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DIGITALER RECHTSPRECHUNGS-KOMMENTAR Monatsübersicht Juli 2015, Ausgabe 50 |
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Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung. | |||||||||||||
Arbeitsrecht | |||||||||||||
Critères de distinction entre voyageur de commerce et agent | |||||||||||||
Stéphanie Fuld | |||||||||||||
Selon le Tribunal fédéral, l'agent et le voyageur de commerce exercent une fonction économique identique, ils sont tous deux des représentants chargés d'établir/maintenir la liaison entre l'entreprise représentée et sa clientèle. Pour les distinguer, il faut déterminer si l'intéressé se trouve dans un rapport de subordination envers l'employeur ou s'il exerce sa profession à titre indépendant. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_86/2015 vom 29. April 2015 Publiziert am 10. Juli 2015 |
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Ausländerrecht | |||||||||||||
Anforderungen an die erstinstanzliche Begründung von Einreiseverboten | |||||||||||||
Kilian Meyer | |||||||||||||
Das Bundesverwaltungsgericht stellt in der jüngeren Praxis tendenziell höhere Anforderungen an die erstinstanzliche Begründung von Einreiseverboten. Im Rahmen der Kommentierung eines «typischen Falls» (Urteil C-3739/2014 vom 9. März 2015) werden diese Anforderungen dargelegt, und es wird aufgezeigt, weshalb mangelhafte Begründungen oftmals keinen kassatorischen Entscheid zur Folge haben. Im Einzelfall erscheint die sogenannte «Heilung» zwar oft sinnvoll. Wenn sie aber zur Regel wird, kann die Begründungspflicht ihre rechtsstaatlich bedeutsamen Funktionen nicht mehr erfüllen. Deshalb sollte entsprechenden Pflichtverletzungen im Kostenpunkt Rechnung getragen werden. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts C-3739/2014 vom 09. März 2015 Publiziert am 09. Juli 2015 |
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Bürgerrecht | |||||||||||||
Kognition der kantonalen Rechtsmittelinstanz in Einbürgerungssachen | |||||||||||||
Barbara von Rütte | |||||||||||||
Das Bundesgericht hebt einen Entscheid des Thurgauer Verwaltungsgerichts wegen Verletzung des Verbots der formellen Rechtsverweigerung und des Anspruchs auf rechtliches Gehör auf. Die Überprüfungsbefugnis der kantonalen Rechtsmittelinstanz in Einbürgerungssachen schliesst auch die Prüfung von Rügen der Verletzung der Begründungspflicht, des Willkürverbots und der Rechtsgleichheit ein. Weiter äussert sich das Gericht zu den Einbürgerungskriterien der ausreichenden Existenzgrundlage und der genügenden Sprachkenntnisse. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 1D_1/2015 vom 01. Juli 2015 Publiziert am 27. Juli 2015 |
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Erbrecht | |||||||||||||
Ungültigkeit eines mit Computer geschriebenen Testaments | |||||||||||||
Stefan Birrer | |||||||||||||
Wer aus einem mit Computer geschriebenen Testament Rechte ableiten und sich im von Dritten wegen Ungültigkeit des Testaments eingeleiteten Verfahren zur Wehr setzen will, hat keinen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege - seine Begehren sind offensichtlich aussichtslos. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_131/2015 vom 26. Mai 2015 Publiziert am 27. Juli 2015 |
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Handelsrecht | |||||||||||||
Affectation à la réserve générale en cas de superdividende
Le Tribunal fédéral confirme l'approche de la doctrine et de la pratique |
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Sébastien Bettschart | |||||||||||||
Dans la lignée de l'ATF 140 III 533 (« cash pooling »), le Tribunal fédéral confirme l'approche de la doctrine et de la pratique selon laquelle l'assemblée générale d'une société anonyme n'est pas tenue d'affecter 10% du superdividende à la réserve générale (art. 671 II 3 CO) si celle-ci a déjà atteint la moitié du capital-actions (art. 671 III CO). Cet arrêt donne également l'occasion de revoir quelques notions relatives au cas - rare - de l'action en annulation d'une décision de l'assemblée générale intentée par le conseil d'administration. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_16/2015 vom 02. Juni 2015 Publiziert am 18. Juli 2015 |
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Öffentliches Wirtschaftsrecht | |||||||||||||
Inverkehrbringen von Produkten nach Produktesicherheitsgesetz | |||||||||||||
Kirsten Schmidt / Markus Schott | |||||||||||||
Der Hersteller kann sich der Verantwortung für die Sicherheit und Ungefährlichkeit seines Produkts nicht entziehen, indem er es mit der Empfehlung abgibt, der Empfänger solle es von Dritten überprüfen lassen. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts C-6342/2013 vom 23. Februar 2015 Publiziert am 28. Juli 2015 |
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Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln: neben den Preisen im Ausland ist auch der Preis von Vergleichspräparaten in der Schweiz zu berücksichtigen | |||||||||||||
Markus Schott / Kirsten Schmidt | |||||||||||||
Die Preise von Arzneimitteln, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden, müssen alle drei Jahre unter Anwendung des therapeutischen Quervergleichs und des Auslandspreisvergleichs überprüft werden. Die bisherige Praxis des Bundesamtes für Gesundheit auf Grundlage von Verordnungsrecht verstösst gegen das Krankenversicherungsgesetz und ist somit rechtswidrig. Die Zulassungsinhaber können sich ausserdem auf die Wirtschaftsfreiheit berufen. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts wurde vom Bundesamt für Gesundheit beim Bundesgericht angefochten und ist nicht rechtskräftig. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts C-5912/2013 vom 30. April 2015 Publiziert am 15. Juli 2015 |
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Vertragsrecht | |||||||||||||
Eigentümerwechsel bei Mietobjekten
Übergang einer Entschädigungsvereinbarung auf den Erwerber eines Mietobjektes (Urteil des Bundesgerichts 4A_542/2014 vom 17. Februar 2015) |
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Markus Vischer / Dario Galli | |||||||||||||
Das Bundesgericht bestätigt in seinem Urteil, dass die in Art. 261 Abs. 1 OR vorgesehene Regel nur auf echte Mietverträge anwendbar ist. Eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf mietähnliche Konstrukte sowie auf zusammengesetzte oder gemischte Verträge lehnt es abermals ab. Das Bundesgericht präzisiert seine Rechtsprechung dahingehend, dass nicht alle im Mietverhältnis enthaltenen Vereinbarungen automatisch auf den Erwerber übergehen. Vielmehr muss eine Klausel auch aus materiell-rechtlicher Sicht dem Mietverhältnis zuzuordnen sein, damit diese gestützt auf Art. 261 Abs. 1 OR mit Wirkung für die Zukunft auf den Erwerber übergeht. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_542/2014 vom 17. Februar 2015 Publiziert am 16. Juli 2015 |
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Die aktuellsten juristischen Neuigkeiten werden Ihnen in den Blogs kompakt zusammengefasst. | |||||||||||||
Obligationenrecht/Vertragsrecht (ohne Miet- und Arbeitsrecht) | |||||||||||||
Swisslaw-Speech zu BGE 4A_47/2015 | |||||||||||||
Patrick Wagner | |||||||||||||
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