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DIGITALER RECHTSPRECHUNGS-KOMMENTAR Monatsübersicht Oktober 2014, Ausgabe 41 |
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Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung. | |||||||||||||
Arbeitsrecht | |||||||||||||
Justes motifs de licenciement avec effet immédiat en cas d'actes de violence physique | |||||||||||||
Stéphanie Fuld | |||||||||||||
Des actes de violence physique peuvent ne pas constituer un juste motif de licenciement immédiat si les faits, remis dans leur contexte, ont leur source dans le propre comportement de l'employeur. L'allocation d'une indemnité pour tort moral s'examine en premier lieu sous l'angle de l'art. 337c al. 3 CO, puis, éventuellement, selon l'art. 49 CO. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_60/2014 vom 22. Juli 2014 Publiziert am 17. Oktober 2014 |
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Überstundenentschädigung, Voraussetzungen für die Schätzung der geleisteten Überstunden | |||||||||||||
Alfred Blesi | |||||||||||||
Das Bundesgericht beurteilt die Forderung auf Entschädigung von Überstunden bzw. Überzeit eines Car-Chauffeurs. Der Beschwerdeführer rügt insbesondere, dass die Vorinstanz auf eine Schätzung (Art. 42 Abs. 2 OR) der Anzahl der geleisteten Mehrarbeitsstunden verzichtet hat. Die Vorinstanz begründete dies damit, dass in den eingereichten monatlichen Arbeitsstundenplänen zwar Arbeitsbeginn und Arbeitsende, nicht aber Ruhe- und Pausenzeiten aufgeführt seien. Dass der Beschwerdeführer während der ganzen Zeitspanne nie in den Genuss von Pausenzeiten von länger als 15 Minuten gekommen sei, schloss die Vorinstanz in Würdigung der Unterlagen aus. Ohne Angaben zu den Ruhe- und Pausenzeiten lasse sich die vom Beschwerdeführer geleistete Arbeitszeit nicht schätzen. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_501/2013 vom 31. März 2014 Publiziert am 03. Oktober 2014 |
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Ausländerrecht | |||||||||||||
Unbefristete Einreiseverbote nicht mehr zulässig
Das Bundesverwaltungsgericht legt Art. 67 Abs. 3 AuG neu aus |
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Peter Bolzli | |||||||||||||
Mit Urteil vom 26. August 2014 (III. Abteilung, C-5819/2012, zur Publikation vorgesehen) pfeift das Bundesverwaltungsgericht das Bundesamt für Migration zurück und erklärt dessen bis anhin geduldete Praxis, in schwerwiegenden Fällen auch unter dem revidierten Art. 67 Abs. 3 AuG (in Kraft seit dem 1. Januar 2011) weiterhin unbefristete Einreiseverbote zu erlassen, für rechtswidrig. In einer fundierten Auslegung bezieht sich das BVGer insbesondere auf die EU-Rückführungsrichtlinie, welche Anlass zur Revision des Art. 67 AuG gegeben hatte, sowie auf die Verfassungsbestimmung in Art. 121 Abs. 5 BV («Ausschaffungsinitiative»), in welcher keine unbefristeten Einreiseverbote vorgesehen sind. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts C-5819/2012 vom 26. August 2014 Publiziert am 06. Oktober 2014 |
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Öffentliches Verfahrensrecht und Verwaltungsrecht | |||||||||||||
Zur Rechtshängigkeit im Verwaltungsverfahren | |||||||||||||
Mischa Morgenbesser | |||||||||||||
Der Zweckverband A teilte der Beschwerdegegnerin die neue Lohneinstufung mit Schreiben vom 20. Juli 2010 mit, mit welcher die Beschwerdegegnerin nicht einverstanden war. Der Verwaltungsrat des Zweckverbands lehnte die rückwirkende Einteilung per 1. Juli 2010 in eine höhere Lohnklasse am 23. Dezember 2011 ab. Der gleichentags der Post übergebene Entscheid traf bei der Poststelle der Rechtsvertreterin der Beschwerdegegnerin am Samstag, 24. Dezember 2011, ein und wurde am Dienstag, 3. Januar 2012, abgeholt. Auf den am 1. Februar 2011 erhobenen Rekurs trat der Bezirksrat nicht ein. Es stellt sich die Frage, ob die bis zum 31. Dezember 2010 gültigen Verfahrensbestimmungen zur Anwendung gelangen oder nicht. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 8C_864/2013 vom 14. Mai 2014 publiziert als BGE 140 II 298 Publiziert am 24. Oktober 2014 |
