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DIGITALER RECHTSPRECHUNGS-KOMMENTAR Monatsübersicht März 2016, Ausgabe 58 |
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Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung. | |||||||||||||
Ausländerrecht | |||||||||||||
Das Freizügigkeitsabkommen geht im Falle eines echten Normkonflikts dem Landesrecht vor
Art. 121a BV wirkt sich nicht auf das Ziel einer möglichst parallelen Rechtslage zwischen den Vertragsparteien des Freizügigkeitsabkommens aus |
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Valerio Priuli | |||||||||||||
Im Urteil 2C_716/2014 vom 26. November 2015, zur Publikation vorgesehen, bestätigt das Bundesgericht, dass es auch nach Annahme der Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» nur bei triftigen Gründen vom Ziel der parallelen Rechtslage zwischen den Vertragsparteien des Freizügigkeitsabkommens (FZA) abweicht. Art. 121a BV ist weder ein Grund für eine Praxisänderung noch ein triftiger Grund im Sinne der bisherigen Rechtsprechung. Das Gericht bestätigt überdies, dass im Falle eines echten Normkonflikts zwischen dem FZA und Gesetzesrecht ersteres vorgeht. Im Ergebnis bleibt das EuGH-Urteil i.S. Zhu und Chen bei der Anwendung des FZA massgeblich. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_716/2014 vom 26. November 2015 publiziert als BGE 142 II 35 Publiziert am 16. März 2016 |
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Erbrecht | |||||||||||||
Auslegung einer Willensvollstreckerklausel in einem Erbvertrag | |||||||||||||
Felix Horat | |||||||||||||
Die Einsetzung eines Willensvollstreckers ist stets eine testamentarische und damit frei widerrufliche und nach dem Willensprinzip auszulegende Klausel, also auch dann, wenn sie in einem Erbvertrag enthalten ist. Die Einsetzung einer nicht individuell bestimmten Person, namentlich eines Nachfolgers des primären Willensvollstreckers, als Ersatzwillensvollstrecker ist ferner jedenfalls dann zulässig, wenn diese ohne weiteres, bspw. auf Grund eines amtlichen Entscheids, eindeutig bestimmbar ist. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_644/2015 vom 24. November 2015 Publiziert am 16. März 2016 |
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Familien- und Personenrecht | |||||||||||||
Entschädigung der Kindesvertreterin (aArt. 146 f. ZGB; Art. 299 ZPO) | |||||||||||||
Kurt Affolter-Fringeli | |||||||||||||
Der Kindesvertretung in eherechtlichen Verfahren der Eltern obliegt die Wahrung des objektivierten Kindeswohls. Das bedingt eine sorgfältige Abklärung der gesamten massgeblichen Lebensumstände, aber auch des Willens des Kindes, und deren Einbringung und Verfechtung im Verfahren. Die Entschädigung der Kindesvertretung richtet sich nach dem dafür erbrachten, notwendigen Aufwand. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_52/2015 vom 17. Dezember 2015 publiziert als BGE 142 III 153 Publiziert am 21. März 2016 |
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Beschwerde nach Art. 450 ZGB gegen Entscheide der KESB
Tiefe Anforderungen an die Begründungspflicht |
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Christoph Häfeli | |||||||||||||
Unter Berufung auf die Botschaft und die Lehre hält das Bundesgericht fest, dass an die Begründung einer Beschwerde gemäss Art. 450 Abs. 3 ZGB grundsätzlich keine erhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen. Auch ein juristischer Laie muss ein Rechtsmittel ergreifen können. Es genügt, wenn aus einem unterzeichneten Schreiben einer betroffenen Person das Anfechtungsobjekt ersichtlich ist und hervorgeht, warum sie mit der getroffenen Anordnung ganz oder teilweise nicht einverstanden ist. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_922/2015 vom 04. Februar 2016 Publiziert am 16. März 2016 |
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IPR/IZPR und Arbitration | |||||||||||||
Nicht entschieden oder nicht gehört? | |||||||||||||
