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DIGITALER RECHTSPRECHUNGS-KOMMENTAR Monatsübersicht November 2013, Ausgabe 30 |
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Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung. | |||||||||||||
Asylrecht | |||||||||||||
Revisionsgründe vor dem Bundesverwaltungsgericht
Unzulässigkeit neu entstandener Beweismittel im Rahmen eines Revisionsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht |
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Stephanie Motz | |||||||||||||
Das Bundesverwaltungsgericht hat im vorliegenden Urteil die Grundsatzfrage geklärt, ob aufgrund erst nach der Rechtskraft eines Urteils entstandener Beweismittel eine Revision möglich ist. Die nach Art. 45 VGG (SR 173.32) sinngemäss anzuwendende Regelung von Art. 123 Abs. 2 Bst. 1 BGG (SR 173.110) schliesst nach dem Entscheid entstandene Tatsachen und Beweismittel als Revisionsgrund aus. Das Bundesverwaltungsgericht hat nunmehr bestätigt, dass dieser Ausschluss auch für Revisionsverfahren vor Bundesverwaltungsgericht gilt. Gleichzeitig betonte es, dass neu entstandene Beweismittel im Rahmen eines Wiedererwägungsverfahrens geltend gemacht werden können, da Art. 29 BV (SR 101) und zwingendes Völkerrecht dies erfordern. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVGE-2013-22 vom 05. Juni 2013 Publiziert am 27. November 2013 |
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Erbrecht | |||||||||||||
Erbengemeinschaft oder einfache Gesellschaft - das ist hier die Frage | |||||||||||||
Daniel Abt | |||||||||||||
Der Entscheid zeigt auf, dass eine Erbengemeinschaft sich nach der Rechtsprechung unter Umständen (auch formlos bzw. stillschweigend) in eine einfache Gesellschaft umgewandelt haben kann. Die Umwandlung ist jedoch nicht zu vermuten. Zudem hat das Bundesgericht die Auffassung, wonach die Aufsichtsbehörde zuständig sein soll, den Bestand des Willensvollstreckermandats festzustellen, kritisch diskutiert, letztlich aber offengelassen. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_195/2013 vom 09. Juli 2013 Publiziert am 12. November 2013 |
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Gesellschaftsrecht und Finanzmarktrecht | |||||||||||||
Einberufung der Vereinsversammlung durch eine unzuständige Person oder ein unzuständiges Organ | |||||||||||||
Tony Schütz | |||||||||||||
Das Bundesgericht bestätigt die herrschende Lehre und bisherige Rechtsprechung, dass keine beschlussfähige Versammlung zustande kommt, wenn eine unzuständige Person oder ein unzuständiges Organ dazu eingeladen hat. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_205/2013 vom 16. August 2013 Publiziert am 27. November 2013 |
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Miet- und Pachtrecht | |||||||||||||
Procédure d'expulsion pour cas clairs | |||||||||||||
Marino Montini | |||||||||||||
En cas de contestation de la résiliation (pour demeure du locataire), le bailleur peut-il encore agir en expulsion pour cas clairs ? Le Tribunal fédéral (TF) répond par l'affirmative. Cela étant, pour éviter d'éluder les règles applicables à la maxime inquisitoriale sociale (qui régit les procédures de droit du bail), la procédure sommaire de cas clairs ne peut être accueillie favorablement que s'il n'y a aucun doute sur l'état de fait et que si la résiliation est clairement justifiée en fonction de celui-ci. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_265/2013 vom 08. Juli 2013 Publiziert am 29. November 2013 |
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Privatversicherungsrecht | |||||||||||||
Inhaltliche Anforderungen an die Kündigungserklärung des Versicherers gemäss Art. 6 VVG
Die Kündigungserklärung des Versicherers hat auf die Frage im Antragsformular hinzuweisen, welche nicht oder unrichtig beantwortet worden war |
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Clemens von Zedtwitz | |||||||||||||
Das Bundesgericht bestätigt, dass an die inhaltlichen Anforderungen der Kündigungserklärung des Versicherers hohe Anforderungen zu stellen sind. Aus Sicht des Autors wurden die rechtlichen Anforderungen an die Kündigungserklärung des Versicherers im beurteilten Fall zu kategorisch angewandt. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_289/2013 vom 10. September 2013 Publiziert am 05. November 2013 |
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Steuerrecht | |||||||||||||
Le moment de l'imposition lors de plans d'actions de collaborateur liés à une période de blocage pendant laquelle le collaborateur risque de perdre les actions | |||||||||||||
Natassia Martinez / Thierry Obrist | |||||||||||||
Cet arrêt du Tribunal fédéral se prononce sur le moment de la réalisation respectivement de l'imposition d'un plan d'actions de collaborateurs. Notre haute Cour, se référant à la pratique avant l'entrée en vigueur de la loi fédérale sur l'imposition des participations de collaborateur mais en faisant référence à cette dernière, retient que les plans d'actions de collaborateur doivent être imposés au moment de la remise des actions alors même que les actions sont soumises à un délai de blocage pendant lequel l'employé court le risque de les perdre. Les auteurs du présent commentaire comparent de manière critique le traitement fiscal des plans d'actions avec le traitement des plans d'options. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_168/2012 vom 01. März 2013 Publiziert am 19. November 2013 |
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Vertragsrecht | |||||||||||||
Grundstückkaufvertrag - öffentliche Beurkundung bei Pauschalpreisen | |||||||||||||
Martina Wäger / Markus Vischer | |||||||||||||
Das Bundesgericht hält fest, dass es den Parteien bei einem Grundstückkaufvertrag freistehe, einen Pauschalpreis als Gegenleistung des Käufers zu vereinbaren, wenn der Vertrag nebst dem Verkauf des Grundstücks noch weitere Leistungen des Verkäufers beinhaltet. Erforderlich sei jedoch, dass die öffentliche Urkunde alle Leistungen genau ausweise, da sie dem Erfordernis der genauen und vollständigen Angabe sämtlicher sich auf das Verhältnis zwischen den zu einem Grundstückverkauf gehörenden Leistungen einerseits und der Gegenleistung andererseits zu genügen habe. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_29/2013 vom 06. Juni 2013 Publiziert am 22. November 2013 |
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