|
|||||||||||||
DIGITALER RECHTSPRECHUNGS-KOMMENTAR Monatsübersicht Mai 2016, Ausgabe 60 |
|||||||||||||
Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung. | |||||||||||||
Ausländerrecht | |||||||||||||
Bundesgericht weist Rechtsmissbrauchsargument im Migrationskontext energisch in die Schranken
Nachpartnerschaftlicher Härtefall nach Tod des erheblich älteren und bereits im Registrierungszeitpunkt schwer kranken Partners bejaht |
|||||||||||||
Marc Spescha / Valerio Priuli | |||||||||||||
Im Urteil des Bundesgerichts 2C_153/2015 vom 15. März 2016 macht das Bundesgericht mit bemerkenswertem Nachdruck deutlich, dass die Anforderungen für die Annahme eines Rechtsmissbrauchs auch in Migrationskontexten sehr hoch sind. In casu bejahte es einen nachpartnerschaftlichen Härtefall trotz sehr hohem Altersunterschied zwischen den Partnern, der im Registrierungszeitpunkt nachweislich schweren Erkrankung des gefestigt anwesenheitsberechtigten Partners und seines Ablebens bereits ein Jahr nach der Registrierung. Es stellte insbesondere klar, dass die Regelvermutung eines entsprechenden Härtefalls nur durch den qualifizierten Nachweis eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens umgestossen werden könne. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_153/2015 vom 15. März 2016 Publiziert am 20. Mai 2016 |
|||||||||||||
Bau- und Immobilienrecht | |||||||||||||
Wesentliche Änderungen ortsfester Anlagen | |||||||||||||
Julian Schenkel | |||||||||||||
Für die Beurteilung, ob eine wesentliche Änderung gemäss Art. 18 USG und Art. 8 LSV vorliegt, sind im Rahmen einer gesamthaften Betrachtung folgende Kriterien heranzuziehen: wahrnehmbar stärkere Lärmimmissionen, Umfang der baulichen Massnahmen, Kosten, Verlängerung der Lebensdauer und Kapazitätserweiterungen. | |||||||||||||
Kommentar zu: BGE 141 II 483 Publiziert am 27. Mai 2016 |
|||||||||||||
Erbrecht | |||||||||||||
Auskunfts- und Editionsbegehren eines Erben | |||||||||||||
Stefan Birrer | |||||||||||||
Das Informationsinteresse der Erben ist umfassend geschützt. Insbesondere erstreckt sich die gegenseitige Auskunftspflicht unter Miterben auch auf Informationen über das Verhältnis des Erblassers zu Dritten. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_994/2014 vom 11. Januar 2016 Publiziert am 20. Mai 2016 |
|||||||||||||
Gesundheitsrecht | |||||||||||||
La vente par correspondance de médicaments sous la loupe du Tribunal fédéral | |||||||||||||
Séverine Lachat-Boillat | |||||||||||||
Dans cet arrêt, le Tribunal fédéral retient que, lors de la vente par correspondance de médicaments, une ordonnance médicale est également nécessaire pour les catégories de remise C et D. Un questionnaire de santé et la simple possibilité d'une prise de contact ne suffisent pas. Une partie du modèle mis en place jusqu'ici par la société Zur Rose est donc contraire au droit fédéral. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_853/2014 vom 29. September 2015 publiziert als BGE 142 II 80 Publiziert am 02. Mai 2016 |
|||||||||||||
Grund- und Menschenrechte | |||||||||||||
Unverhältnismässigkeit eines Verbots des Tragens eines islamischen Kopftuchs während des Unterrichts an einer öffentlichen Schule | |||||||||||||
Reto Locher | |||||||||||||
Das von der Schulgemeinde St. Margrethen verfügte generelle Kopftuchtrageverbot für eine minderjährige Schülerin während des Unterrichts an einer öffentlichen Schule verletzt die Glaubensfreiheit in Art. 15 BV. Derartige Einschränkungen einer religiös motivierten Handlung sind im Einzelfall nur dann zulässig, wenn öffentliche Interessen oder Rechte Dritter eindringlich bedroht oder beeinträchtigt werden, was vorliegend nicht der Fall gewesen ist. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_121/2015 vom 11. Dezember 2015 publiziert als BGE 142 I 49 Publiziert am 25. Mai 2016 |
|||||||||||||
Vertragsrecht | |||||||||||||
Weiterverwendung eines Konzernkennzeichens nach Ausscheiden aus dem Konzern
Lizenzvertragsähnliche Vereinbarungen bei Spin-Offs und in anderen M&A-Transaktionen (Urteil des Bundesgerichts 4A_467/2015 vom 13. Januar 2016) |
|||||||||||||
Dario Galli / Markus Vischer | |||||||||||||
Das Bundesgericht bestätigte in seinem Urteil vom 13. Januar 2016, dass sich die Auslegung lizenzvertragsähnlicher Vereinbarungen an kennzeichenrechtlichen Grundsätzen zu orientieren habe und insbesondere auch der Sinngehalt der Zeichen zu berücksichtigen sei. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_467/2015 vom 13. Januar 2016 Publiziert am 23. Mai 2016 |
|||||||||||||
Die aktuellsten juristischen Neuigkeiten werden Ihnen in den Blogs kompakt zusammengefasst. | |||||||||||||
IPR/IZPR und Arbitration | |||||||||||||
Swiss Supreme Court confirms allocation of arbitration costs contained in closing order constitutes final award subject to appeal | |||||||||||||
Nathalie Voser / Elisabeth Leimbacher | |||||||||||||
Swiss Supreme Court sets aside second award of same tribunal | |||||||||||||
Nathalie Voser / Anya George | |||||||||||||
Öffentliches Verfahrensrecht und Verwaltungsrecht | |||||||||||||
Bund ist bezüglich der durch das obligatorische Schiessen verursachten Umweltbelastung nicht unmittelbarer Verursacher - Praxisänderung abgelehnt | |||||||||||||
Fabian Klaber | |||||||||||||
BVGer erklärt Verfügung des Vizepräsidenten der WEKO zur Volkswagen-Preisabsprache für nichtig | |||||||||||||
Oliver Kaufmann | |||||||||||||
L'égalité des sexes en matière salariale (art. 8 al. 3 Cst.) | |||||||||||||
Camilla Jacquemoud | |||||||||||||
Strafrecht | |||||||||||||
Le billet à ordre mensonger, un faux dans les titres? | |||||||||||||
Emilie Jacot-Guillarmod | |||||||||||||
Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Expertenkommentierungen durchlaufen ein internes Peer Review anhand einer renommierten Redaktion, welches einen hohen Qualitätsstandard gewährleistet. Neben den Expertenkommentierungen sind im dRSK Blog-Beiträge enthalten. Für die Inhalte dieser Beiträge zeichnen die Verfasser und Inhaber der Blogs verantwortlich - Liste der Blogs Der dRSK wird separat und als Teil des Informations- und Rechercheportals Push-Service Entscheide angeboten. Die Besprechungen sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. Statistik: Zugang zum Push-Service Entscheide: 3892 Information und Impressum: info@weblaw.ch | T +41 31 380 57 77 ISSN 1663-9995. Editions Weblaw. Abmeldungen und Adress-Änderungen: Login unter https://register.weblaw.ch. Unter dem Navigationspunkt «Profildaten bearbeiten» und folgend «E-Mail Adressen» können Sie die Monatsübersicht zum dRSK abbestellen bzw. Adress-Änderungen vornehmen. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sondern benutzen Sie die oben erwähnten Kontaktinformationen. |
|||||||||||||
|
|||||||||||||