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DIGITALER RECHTSPRECHUNGS-KOMMENTAR Monatsübersicht April 2015, Ausgabe 47 |
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Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung. | |||||||||||||
Bau- und Immobilienrecht | |||||||||||||
Verbindlichkeit einer verfassungsrechtlich fragwürdigen kantonalen Übergangsbestimmung im Baurecht | |||||||||||||
Florence Michèle Robert | |||||||||||||
Das Bundesgericht überprüft eine kantonalrechtliche Übergangsbestimmung unter Hinweis auf das strenge Rügeprinzip sowie mangels Willkür nicht - obwohl es die Bestimmung unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten selbst als fragwürdig erachtet. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 1C_23/2014 vom 24. März 2015 Publiziert am 24. April 2015 |
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Erbrecht | |||||||||||||
Passivlegitimation im Verfahren zur Bestellung eines Erbenvertreters | |||||||||||||
Fabienne Wiget | |||||||||||||
Sowohl beim Gesuch um Bestellung eines Erbenvertreters als auch im darauffolgenden Rechtsmittelverfahren sind sämtliche Erben in das Verfahren miteinzubeziehen (E. 5.2). | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_796/2014 vom 03. März 2015 Publiziert am 30. April 2015 |
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Gesetzliche Vermutungen im Erbrecht und die Anforderungen an den Beweis des Gegenteils | |||||||||||||
Felix Horat | |||||||||||||
Für die Widerlegung der Vermutung der Aufhebung eines früheren Testaments durch ein späteres gemäss Art. 511 Abs. 1 ZGB ist der volle Beweis zu erbringen, wobei sich dieser auch ausschliesslich auf Testamentsexterna stützen kann. An den Beweis, dass die testamentarische Zuweisung einer Erbschaftssache - entgegen der in Art. 608 Abs. 3 ZGB statuierten Vermutung - keine Teilungsvorschrift, sondern ein (Voraus-)Vermächtnis darstellt, sind hingegen keine allzu strengen Anforderungen zu stellen. Der Beizug von Externa ist indes nur dann zulässig, wenn sich ein entsprechender Erblasserwille zumindest andeutungsweise aus dem Testament selbst ergibt. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_243/2014 vom 12. Januar 2015 Publiziert am 30. April 2015 |
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Grund- und Menschenrechte | |||||||||||||
Keine Beschwerdelegitimation des Kantons gegen einen Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts betreffend Stipendienauszahlung | |||||||||||||
Karl-Marc Wyss | |||||||||||||
Das Bundesgericht verneint die Legitimation des Kantons Zürich zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nach Art. 89 Abs. 1 BGG gegen einen Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts zur Auszahlung von Ausbildungsbeiträgen (Entscheid zur amtlichen Publikation vorgesehen). | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_798/2014 vom 21. Februar 2015 publiziert als BGE 141 II 161 Publiziert am 24. April 2015 |
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Kartellrecht | |||||||||||||
Urteile des Bundesgerichts in Sachen «Publikumsempfehlungen für Cialis, Levitra und Viagra»
Wichtige Klarstellungen zum Anwendungsbereich des Kartellgesetzes und zu seinem Verhältnis zur Spezialgesetzgebung |
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Daniel Zimmerli | |||||||||||||
Wo die Spezialgesetzgebung Raum für Wettbewerb lässt, bleibt das Kartellgesetz (KG; SR 251) anwendbar. Wie weit das Spezialgesetz den Wettbewerb einschränkt, ist im Rahmen der materiellen Prüfung zu untersuchen (vorliegend nach Art. 5 KG). Das Bundesgericht hebt die Beschwerdeentscheide des Bundesverwaltungsgerichts auf und verlangt eine materielle Prüfung. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_75/2014 vom 28. Januar 2015 publiziert als BGE 141 II 66 Publiziert am 17. April 2015 |
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Urteile des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen «Fensterbeschläge»
Klarstellung betreffend «Bonusregelung» sowie Abweichung von der «Gaba»-Rechtsprechung zur Erheblichkeit gewisser Abredetypen im schweizerischen Kartellrecht |
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Daniel Zimmerli | |||||||||||||
Das Bundesverwaltungsgericht stellt klar, dass Selbstanzeigen nach der «Bonusregelung» (Art. 49a Abs. 2 Kartellgesetz; KG, SR 251) keinen Verzicht auf Verteidigungsrechte oder Rechtmittel bewirken. Es äussert sich zu Prozessmaximen und Beweismass und stellt in Abweichung zu seiner «Gaba»-Rechtsprechung klar, dass es im schweizerischen Kartellrecht keine per se-Erheblichkeit gibt. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts B-8430/2010 vom 23. September 2014 Publiziert am 10. April 2015 |
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Miet- und Pachtrecht | |||||||||||||
Congé anticipé fondé sur l'art. 257f al. 3 CO
Les nuisances sonores noctures comme motif de congé |
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Patricia Dietschy | |||||||||||||
Lorsque le bailleur résilie de manière extraordinaire sur la base de l'art. 257f al. 3 CO, cinq conditions cumulatives doivent être réalisées, à défaut de quoi le congé est inefficace. Lorsqu'un événement isolé a seulement pu être prouvé, il ne suffit pas à fonder un congé anticipé. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_485/2014 vom 03. Februar 2015 Publiziert am 17. April 2015 |
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Öffentliches Verfahrensrecht und Verwaltungsrecht | |||||||||||||
Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht
Hypothetische Einwilligung des Patienten ist nicht leichthin anzunehmen |
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Urs Schaffhauser | |||||||||||||
Das Bundesgericht bestätigt im Arzt- und Spitalhaftpflichtrecht, dass nicht nur die ordentliche Aufklärung der Patienten, sondern auch die hypothetische Einwilligung vom Arzt oder dem Spital zu beweisen sind. Der Patient muss auf der Grundlage der konkreten Verhältnisse immerhin glaubhaft machen oder zumindest behaupten, dass er bei gehöriger Aufklärung nicht in die Operation eingewilligt hätte. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_453/2014 vom 23. Februar 2015 Publiziert am 16. April 2015 |
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