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DIGITALER RECHTSPRECHUNGS-KOMMENTAR Monatsübersicht Mai 2015, Ausgabe 48 |
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Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung. | |||||||||||||
Arbeitsrecht | |||||||||||||
Protection de la personnalité ; mobbing et prise de mesures par l'employeur | |||||||||||||
Anne Troillet | |||||||||||||
Le Tribunal fédéral confirme que le comportement autoritaire d'un supérieur consistant à effectuer un contrôle excessif et à critiquer le travail accompli ne constitue pas du mobbing lorsqu'il vise indifféremment les employés sous ses ordres. De plus, lorsque l'on constate un conflit professionnel entre les protagonistes, dont un supérieur hiérarchique, mais que les torts sont partagés, on ne peut tirer de ce conflit professionnel un indice en faveur de l'existence d'un mobbing. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_381/2014 vom 03. Februar 2015 Publiziert am 21. Mai 2015 |
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Bau- und Immobilienrecht | |||||||||||||
Gesamtrechtsnachfolge oder Einzelrechtsnachfolge im Falle der Veräusserung eines Grundstücks und Ausnahme von der geschlossenen Bauweise aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes | |||||||||||||
Annika Burrichter | |||||||||||||
Das Bundesgericht erläutert den prozessualen Unterschied zwischen der Einzelrechtsnachfolge und der Gesamtrechtsnachfolge im Falle der Veräusserung eines Grundstückes und schützt eine gesetzlich nicht vorgesehene Ausnahme von der geschlossenen Bauweise aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 1C_142/2014 vom 13. März 2015 Publiziert am 29. Mai 2015 |
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Bürgerrecht | |||||||||||||
Prozessuale Pflichten der Einbürgerungsbehörden
Das Bundesgericht erinnert an die Verfahrensprinzipen und den Untersuchungsgrundsatz im Einbürgerungsverfahren |
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Barbara von Rütte | |||||||||||||
Ein faires Einbürgerungsverfahren beinhaltet, dass die Behörden die gesuchstellende Person über die wesentlichen Verfahrensschritte informieren, rechtzeitig vorgebrachte erhebliche Vorbringen würdigen und im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes den wesentlichen Sachverhalt von Amtes wegen feststellen. Dies gilt nicht trotz, sondern gerade wegen des grossen Ermessenspielraums der Behörden im Einbürgerungsverfahren. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 1D_2/2014 vom 11. März 2015 publiziert als BGE 141 I 60 Publiziert am 08. Mai 2015 |
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Die aktuellsten juristischen Neuigkeiten werden Ihnen in den Blogs kompakt zusammengefasst. | |||||||||||||
Obligationenrecht/Vertragsrecht (ohne Miet- und Arbeitsrecht) | |||||||||||||
Swisslaw-Speech zu BGE 4A_663/2014 | |||||||||||||
Patrick Wagner | |||||||||||||
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