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DIGITALER RECHTSPRECHUNGS-KOMMENTAR Monatsübersicht Dezember 2013, Ausgabe 31 |
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Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung. | |||||||||||||
Arbeitsrecht | |||||||||||||
Portée de la LFLP sur les conditions de départ d'un agent de la fonction publique | |||||||||||||
Olivier Subilia | |||||||||||||
La LFLP n'interdit pas à l'employeur de choisir, entre deux solutions, celle qui pourrait économiquement contraindre son employé à solliciter une retraite anticipée tant qu'elle ne l'oblige pas juridiquement à le faire. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 8C_206/2013 vom 18. November 2013 Publiziert am 18. Dezember 2013 |
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Recevabilité d'un recours immédiat au Tribunal fédéral | |||||||||||||
Olivier Subilia | |||||||||||||
Conditions auxquelles un recours immédiat est ouvert au TF contre le prononcé de l'autorité cantonale renvoyant l'affaire à l'autorité inférieure pour nouvelle décision. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 8C_698/2013 vom 06. November 2013 Publiziert am 18. Dezember 2013 |
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Negative Feststellungswiderklage - Beweisrechtliches bei missbräuchlicher Kündigung | |||||||||||||
Rene Hirsiger | |||||||||||||
Das Bundesgericht bejahte das rechtliche Interesse eines Arbeitgebers, auf eine Teilklage eines Arbeitnehmers mit einer negativen Feststellungsklage zu reagieren und damit alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abschliessend zu klären. Damit wird der Arbeitnehmer gezwungen, seine ursprünglich vorbehaltenen Nachklagen zu substantiieren und zu beziffern. Im Übrigen nutzte das Bundesgericht die Möglichkeit, beweisrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Geltendmachung einer Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung klarzustellen. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_414/2013 vom 28. Oktober 2013 Publiziert am 13. Dezember 2013 |
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Arbeitslosenentschädigung - genügende und regelmässige Stellensuchbemühungen während der Kündigungsfrist | |||||||||||||
Rene Hirsiger | |||||||||||||
Im zur Publikation vorgesehenen Urteil erinnert das Bundesgericht an die Pflichten einer versicherten Person zur Vermeidung oder Verkürzung der Arbeitslosigkeit. Im konkreten Fall warf es dem Versicherten eine quantitativ ungenügende Suche um eine neue Beschäftigung vor, weil dieser während rund eines Monats der dreimonatigen Kündigungsfrist seine Suchbemühungen ruhen liess. Sein Hinweis auf wenig ausgeschriebene Stellen über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel überzeugten das Bundesgericht nicht. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 8C_278/2013 vom 22. Oktober 2013 publiziert als BGE 139 V 524 Publiziert am 13. Dezember 2013 |
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Rechtsmittel im Einigungsverfahren in arbeitsrechtlichen Kollektivstreitigkeiten? | |||||||||||||
Alfred Blesi | |||||||||||||
Die Aufgabe eines kantonalen Einigungsamtes in arbeitsrechtlichen Kollektivstreitigkeiten besteht nur darin, zu vermitteln und einen Ausgleich herbeizuführen. Sofern es nicht auf Begehren beider Parteien durch Schiedsspruch entscheidet, hat es keine Spruchkompetenz. Gegen eine Erledigungsverfügung des bernischen Einigungsamtes steht kein Rechtsmittel zur Verfügung. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_215/2013 vom 05. September 2013 Publiziert am 06. Dezember 2013 |
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Bürgerrecht | |||||||||||||
Gefährdung der Sicherheit der Schweiz durch Nähe zur LTTE
Risikoeinschätzung des NDB lässt sich nicht aufrechterhalten |
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Barbara von Rütte | |||||||||||||
