Kommentare | Blogs
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Arbeitsrecht
Stillschweigendes Einverständnis zu einer neuen Bonusregelung
Rene Hirsiger
Im Regelfall bedeutet Stillschweigen zu einer Offerte deren Ablehnung. Eine Ausnahme zu diesem Regelfall sieht das Gesetz aufgrund der besonderen Natur des Geschäfts oder nach den Umständen vor (Art. 6 OR). Nach Ansicht des Bundesgerichts gilt die Ausnahmeregel auch bei (möglicherweise) verschlechterten Anstellungsbedingungen, wenn für den Arbeitnehmer erkennbar ist, dass die Arbeitgeberin von seinem (stillschweigenden) Einverständnis zu den neuen Anstellungsbedingungen ausgeht, andernfalls sie bestimmte Massnahmen ergreifen oder eine Kündigung aussprechen würde.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_135/2015 vom 14. August 2015
Publiziert am 29. Oktober 2015
Occupation accessoire, devoir de fidélité et soustraction fiscale
Vincent Carron
Un employé engagé depuis 2002 travaille pour une fondation d'utilité publique. Il est soumis aux clauses suivantes du statut du personnel : « L'employé qui désire avoir une occupation accessoire rémunérée doit en aviser l'employeur et recueillir son accord préalable » et « l'occupation accessoire doit être conciliable avec la situation et les devoirs de la charge de l'employé, ne doit pas nuire à l'exercice de sa fonction, à sa santé, ou constituer une concurrence déloyale envers l'employeur ».
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_138/2015 vom 27. Juli 2015
Publiziert am 08. Oktober 2015
Bau- und Immobilienrecht
De la possibilité de renoncer à l'entier des prestations restantes en cas de demeure pour une prestation partielle
Simon Fluri
Dans l'arrêt 141 III 106, le Tribunal fédéral analyse les différents critères qui doivent être remplis pour qu'un maître d'ouvrage puisse renoncer à l'entier des prestations contractuelles en cas de demeure de l'entrepreneur uniquement pour une prestation partielle.
Kommentar zu: BGE 141 III 106
Publiziert am 21. Oktober 2015
Zweitwohnungsbauverbot - Plausibilität der Nutzung als Erstwohnung
Louisa Galbraith
Das Bundesgericht hält die Erreichbarkeit einer Baute bei der Beurteilung der Plausibilität der Nutzung als Erstwohnung im Sinne von Art. 75b BV für rechtlich erheblich.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 1C_542/2014 vom 14. August 2015
Publiziert am 15. Oktober 2015
IPR/IZPR und Arbitration
Schiedsentscheid extra petita wegen US-Dollar statt Euro?
Simon Gabriel
Das Bundesgericht weist auf die Bedeutung von Währungen in Rechtsbegehren und Schiedsentscheiden hin. Mangels extra petita Rüge erübrigt sich allerdings ein inhalticher Entscheid im vorliegenden Fall. Zudem klärt das Bundesgericht die Auslegung von ultra petita Rügen in zweistufigen Schiedsverfahren und den Begründungsumfang in internationalen Schiedsentscheiden. Letzteres Thema steht in einem Spannungsverhältnis zu einem ähnlich gelagerten Entscheid aus dem Jahre 2014.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_684/2014 vom 02. Juli 2015
Publiziert am 21. Oktober 2015
Datenschutz
SchKG
Betreibung ohne Risiko eines vorzeitigen Prozesses über den Anspruch
Jürg Roth
Seit 4A_414/2014 vom 16. Januar 2015 hat der Betriebene allein aufgrund der Publizität des Betreibungsregisters ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung des Nichtbestands der Forderung. Damit kann er den Betreibenden in einen vorzeitigen Prozess zwingen, ausser er habe zuvor einen Verjährungsverzicht abgelehnt, die Betreibung diene einzig der Verjährungsunterbrechung und die Forderung könne nicht sofort voll eingeklagt werden. Wer trotzdem ohne Gefahr unfreiwillige Prozessführung betreiben will, zieht die Betreibung gleich wieder zurück. Damit bleibt sie unsichtbar (Art. 8a Abs. 3 lit. c SchKG) und das Feststellungsinteresse fehlt.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_414/2014 vom 16. Januar 2015 publiziert als BGE 141 III 68
Publiziert am 29. Oktober 2015
Steuerrecht
Bundesgericht klärt Zuständigkeit für die Genehmigung von Steuerrulings bezüglich der direkten Bundessteuer
Marc Vogelsang
Das Bundesgericht hält im Entscheid vom 24. August 2015 (2C_529/2014) fest, nur die kantonale Veranlagungsbehörde und nicht die ESTV könne für die Abgabe verbindlicher Vorabbescheide (Steuerrulings) betreffend die direkte Bundessteuer als zuständig betrachtet werden. Die fehlende Zuständigkeit der ESTV sei jedoch im vorliegenden Fall selbst für den fachkundigen Steuerpflichtigen nicht offensichtlich gewesen. Vielmehr hätten die bisherige Praxis der ESTV sowie deren Entgegennahme und vorbehaltlose Genehmigung des Steuerrulings den Anschein einer Zuständigkeit erweckt.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_529/2014 vom 24. August 2015
Publiziert am 30. Oktober 2015
Übergangsfrist bei Widerruf eines Steuerrulings
Marc Vogelsang
Das Bundesgericht hält im Entscheid vom 24. August 2015 (2C_807/2014, zur Publikation vorgesehen) fest, dem Steuerpflichtigen sei im Falle des Widerrufs eines Vorabbescheides (Steuerrulings) eine angemessene Übergangsfrist zur Anpassung seiner Strukturen an die neue Situation zu gewähren. Ebenfalls präzisierte es, dass durch die kantonalen Veranlagungsbehörden abgegebene Steuerrulings betreffend die direkte Bundessteuer auch ohne Kenntnis resp. Einbezug der ESTV verbindlich sind.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_807/2014 vom 24. August 2015 publiziert als BGE 141 I 161
Publiziert am 30. Oktober 2015
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Sozialversicherungsrecht
Swisslaw-Speech zu BGE 4A_178/2015
Patrick Wagner
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