2016
Publié le 09 septembre 2016
Diritto materiale della protezione
Inwieweit ist die Videoüberwachung in Mehrfamilienhäusern zulässig?
Alex Schweizer
An Überwachungskameras im öffentlichen Raum oder an besonders exponierten Orten, die täglich von vielen Menschen frequentiert werden, haben wir uns mehr oder weniger schon gewöhnt. Heutzutage sind Überwachungskameras beinahe allgegenwärtig. Sie finden sich etwa in Bahnhöfen, Flughäfen, Zügen, Unterführungen, Supermärkten, Tankstellen, Spitälern, Hotels, Schulgebäuden, Schwimmbädern, Kinos, Museen, Bussen, und an Verkehrsampeln. Und es scheinen immer mehr zu werden. Seit Neuestem fliegen gelegentlich sogar Drohnen über unsere Köpfe und Hausdächer hinweg, die mit Kameras ausgestattet sind.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 4A_576/2015 du 29 mars 2016 publié en tant qu'ATF 142 III 263
Publié le 20 septembre 2016
Diritto penale
Präzisierung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum Rechtsvorfahren im Kolonnenverkehr auf Autobahnen
Andreas Eicker
Das Bundesgericht «präzisiert» nach eigenen Angaben in BGE 142 IV 93 (6B_374/2015) seine eigene Rechtsprechung zum sog. Rechtsvor(bei)fahren im Kolonnenverkehr. Genau genommen handelt es sich wohl vielmehr um eine Änderung der Rechtsprechung, von der fraglich ist, wie sie sich auf das Verbot des Rechtsüberholens auswirken wird.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 6B_374/2015 du 03 mars 2016 publié en tant qu'ATF 142 IV 93
Publié le 26 septembre 2016
Diritto successorio
Ersatzwillensvollstreckerin nach Niederlegung des Amtes durch den ersten Willensvollstrecker
Alexandra Hirt
Der Erblasser hat für den Verhinderungsfall des eingesetzten Willensvollstreckers einen Ersatz bestimmt. Die Amtsniederlegung durch den ersten Willensvollstrecker wird in casu als Verhinderungsgrund verstanden. Im Berufungsverfahren hatte die Vorinstanz überspitzte Anforderungen an die Begründung der Eingabe der anwaltlich nicht vertretenen Erbin gestellt.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 5A_635/2015 du 21 juin 2016
Publié le 21 septembre 2016
Honorar-Rückforderung durch Vermächtnisnehmerin vom Willensvollstrecker
Alexandra Hirt
Für die Rückforderung zu viel bezahlter Willensvollstreckerhonorare kann ein Quotenvermächtnisnehmer möglicherweise eine Rückforderungsklage, nicht aber eine Vermächtnisklage gegen den Willensvollstrecker erheben. Die Verantwortlichkeitsklage sodann steht jedem Vermächtnisnehmer einzeln zu, wobei das Verschulden des Willensvollstreckers nach Art. 97 Abs. 1 OR vermutet wird.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 5A_705/2015 du 21 juin 2016
Publié le 21 septembre 2016
Droits fondamentaux et de l'Homme
Die polizeilichen Massnahmen vom 1. Mai 2011 zur Verhinderung einer Nachdemonstration waren rechtmässig
Reto Locher
Die polizeilichen Massnahmen gegen einen möglichen Teilnehmer einer sich abzeichnenden Nachdemonstration und seine anschliessende Wegweisung aus der Züricher Innenstadt waren rechtmässig. Der insgesamt rund sechs Stunden dauernde Freiheitsentzug, bestehend aus der Einkesselung und dem darauffolgenden polizeilichen Gewahrsam zur Klärung der Identität, ist sowohl aus grundrechtlicher Sicht als auch mit Blick auf die menschenrechtlichen Garantien der EMRK nicht zu beanstanden.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 1C_230/2015 du 20 avril 2016 publié en tant qu'ATF 142 I 121
Publié le 16 septembre 2016
Les nouveautés juridiques les plus récentes sont résumées pour vous dans les Blogs.
Cartelli
BVGer bestätigt Busse gegen Nikon AG, stützt sich auf Elmex-Rechtsprechung
Oliver Kaufmann
Diritto contrattuale
Beweislast für das Vorliegen einer Doppelversicherung liegt bei der Versicherung
Roland Bachmann
Diritto di famiglia e diritto delle persone
La curatelle de représentation en paternité (art. 308 al. 2 CC)
Arnaud Nussbaumer-Laghzaoui
Diritto di locazione
Zeitpunkt der Erklärung der Herabsetzung des Mietzinses gem. Art. 259d OR
Andreas Dudli
Diritto internazionale privato
Swiss Supreme Court rejects set aside application based on an alleged violation of the right to be heard
Nathalie Voser / Philipp Estermann
Breach of mandatory statutory provisions alone does not automatically constitute violation of Swiss public policy
Nathalie Voser / Katherine Bell
Diritto processuale civile
Bindungswirkung von Zwischenentscheiden innerhalb des Verfahrens
Melanie Lehmann
Mitwirkungspflicht zur Abklärung der Abstammung mittels DNA-Gutachten
Melanie Lehmann
Diritto processuale penale
Die Zustellfiktion im Strafverfahren gem. Art. 85 Abs. 4 STPO
Andreas Dudli
Le CJN rassemble des commentaires de jurisprudence rédigés par plus de 100 spécialistes, issus d'une trentaine de domaines juridiques. Les commentaires des experts font l'objet d'une évaluation par les pairs qui, réalisée par une rédaction renommée, permet de garantir un niveau de qualité élevé.

Outre les commentaires d'experts, le CJN abrite également des articles de blog. La responsabilité de ces articles incombe aux auteurs et propriétaires des blogs - Liste des blogs

Le CJN est proposé individuellement et dans le cadre du portail d'informations et de recherches Push-service des arrêts. Les commentaires peuvent être cités par une proposition de citation et des notes marginales.

Statistique :
Nombre d'accès au Push-Service des arrêts : 4248

Informations et impressum :
info@weblaw.ch | T +41 31 380 57 77

ISSN 1663-9995. Editions Weblaw.

Inscription et changement d'adresse : Login à https://register.weblaw.ch. En suivant les onglets «Modifier ses données personnelles» et ensuite «Adresse mail» il est possible de changer son adresse e-mail ou d'annuler l'abonnement à la newsletter du Push-Service des arrêts.

Prière de ne pas répondre à cet e-mail. Si vous désirez prendre contact avec nous, veuillez utiliser les données de contact indiquées.


https://cjn.weblaw.ch
Weblaw SA | Schwarztorstrasse 22 | 3007 Berne
T +41 31 380 57 77 | F +41 31 380 57 78 | info@weblaw.ch