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DIGITALER RECHTSPRECHUNGS-KOMMENTAR Monatsübersicht November 2015, Ausgabe 54 |
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Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung. | |||||||||||||
Arbeitsrecht | |||||||||||||
Droit du travail : bonus, gratification ou élément de salaire ? | |||||||||||||
Stéphanie Fuld | |||||||||||||
Lorsque le bonus n'est pas déterminé ou pas objectivement déterminable, la jurisprudence applique le principe de l'accessoriété en tenant compte de l'importance du revenu de l'employé pour déterminer si le bonus représente une gratification ou un élément de salaire. Le principe de l'accessoriété ne s'applique pas en cas de très haut revenu. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_653/2014 vom 11. August 2015 publiziert als BGE 141 III 407 Publiziert am 03. November 2015 |
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Grund- und Menschenrechte | |||||||||||||
Die Leugnung des Genozids an den Armeniern unter dem Gesichtspunkt der Meinungsäusserungsfreiheit | |||||||||||||
Nicola Hofer | |||||||||||||
Im Fall Perinçek gegen die Schweiz stützt die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) die frühere Kammerentscheidung von 2013: Die Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Leugnung des Genozids an den Armeniern ist nicht mit Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 27510/08 vom 15. Oktober 2015 Publiziert am 12. November 2015 |
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Kindesrückführungen | |||||||||||||
Rückführung ohne Rechtsmittelmöglichkeit - die Zürcher Praxis | |||||||||||||
Jonas Schweighauser | |||||||||||||
Gemäss Zürcher Praxis werden Rückführungsentscheide gemäss HkÜ am gleichen Tag vollstreckt wie sie ausgesprochen werden, d.h. die Kinder werden gleichentags ins Ursprungsland zurückgeschickt. Diese Praxis führt dazu, da de facto kein Rechtsmittel gegen den Rückführungsentscheid mangels internationaler Zuständigkeit gegeben ist, obwohl ein solches im nationalen Recht vorgesehen ist: Da das Kind im Stadium des Rechtsmittelverfahrens bereits wieder im Ausland ist und das Ausland materiell für die Kinderbelange zuständig ist, bestünde keine Möglichkeit einen Schweizerischen Entscheid, welcher den Rückführungsentscheid aufheben würde, zu vollstrecken. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_623/2015 vom 07. September 2015 Publiziert am 03. November 2015 |
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Privatversicherungsrecht | |||||||||||||
Zeitpunkt der Anspruchserhebung in Claims-made-Policen (Berufshaftpflichtversicherung)
Anspruchserhebung bei objektiver Erkennbarkeit von Schadenersatzansprüchen - Schwelle für wirksame Anspruchserhebung nicht zu hoch anzusetzen |
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Clemens von Zedtwitz | |||||||||||||
Das Versicherungsunternehmen ist entsprechend den vereinbarten AVB für Schadenersatzansprüche leistungspflichtig, die während der Dauer des Vertrages aufgrund der Umstände objektiv erkennbar sind (mit deren Geltendmachung aufgrund dieser Umstände daher objektiv gerechnet werden muss) und für die es selbst seine Leistungspflicht ablehnen würde, wenn der Vertrag erst geschlossen worden wäre, nachdem objektiv erkennbar war, dass Schadenersatzansprüche erhoben würden. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_262/2015 vom 31. August 2015 Publiziert am 18. November 2015 |
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Sachenrecht | |||||||||||||
Bauliche Massnahmen und Sondernutzungsrechte | |||||||||||||
Marc Wolfer | |||||||||||||
Bei der Beurteilung der Notwendigkeit bzw. der Nützlichkeit einer baulichen Massnahme gemäss Art. 647c bzw. 647d ZGB (i.V.m. Art. 712g Abs. 1 ZGB) ist stets auf die Sichtweise der gesamten Stockwerkeigentümergemeinschaft abzustellen. Eine Wertsteigerung bloss für eine einzelne Stockwerkeinheit - beispielsweise, weil durch eine Massnahme der Wert eines Sondernutzungsrechts erhöht würde - genügt nicht, um eine Massnahme als notwendig oder nützlich zu qualifizieren, da von dieser Wertsteigerung die übrigen Stockwerkeigentümer nicht profitieren. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_407/2015 vom 27. August 2015 publiziert als BGE 141 III 357 Publiziert am 30. November 2015 |
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Strafrecht | |||||||||||||
Zu den Unzulänglichkeiten des in die Jahre geratenen Verwaltungsstrafgesetzbuchs (VStrR)
Art. 10 VStrR ist bei der Umwandlung von verwaltungsstrafrechtlichen Bussen (und Geldstrafen!) weiterhin anwendbar. |
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Jonas Achermann | |||||||||||||
Mit (zur Publikation vorgesehenem) Urteil 6B_600/2015 vom 10. September 2015 stellt das Bundesgericht klar, dass die (veralteten, bemängelten und für das Kernstrafrecht korrigierten) Umwandlungsgrundsätze aus Art. 10 VStrR für verwaltungsstrafrechtliche Bussen auch nach der Totalrevision des StGB-AT von 2007 weiterhin anwendbar sind. Es hält zudem erstmals ausdrücklich fest, dass mit dem Begriff der «Busse» im VStrR auch Geldstrafen gemeint sind, was im Bereich des Verwaltungsstrafrechts mehrere schwelende Lehrstreits entscheiden dürfte. Der Kommentar legt dar, wieso der Entscheid des Bundesgerichts trotz einer nach Ansicht des Autors verfehlten Begründung richtig ist und weist auf den Revisionsbedarf des VStrR hin. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 6B_600/2015 vom 10. September 2015 publiziert als BGE 141 IV 407 Publiziert am 30. November 2015 |
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Strassenverkehrsrecht | |||||||||||||
Geschwindigkeitsmessung mit gleichzeitiger Videoaufzeichnung - unter Berücksichtigung von Art. 13 Abs. 2 BV | |||||||||||||
Sandro Imhof | |||||||||||||
Das Bundesgericht lässt die Frage nach dem Eingriff in das Grundrecht der eigenen Privatsphäre bei der Geschwindigkeitsmessung und gleichzeitiger dauernder Videoaufzeichnung offen. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 6B_538/2015 vom 07. September 2015 Publiziert am 12. November 2015 |
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