Kommentare | Blogs
Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung.
Ausländerrecht
Das Freizügigkeitsabkommen geht im Falle eines echten Normkonflikts dem Landesrecht vor
Art. 121a BV wirkt sich nicht auf das Ziel einer möglichst parallelen Rechtslage zwischen den Vertragsparteien des Freizügigkeitsabkommens aus
Valerio Priuli
Im Urteil 2C_716/2014 vom 26. November 2015, zur Publikation vorgesehen, bestätigt das Bundesgericht, dass es auch nach Annahme der Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» nur bei triftigen Gründen vom Ziel der parallelen Rechtslage zwischen den Vertragsparteien des Freizügigkeitsabkommens (FZA) abweicht. Art. 121a BV ist weder ein Grund für eine Praxisänderung noch ein triftiger Grund im Sinne der bisherigen Rechtsprechung. Das Gericht bestätigt überdies, dass im Falle eines echten Normkonflikts zwischen dem FZA und Gesetzesrecht ersteres vorgeht. Im Ergebnis bleibt das EuGH-Urteil i.S. Zhu und Chen bei der Anwendung des FZA massgeblich.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_716/2014 vom 26. November 2015 publiziert als BGE 142 II 35
Publiziert am 16. März 2016
Erbrecht
Auslegung einer Willensvollstreckerklausel in einem Erbvertrag
Felix Horat
Die Einsetzung eines Willensvollstreckers ist stets eine testamentarische und damit frei widerrufliche und nach dem Willensprinzip auszulegende Klausel, also auch dann, wenn sie in einem Erbvertrag enthalten ist. Die Einsetzung einer nicht individuell bestimmten Person, namentlich eines Nachfolgers des primären Willensvollstreckers, als Ersatzwillensvollstrecker ist ferner jedenfalls dann zulässig, wenn diese ohne weiteres, bspw. auf Grund eines amtlichen Entscheids, eindeutig bestimmbar ist.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_644/2015 vom 24. November 2015
Publiziert am 16. März 2016
reihe_finanzmarktrecht
 
