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Arbeitsrecht
Erhöhte Anforderungen bei ordentlicher Kündigung von (dienst-)älteren Arbeitnehmenden?
Rene Hirsiger
Soll einem älteren Arbeitnehmer mit vielen Dienstjahren gekündigt werden, muss die Arbeitgeberin diesen nach Ansicht des Bundesgerichts vorgängig über die beabsichtigte Kündigung informieren und anhören sowie ihm eine Bewährungsmöglichkeit geben. Die Arbeitgeberin hat zudem nach anderen Massnahmen zu suchen, welche eine Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses ermöglichen. Dies fliesst aus der für diese Arbeitnehmerkategorie erhöhten arbeitgeberischen Fürsorgepflicht.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_384/2014 vom 12. November 2014
Publiziert am 19. März 2015
Internationale Mindeststandards für Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Rene Hirsiger
Das Internationale Übereinkommen über die Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit setzt unter anderem Mindeststandards für Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Leistungen gestützt auf dieses Übereinkommen kann ein Versicherter jedoch nur geltend machen, wenn die nach innerstaatlichem Recht unter Berücksichtigung sämtlicher zu gewährender Zuschüsse und Beihilfen diese Leistungsmindeststandard nicht erreichen. Eine im Vergleich zum Übereinkommen zu lange Wartefrist für Taggelder (i.c. 15 statt 7 Tage) wird durch die übrigen Besserstellungen gemäss Landesrecht kompensiert.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 8C_409/2014 vom 18. November 2014 publiziert als BGE 140 V 493
Publiziert am 19. März 2015
Ausländerrecht
Anspruch auf Wiedererwägung bzw. auf Neubeurteilung des Aufenthaltsanspruchs nach Widerruf oder Nichtverlängerung einer Bewilligung
«Wartefrist» von fünf Jahren in Anlehnung an die Regelhöchstdauer von Einreiseverboten nach Art. 67 Abs. 3 AuG. Präzisierung der Rechtsprechung.
Ruth Beutler
Im Urteil 2C_1224/2013 vom 12. Dezember 2014 (nicht zur Publikation vorgesehenen) präzisiert das Bundesgericht die Voraussetzungen, unter welchen ein Gesuch um Neuprüfung der Aufenthaltssituation materiell zu beurteilen ist. Es legt nicht nur die Frist fest, wann ein entsprechendes Gesuch frühestens eingereicht werden kann, sondern bestimmt auch den Zeitpunkt des Beginns des Fristenlaufs. Weiter werden die Kriterien, die bei der Prüfung eines Aufenthaltsgesuches zu berücksichtigen sind, in Erinnerung gerufen. Nachfolgend soll auf die praktischen Auswirkungen des Urteils eingegangen werden, insbesondere auch auf die Bemessung von Fernhaltemassnahmen.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_1224/2013 vom 12. Dezember 2014
Publiziert am 19. März 2015
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Datenschutzrecht
Zur Bekanntgabe von Personendaten gestützt auf Art. 9 Abs. 2 BGÖ i.V.m. Art. 19 DSG
Yvonne Jöhri
Die SUVA hat eine Liste mit Namen und Adressen der bei ihr versicherten Personalverleihbetriebe, welche bestimmte Unterstellungskriterien erfüllen, dem mit dem Vollzug des GAV Personalverleih betrauten Verein (nicht aber dem Arbeitgeberverband) bekannt zu geben. Die sozialversicherungsrechtlichen Geheimhaltungsnormen von Art. 33 ATSG und Art. 97 UVG stehen der Auskunftserteilung von Daten, welche den Arbeitgeber der Versicherten betreffen, nicht entgegen. An der Herausgabe der verlangten Personendaten besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse und sie ist verhältnismässig.
Kommentar zu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-5111/2013 vom 06. August 2014
Publiziert am 27. März 2015
Strafrecht
Keine Strafminderung aufgrund der zu erwartenden ausländerrechtlichen Folgen einer Straftat
Tom Frischknecht
Das Bundesgericht sieht keinen strafmindernden Umstand darin, dass einem ausländischen Staatsangehörigen aufgrund seiner strafrechtlichen Verurteilung der Widerruf einer ausländerrechtlichen Bewilligung droht. Es stellt sich indessen die Frage, ob unter gewissen Voraussetzungen angesichts der zu erwartenden ausländerrechtlichen Folgen besondere Anforderungen an die Begründung des Strafmasses zu stellen sind.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 6B_925/2014 vom 23. Dezember 2014
Publiziert am 27. März 2015
Strassenverkehrsrecht
Das blosse Antippen der Bremse gilt nicht als brüskes Bremsen im Sinne von Art. 12 Abs. 2 VRV
Benjamin Briner
Art. 12 Abs. 2 VRV gestattet brüskes Bremsen nur, wenn kein Fahrzeug folgt oder im Notfall. Vorliegend kam es zwischen X. und dem ihm folgenden A. zu einer Auffahrkollision in Brunegg. Das Obergericht des Kanton Aargau bestätigte den Schuldspruch gegen X. wegen grober Verkehrsverletzung und die dafür verhängte bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu Fr. 90.00 und Busse von Fr. 1'000.00. Das Bundesgericht heisst die von X. dagegen erhobene Beschwerde gut.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 6B_797/2014 vom 23. Dezember 2014
Publiziert am 19. März 2015
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Vertragsrecht
Haftung aus culpa in contrahendo bei formbedürftigen Grundstückkaufverträgen
Oliver Dalla Palma / Markus Vischer
Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass eine culpa in contrahendo Haftung auch bei formbedürftigen Grundstückkaufverträgen Anwendung finden kann, wenn auch im konkreten Fall der Schadenersatzanspruch verweigert wurde.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_229/2014 vom 19. September 2014
Publiziert am 06. März 2015
Formungültige Abgeltungsvereinbarung eines Grundstückkaufvorvertrages
Annina Lippuner / Markus Vischer
Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass eine Abgeltungsvereinbarung in einem nicht öffentlich beurkundeten Vorvertrag eines Grundstückkaufs formungültig ist. Die Berufung auf die Formungültigkeit erscheint jedoch mangels freiwilliger Erfüllung des Vorvertrags nicht rechtsmissbräuchlich.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_281/2014 vom 17. Dezember 2014
Publiziert am 06. März 2015
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Vertragsrecht
Swisslaw-Speech zu BGE 4A_471/2014
Patrick Wagner
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