Das Bundesverwaltungsgericht weist in einem Entscheid über die Verweigerung der ordentlichen Einbürgerung wegen Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz die Risikoeinschätzung des NDB über einen der LTTE nahestehenden sri-lankischen Staatsangehörigen als zu wenig konkretisiert, zu spekulativ und nicht mehr aktuell zurück. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts C-2848/2012 vom 26. August 2013 Publiziert am 19. Dezember 2013 |
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Öffentliches Wirtschaftsrecht | |||||||||||||
Die Beschwerdebefugnis von Konkurrenten in kartellverwaltungs-rechtlichen Verfahren setzt gemäss Art. 48 VwVG i.V.m. Art. 43 KG den konkreten Nachweis eines wirtschaftlichen Nachteils voraus | |||||||||||||
Markus Schott / Fabienne Gribi | |||||||||||||
Die Beschwerdebefugnis in kartellverwaltungsrechtlichen Verfahren bestimmt sich nach Art. 48 VwVG. Das Kartellgesetz setzt die Konkurrenten grundsätzlich in die gemäss dieser Norm erforderliche besondere, nahe Beziehung zueinander. Aus Art. 43 KG ergibt sich ferner, dass zwischen beteiligungsberechtigten Dritten mit und solchen ohne Parteirechten unterschieden werden muss. Ein Konkurrent ist somit nur dann beschwerdeberechtigt, wenn er infolge der Wettbewerbsbeeinträchtigung einen deutlich spürbaren wirtschaftlichen Nachteil erleidet und diesen konkret nachweist. | |||||||||||||
Kommentar zu: BGE 139 II 328 Publiziert am 11. Dezember 2013 |
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Sachenrecht | |||||||||||||
Minimale Breite des Fahrwegs bei ungemessenen Dienstbarkeiten | |||||||||||||
Marc Wolfer | |||||||||||||
Bei der Ermittlung des Umfangs einer ungemessenen Dienstbarkeit ist auf die Bedürfnisse des berechtigten Grundstücks abzustellen. Ein von Motorfahrzeugen genutzter Zufahrtsweg muss so angelegt werden, dass seine «normale Befahrbarkeit» gewährleistet ist. Demnach muss der Weg eine Breite von mindestens 2.70 Metern aufweisen (Fahrweg, d.h. Fahrbahn + Strassenbankette) und es muss ein Luftraum von 2.50 Metern über dem Fahrweg freigehalten werden. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_66/2013 vom 29. August 2013 publiziert als BGE 139 III 404 Publiziert am 11. Dezember 2013 |
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Steuerrecht | |||||||||||||
Compétence de taxer les revenus uniques d'un travailleur soumis à l'imposition ordinaire ultérieure | |||||||||||||
Daniel de Vries Reilingh | |||||||||||||
Imposition à la source de revenus de l'activité dépendante, procédure de taxation et de perception de l'impôt en cas de procédure ordinaire ultérieure et compétence des cantons en cas de transfert de domicile en cours de période fiscale. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_116/2013 vom 02. September 2013 Publiziert am 20. Dezember 2013 |
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Strassenverkehrsrecht | |||||||||||||
Sperrfrist zum Erwerb eines Lernfahrausweises nach Annullierung des Führerausweises auf Probe | |||||||||||||
Yann Moor | |||||||||||||
Das Bundesgericht befasste sich mit der Auslegung von Art. 15a Abs. 5 SVG, wonach bei einem Verfall des Führerausweises auf Probe (FAP) wegen wiederholter Verkehrsregelverletzungen ein neuer Lernfahrausweis frühestens ein Jahr nach der Widerhandlung erteilt werden darf. Hier sistierte das Verkehrsamt das Verfahren bis zur rechtskräftigen Erledigung und verfügte erst 22 Monate nach der Widerhandlung die Annullation samt Sperrfrist von 12 Monaten ab Datum der Verfügung. Nach Ansicht der höchstrichterlichen Instanz sei ein einjähriges Fahrverbot nach klarem Willen des Gesetzgebers zwingend, die Beschwerde wurde abgewiesen. Die höchstrichterliche Argumentation vermag nicht restlos zu überzeugen und trägt dem Unterschied zwischen einer Annullation und einem Entzug des Führerausweises nur ungenügend Rechnung. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 1C_324/2013 vom 09. September 2013 Publiziert am 18. Dezember 2013 |
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