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DIGITALER RECHTSPRECHUNGS-KOMMENTAR Monatsübersicht Juni 2015, Ausgabe 49 |
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Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung. | |||||||||||||
Arbeitsrecht | |||||||||||||
LTr ; fonction dirigeante élevée | |||||||||||||
Vincent Carron | |||||||||||||
Dans l'arrêt résumé, le Tribunal fédéral se prononce sur la pertinence du critère de la taille de l'entreprise pour déterminer si un employé a une fonction dirigeante élevée. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_745/2014 vom 27. März 2015 Publiziert am 05. Juni 2015 |
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Convention collective, travail du dimanche | |||||||||||||
Vincent Carron | |||||||||||||
Dans l'arrêt résumé, le Tribunal fédéral examine, par interprétation, le champ d'application d'une CCT, ainsi que le droit qu'elle contient, également pour les chauffeurs travaillant de manière régulière le dimanche, à un supplément de 50% pour les heures accomplies ce jour. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_515/2014 vom 26. Februar 2015 Publiziert am 05. Juni 2015 |
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Accord en réduction d'un salaire, gratification convenue, vacances durant la libération de travail | |||||||||||||
Vincent Carron | |||||||||||||
L'arrêt résumé traite des trois thèmes suivants : 1) Acceptation tacite d'une réduction de salaire par un employé craignant pour son poste 2) Droit à gratification lors d'une année dans laquelle les vacances ne sont pas prises, lorsqu'une gratification était systématiquement versée, chaque année, à l'occasion de la prise effective de vacances, 3) Prise de vacances à la fin des rapports de travail. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_434/2014 vom 27. März 2015 Publiziert am 05. Juni 2015 |
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Ausländerrecht | |||||||||||||
Das Bundesgericht ändert seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit des Zustimmungsverfahrens im Ausländerrecht | |||||||||||||
Rahel Diethelm | |||||||||||||
In seinem Grundsatzurteil 2C_146/2014 vom 30. März 2015 hält das Bundesgericht in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass sich das Staatssekretariat für Migration bei Vorliegen eines kantonalen Rechtsmittelentscheids nicht auf seine Weisungen berufen kann, um ein Zustimmungsverfahren zu eröffnen. Soweit es sich um einen Anspruchstatbestand handelt, ist die Erhebung einer Behördenbeschwerde die richtige Vorgehensweise. Liegt kein Entscheid einer kantonalen Rechtsmittelbehörde vor, kann die kantonale Ausländerbehörde eine beabsichtigte positive Bewilligungsentscheidung jedoch weiterhin dem Staatssekretariat zur Zustimmung vorlegen. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_146/2014 vom 30. März 2015 publiziert als BGE 141 II 169 Publiziert am 19. Juni 2015 |
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Bau- und Immobilienrecht | |||||||||||||
Behördliche Abschussanordnungen von geschützten Vögeln gelten als Verfügungen | |||||||||||||
Simon Schweizer | |||||||||||||
Das Bundesgericht qualifiziert im zur Publikation vorgesehenen BGE 2C_1176/2013 vom 17. April 2015 eine Abschussanordnung von nach dem Jagdgesetz geschützten Graureihern und Gänsesägern unabhängig vom konkret betroffenen Ausmass der Population und der Art des Adressaten als Verfügung im Sinne von Art. 12 Abs. 1 NHG, welche damit das Verbandsbeschwerderecht und als Korrelat dazu eine Publikations- oder Eröffnungspflicht auslöst. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_1176/2013 vom 17. April 2015 publiziert als BGE 141 II 233 Publiziert am 12. Juni 2015 |
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IPR/IZPR und Arbitration | |||||||||||||
Obliegenheit zum Kreuzverhör in Schiedsverfahren? | |||||||||||||
Simon Gabriel | |||||||||||||
Das Bundesgericht setzte sich kürzlich mit Fragen des Kreuzverhörs und einer verpassten Frist in einem internationalen Schiedsverfahren auseinander. Der vorliegende Kurzkommentar erörtert die Fragen, wann man einen gegnerischen Zeugen ins Kreuzverhör nehmen sollte und weshalb vereinbarte Fristen problematisch sind. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_636/2014 vom 16. März 2015 Publiziert am 26. Juni 2015 |
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IT-Recht | |||||||||||||
Soziale Medien sind nicht zu direktem Austausch von Daten mit Schweizer Strafverfolgungsbehörden verpflichtet | |||||||||||||
Lukas Bühlmann / Severin Walz | |||||||||||||
Im Urteil äussert sich das Bundesgericht zur Zulässigkeit des Informationsaustausches zwischen der Zürcher Staatsanwaltschaft und einem Social Media Unternehmen aus den USA. Ein direkter grenzüberschreitender Zugriff auf die Daten der Internetkommunikation einer Person, die sich möglicherweise einer Straftat schuldig gemacht hat, darf nicht ausserhalb eines förmlichen internationalen Rechtshilfeverfahrens erfolgen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist zwar möglich, die Voraussetzungen dafür waren im konkreten Fall jedoch nicht gegeben. Dies gilt auch dann, wenn Twitter, Facebook & Co. eine solche Weitergabe in ihren Nutzungsbedingungen vorsehen. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 1B_344/2014 vom 14. Januar 2015 publiziert als BGE 141 IV 108 Publiziert am 05. Juni 2015 |