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Sachenrecht | |||||||||||||
Wer ist Eigentümer zweier vereinigter Stockwerkeinheiten? | |||||||||||||
Christina Schmid-Tschirren | |||||||||||||
Das Bundesgericht hatte einen Fall zu beurteilen, in dem ein vorher gemietetes «Dienstbotenzimmer» verkauft wurde. Nachträglich stellte sich heraus, dass dieses «Dienstbotenzimmer» nicht wie im öffentlich beurkundeten Kaufvertrag angegeben aus einer Stockwerkeinheit bestand, sondern aus zwei Stockwerkeinheiten, die in einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt durch Abreissen der Zwischenwand vereinigt worden waren. Das Bundesgericht beurteilte den Fall aus rein obligationenrechtlicher Sicht. Auf ein Revisionsgesuch trat das Bundesgericht wegen Nichteinhaltens der 30-tägigen Frist nicht ein (Urteil 5F_14/2014 vom 8. Juli 2014). | |||||||||||||
Kommentar zu: BGE 140 III 86 Publiziert am 24. Oktober 2014 |
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Strafrecht | |||||||||||||
Zum Haftgrund der Wiederholungsgefahr
Bundesgerichtliche Ausweitungen des Gesetzeswortlauts |
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Jonas Achermann | |||||||||||||
Das Bundesgericht bestätigt seine Praxis, dass das gesetzliche Erfordernis der einschlägigen Vordelinquenz beim Haftgrund der Wiederholungsgefahr nach Art. 221 Abs. 2 lit. c StPO unter bestimmten Umständen auch dann angenommen werden kann, wenn keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt, sondern lediglich ein Geständnis oder eine erdrückende Beweislage in einem hängigen Strafverfahren. Der Kommentar würdigt diese Praxis kritisch. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 1B_103/2013 vom 27. März 2013 Publiziert am 31. Oktober 2014 |
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Vertragsrecht | |||||||||||||
Bestimmung des Erfüllungsorts von Dienstleistungsverträgen nach den vertraglichen Vereinbarungen (Art. 5 Ziff. 1 lit. b LugÜ) | |||||||||||||
Nicola Togni / Markus Vischer | |||||||||||||
Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass der Erfüllungsort von Dienstleistungsverträgen i.S.v. Art. 5 Abs. 1 lit. b LugÜ nicht nach dem Ort der tatsächlichen Leistungserbringung, sondern nach den vertraglichen Vereinbarungen zu bestimmen ist. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_113/2014 vom 15. Juli 2014 publiziert als BGE 140 III 418 Publiziert am 24. Oktober 2014 |
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Die «falsche» Zone beim Grundstückskauf
Verantwortung des Käufers oder Arglist des Verkäufers? |
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Elena Koch / Markus Vischer | |||||||||||||
Das Verschweigen der Einteilung eines Grundstücks in eine diverse öffentlich-rechtliche Beschränkungen mit sich bringende Raumplanungszone stellt Arglist des Verkäufers dar; ein Kennenmüssen des Verkäufers wird nicht unterstellt. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_619/2013 vom 20. Mai 2014 Publiziert am 17. Oktober 2014 |
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Die aktuellsten juristischen Neuigkeiten werden Ihnen in den Blogs kompakt zusammengefasst. | |||||||||||||
Obligationenrecht/Vertragsrecht (ohne Miet- und Arbeitsrecht) | |||||||||||||
Swisslaw-Speech zu BGE 4A_206/2014 | |||||||||||||
Patrick Wagner | |||||||||||||
Vertragsrecht | |||||||||||||
Swisslaw-Speech zu BGE 4A_503/2014 | |||||||||||||
Patrick Wagner | |||||||||||||
Swisslaw-Speech zu BGE 4A_166/2014 | |||||||||||||
Patrick Wagner | |||||||||||||
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