Simon Gabriel | |||||||||||||
Der vorliegende Entscheid vergegenwärtigt die Praxis der strengen Rügepflicht im Beschwerdeverfahren. Er illustriert zudem praktisch die bei der Anfechtung von Schiedsentscheiden notwendige Abgrenzung der Rüge nicht beurteilter Rechtsbegehren (Art. 190 Abs. 2 lit. c IPRG, «infra petita») von der Rüge der rechtlichen Gehörsverletzung (Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG). | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_218/2015 vom 28. Oktober 2015 Publiziert am 16. März 2016 |
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IT-Recht | |||||||||||||
Eingeschränkter Beweiswert digitalisierter Geschäftsunterlagen | |||||||||||||
Urs Egli | |||||||||||||
Wird die Echtheit einer Urkunde bestritten, ist unter Umständen ein Schriftgutachten einzuholen. Ein solches lässt sich nur anhand des Originals erstellen. Ist dieses nicht mehr vorhanden, weil Geschäftsunterlagen ausschliesslich digitalisiert aufbewahrt werden, trägt die beweisbelastete Partei die Rechtsfolgen der Beweislosigkeit. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 9C_634/2014 vom 31. August 2015 Publiziert am 30. März 2016 |
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Strafrecht | |||||||||||||
Staatsanwaltschaft erhält vom Bundesgericht erneut contra legem die Kompetenz für die Anordnung von Ersatzmassnahmen | |||||||||||||
Andreas Eicker | |||||||||||||
Die bereits durch das Bundesgericht erfolgte Kompetenzzuschreibung, wonach entgegen dem Prozessgesetz die Staatsanwaltschaft Ersatzmassnahmen «treffen» darf, ist kein Einzelfall geblieben, wie der hier zu besprechende Entscheid 1B_299/2015 des höchsten Schweizer Gerichts zeigt. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 1B_299/2015 vom 28. September 2015 Publiziert am 16. März 2016 |
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Die aktuellsten juristischen Neuigkeiten werden Ihnen in den Blogs kompakt zusammengefasst. | |||||||||||||
Arbeitsrecht | |||||||||||||
Streitigkeiten über Datenlieferungen an das DOJ sind nicht vermögensrechtlicher Natur | |||||||||||||
David Vasella | |||||||||||||
Familien- und Personenrecht | |||||||||||||
Entschädigung der Vertertung des Kindes gem. Art. 299 ZPO | |||||||||||||
Andreas Dudli | |||||||||||||
IPR/IZPR und Arbitration | |||||||||||||
Can parties be bound to arbitration before signing a contract? | |||||||||||||
Nathalie Voser / James Menz | |||||||||||||
Swiss Supreme Court distinguishes between being a party to an arbitration agreement and having standing to sue | |||||||||||||
Nathalie Voser / Angelina M. Petti | |||||||||||||
Lack of valid arbitration agreement cannot be raised for first time in enforcement proceedings (Swiss Supreme Court) | |||||||||||||
Nathalie Voser / Anne-Carole Cremades | |||||||||||||
Courts and arbitral tribunals may not rely on parties' determination of financial nature of dispute (Swiss Supreme Court) | |||||||||||||
Nathalie Voser / Katherine Bell | |||||||||||||
Zuständigkeit des Schiedsgerichts auf der Grundlage einer Schiedsklausel in einem nicht unterzeichneten Hauptvertrag (amtl. Publ.) | |||||||||||||
Michael Feit | |||||||||||||
Öffentliches Verfahrensrecht und Verwaltungsrecht | |||||||||||||
La protection des appellations universitaires | |||||||||||||
Simone Schürch | |||||||||||||
Sachenrecht | |||||||||||||
Feststellungsurkunde über ausländische Beherrschung | |||||||||||||
Adrian Mühlematter | |||||||||||||
Strafrecht | |||||||||||||
Verfolgungsverjährung bereits beim Erlass des Strafbefehls? | |||||||||||||
Andreas Dudli | |||||||||||||
L'exploitabilité d'une preuve administrée par la police sur le territoire d'un autre canton | |||||||||||||
Emilie Jacot-Guillarmod | |||||||||||||
Vertragsrecht | |||||||||||||
La nature patrimoniale de la transmission d'informations au DoJ américain | |||||||||||||
Célian Hirsch | |||||||||||||
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