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Kindesrückführungen | |||||||||||||
Rückführung eines Kindes nach Mexiko
Kein Vorliegen von Ausschlussgründen nach Art. 13 Abs. 1 lit. b und Art. 13 Abs. 2 HKÜ |
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Jonas Schweighauser / Sabine Aeschlimann | |||||||||||||
Ein Widersetzen des Kindes kann als Ausschlussgrund für eine Rückführung berücksichtigt werden, wenn das Kind zu autonomer Willensbildung fähig ist, d.h. wenn es seine eigene Situation zu erkennen vermag und trotz der äusseren Einflüsse eine eigene Meinung bilden kann. Der Kindeswille ist dagegen unbeachtlich, wenn klare Anzeichen einer Manipulation oder Indoktrination bestehen. Der Ausschlussgrund der schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens ist restriktiv auszulegen und liegt bspw. bei der Rückkehr in ein Kriegs- oder Seuchengebiet vor, oder wenn zu befürchten ist, dass das Kind nach der Rückgabe misshandelt oder missbraucht wird. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_229/2015 vom 30. April 2015 Publiziert am 12. Juni 2015 |
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Kindes- und Erwachsenenschutzrecht | |||||||||||||
Erwachsenenschutz: So wenig wie möglich, so viel wie nötig! | |||||||||||||
Yvo Biderbost | |||||||||||||
Beim Kindes- und Erwachsenenschutz geht es darum, hilfsbedürftigen Personen zur Seite zu stehen, ihnen allenfalls eine Stimme zu geben, wenn ihre Interessen nicht anderweitig ausreichend gewahrt sind. Solche Hilfe hat im Sinne des Verhältnismässigkeitsprinzips nur subsidiär durch staatliche Hilfestellung zu erfolgen. Und soweit aus Mangel an falltauglichen Alternativen staatliche Hilfe erfolgen muss, ist sie zu individualisieren, sogenannt masszuschneidern. So ist bspw. die eingreifendere Vertretungsbeistandschaft gegenüber einer (unbestrittenen) Begleitbeistandschaft nur zulässig, wenn erstere falladäquat und erforderlich ist, was in casu (gerade noch) bejaht wurde. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_795/2014 vom 14. April 2015 Publiziert am 05. Juni 2015 |
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Öffentliches Verfahrensrecht und Verwaltungsrecht | |||||||||||||
Eintreten auf Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid bei überlanger Verfahrensdauer | |||||||||||||
Markus Heer | |||||||||||||
Ausnahmsweise kann es verfassungsrechtlich geboten sein, bereits auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid einzutreten, wenn es aufgrund der überlangen Verfahrensdauer unzumutbar wäre, die Parteien auf die Anfechtung des Endentscheids zu verweisen. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 8C_633/2014 vom 11. Dezember 2014 Publiziert am 19. Juni 2015 |
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Beschwerdelegitimation eines Kantons bei Angelegenheit mit finanziellen Auswirkungen | |||||||||||||
Markus Heer | |||||||||||||
Eine kantonale Exekutive, deren Verfügung von der kantonal letztinstanzlichen Justizbehörde aufgehoben wurde, ist grundsätzlich nicht befugt, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zur Wiederherstellung ihrer Verfügung zu führen. Geht es um Entscheide mit finanziellen Auswirkungen wird in besonderen Konstellationen die Beschwerdebefugnis bejaht. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_798/2014 vom 21. Februar 2015 publiziert als BGE 141 II 161 Publiziert am 05. Juni 2015 |
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Sozialversicherungsrecht | |||||||||||||
Medizinstudentin ist UVG-versichert für Einzeltutoriat in Arztpraxis | |||||||||||||
Christian Haag | |||||||||||||
Arbeitnehmer sind obligatorisch gegen Unfall zu versichern. Der Begriff des Arbeitnehmers im UVG deckt sich nicht immer mit jenem im OR. Auch Volontäre und Praktikanten sind UVG-versichert. Das Bundesgericht bejaht eine obligatorische UVG-Versicherungsdeckung für eine Medizinstudentin, die im Rahmen der universitären Ausbildung ein Einzeltutoriat bei einem Arzt absolvierte und verunfallte. Dabei betont es das Interesse an einem umfassenden Versicherungsschutz bei Vorhandensein einer Betriebsgefahr. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 8C_116/2015 vom 05. Mai 2015 publiziert als BGE 141 V 313 Publiziert am 12. Juni 2015 |
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Die aktuellsten juristischen Neuigkeiten werden Ihnen in den Blogs kompakt zusammengefasst. | |||||||||||||
Obligationenrecht/Vertragsrecht (ohne Miet- und Arbeitsrecht) | |||||||||||||
Swisslaw-Speech zu BGE 4A_32/2015 | |||||||||||||
Patrick Wagner | |||||||||||||
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