Familien- und Personenrecht
Entschädigung der Kindesvertreterin (aArt. 146 f. ZGB; Art. 299 ZPO)
Kurt Affolter-Fringeli
Der Kindesvertretung in eherechtlichen Verfahren der Eltern obliegt die Wahrung des objektivierten Kindeswohls. Das bedingt eine sorgfältige Abklärung der gesamten massgeblichen Lebensumstände, aber auch des Willens des Kindes, und deren Einbringung und Verfechtung im Verfahren. Die Entschädigung der Kindesvertretung richtet sich nach dem dafür erbrachten, notwendigen Aufwand.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_52/2015 vom 17. Dezember 2015 publiziert als BGE 142 III 153
Publiziert am 21. März 2016
Beschwerde nach Art. 450 ZGB gegen Entscheide der KESB
Tiefe Anforderungen an die Begründungspflicht
Christoph Häfeli
Unter Berufung auf die Botschaft und die Lehre hält das Bundesgericht fest, dass an die Begründung einer Beschwerde gemäss Art. 450 Abs. 3 ZGB grundsätzlich keine erhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen. Auch ein juristischer Laie muss ein Rechtsmittel ergreifen können. Es genügt, wenn aus einem unterzeichneten Schreiben einer betroffenen Person das Anfechtungsobjekt ersichtlich ist und hervorgeht, warum sie mit der getroffenen Anordnung ganz oder teilweise nicht einverstanden ist.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_922/2015 vom 04. Februar 2016
Publiziert am 16. März 2016
IPR/IZPR und Arbitration
Nicht entschieden oder nicht gehört?
Simon Gabriel
Der vorliegende Entscheid vergegenwärtigt die Praxis der strengen Rügepflicht im Beschwerdeverfahren. Er illustriert zudem praktisch die bei der Anfechtung von Schiedsentscheiden notwendige Abgrenzung der Rüge nicht beurteilter Rechtsbegehren (Art. 190 Abs. 2 lit. c IPRG, «infra petita») von der Rüge der rechtlichen Gehörsverletzung (Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG).
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_218/2015 vom 28. Oktober 2015
Publiziert am 16. März 2016
IT-Recht
Eingeschränkter Beweiswert digitalisierter Geschäftsunterlagen
Urs Egli
Wird die Echtheit einer Urkunde bestritten, ist unter Umständen ein Schriftgutachten einzuholen. Ein solches lässt sich nur anhand des Originals erstellen. Ist dieses nicht mehr vorhanden, weil Geschäftsunterlagen ausschliesslich digitalisiert aufbewahrt werden, trägt die beweisbelastete Partei die Rechtsfolgen der Beweislosigkeit.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 9C_634/2014 vom 31. August 2015
Publiziert am 30. März 2016
Strafrecht
Staatsanwaltschaft erhält vom Bundesgericht erneut contra legem die Kompetenz für die Anordnung von Ersatzmassnahmen
Andreas Eicker
Die bereits durch das Bundesgericht erfolgte Kompetenzzuschreibung, wonach entgegen dem Prozessgesetz die Staatsanwaltschaft Ersatzmassnahmen «treffen» darf, ist kein Einzelfall geblieben, wie der hier zu besprechende Entscheid 1B_299/2015 des höchsten Schweizer Gerichts zeigt.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 1B_299/2015 vom 28. September 2015
Publiziert am 16. März 2016
Die aktuellsten juristischen Neuigkeiten werden Ihnen in den Blogs kompakt zusammengefasst.
Arbeitsrecht
Streitigkeiten über Datenlieferungen an das DOJ sind nicht vermögensrechtlicher Natur
David Vasella
Familien- und Personenrecht
Entschädigung der Vertertung des Kindes gem. Art. 299 ZPO
Andreas Dudli
IPR/IZPR und Arbitration
Can parties be bound to arbitration before signing a contract?
Nathalie Voser / James Menz
Swiss Supreme Court distinguishes between being a party to an arbitration agreement and having standing to sue
Nathalie Voser / Angelina M. Petti
Lack of valid arbitration agreement cannot be raised for first time in enforcement proceedings (Swiss Supreme Court)
Nathalie Voser / Anne-Carole Cremades
Courts and arbitral tribunals may not rely on parties' determination of financial nature of dispute (Swiss Supreme Court)
Nathalie Voser / Katherine Bell
Zuständigkeit des Schiedsgerichts auf der Grundlage einer Schiedsklausel in einem nicht unterzeichneten Hauptvertrag (amtl. Publ.)
Michael Feit
Öffentliches Verfahrensrecht und Verwaltungsrecht
La protection des appellations universitaires
Simone Schürch
Sachenrecht
Feststellungsurkunde über ausländische Beherrschung
Adrian Mühlematter
Strafrecht
Verfolgungsverjährung bereits beim Erlass des Strafbefehls?
Andreas Dudli
L'exploitabilité d'une preuve administrée par la police sur le territoire d'un autre canton
Emilie Jacot-Guillarmod
Vertragsrecht
La nature patrimoniale de la transmission d'informations au DoJ américain
Célian Hirsch
Kantonale Entscheide Aargau
Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Expertenkommentierungen durchlaufen ein internes Peer Review anhand einer renommierten Redaktion, welches einen hohen Qualitätsstandard gewährleistet.

Neben den Expertenkommentierungen sind im dRSK Blog-Beiträge enthalten. Für die Inhalte dieser Beiträge zeichnen die Verfasser und Inhaber der Blogs verantwortlich - Liste der Blogs

Der dRSK wird separat und als Teil des Informations- und Rechercheportals Push-Service Entscheide angeboten. Die Besprechungen sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig.

Statistik:
Zugang zum Push-Service Entscheide: 3831

Information und Impressum:
info@weblaw.ch | T +41 31 380 57 77

ISSN 1663-9995. Editions Weblaw.

Abmeldungen und Adress-Änderungen: Login unter https://register.weblaw.ch. Unter dem Navigationspunkt «Profildaten bearbeiten» und folgend «E-Mail Adressen» können Sie die Monatsübersicht zum dRSK abbestellen bzw. Adress-Änderungen vornehmen.

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sondern benutzen Sie die oben erwähnten Kontaktinformationen.


https://drsk.weblaw.ch
Weblaw AG | Schwarztorstrasse 22 | 3007 Bern
T +41 31 380 57 77 | F +41 31 380 57 78 | info@weblaw.ch