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Diritto contrattuale
Freizeichnungsklauseln in Grundstückkaufverträgen - Augen auf, Kauf ist Kauf
Scarlett Schwarzenberger / Markus Vischer
Das Bundesgericht hält fest, dass eine Freizeichnungsklausel aufgrund arglistigen Verschweigens ungültig ist, wenn der Verkäufer den Käufer nicht über das Fehlen einer vorausgesetzten Eigenschaft der Kaufsache informiert, obwohl eine Aufklärungspflicht besteht. Es besteht jedoch keine Aufklärungspflicht, soweit der Verkäufer nach Treu und Glauben annehmen durfte, dass der Käufer den wahren Sachverhalt ohne weiteres erkennen werde, was in der Regel zutreffe, wenn der Käufer den wahren Sachverhalt bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte erkennen sollen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Käufer Gelegenheit zur eingehenden Prüfung des Kaufobjekts hatte und dies in der Freizeichnungsklausel bestätigt. Zudem bestehen bei Eingehung von Freizeichnungsklauseln per se höhere Anforderungen an die gehörige Aufmerksamkeit des Käufers.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 4A_648/2012 du 25 février 2013
Publié le 22 mai 2013
Freizeichnungsklauseln in Grundstückkaufverträgen - Mangelhafte Sache und arglistiges Verschweigen von Mängeln
Scarlett Schwarzenberger / Markus Vischer
Das Bundesgericht hält fest, dass eine Sache mangelhaft ist, wenn sie sich nicht in einem angemessenen Zustand befindet, von dem der Käufer nach Treu und Glauben gemäss dem Vertragszweck ausgehen durfte. Es hält zudem fest, dass eine Freizeichnungsklausel ungültig ist, wenn der Verkäufer dem Käufer Gewährsmängel arglistig verschwiegen hat.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 4A_470/2012 du 23 janvier 2013
Publié le 07 mai 2013
Diritto del lavoro
CCT du second-oeuvre
Vincent Carron
Interprétation de l'art. 12 al. 1 de la CCT du second-œuvre (version 2006).
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 4A_186/2012 du 19 juin 2012
Publié le 14 mai 2013
Plan social
Vincent Carron
Le Tribunal fédéral nie l'applicabilité d'un plan social à un employé détaché.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 4A_610/2012 du 28 février 2013
Publié le 14 mai 2013
Diritto delle assicurazioni private
Kaskoversicherung: Deckung für entwendetes Fahrzeug?
Pascal Grolimund / Milena Grob
Die Kaskoversicherung muss für das nach Abgabe im Hotel entwendete Fahrzeug aufkommen, wenn der Fahrzeugbesitzer annehmen durfte, dass er die Fahrzeugschlüssel einem Hotelangestellten übergibt und die Übergabe des Fahrzeugs nicht auf besonderem Vertrauen zu dieser Person beruht. Es liegt eine versicherte Entwendung und keine nichtgedeckte Veruntreuung vor.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 4A_585/2012 du 01 mars 2013
Publié le 29 mai 2013
Diritto di famiglia e diritto delle persone
Hälftige Teilung der beruflichen Vorsorge
Regina Aebi-Müller
Die berufliche Vorsorge ist für die ganze formale Ehedauer hälftig zu teilen. Dies gilt selbst dann, wenn die Ehe kinderlos geblieben ist, das eheliche Zusammenleben nur elf Monate dauerte und sich daran eine über sieben Jahre währende Scheidungsauseinandersetzung anschloss.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 5A_178/2012 du 20 septembre 2012
Publié le 28 mai 2013
Prüfung und Genehmigung einer Scheidungskonvention im bundesgerichtlichen Verfahren
Regina Aebi-Müller
Das Bundesgericht bestätigt die bisherige Praxis nach dem Bundesrechtspflegegesetz auch für das Rechtsregime nach dem Bundesgerichtsgesetz: Vor Bundesgericht neu eingereichte Vereinbarungen der Ehegatten über die Scheidungsfolgen können grundsätzlich geprüft und gerichtlich genehmigt werden. Anders kann es sich verhalten, wenn die von der Konvention geregelten Scheidungsfolgen der Offizial- und Untersuchungsmaxime unterliegen (insbes. Kinderbelange) oder wenn das Bundesgericht mangels ausreichender Sachverhaltsangaben die Konvention nicht selber auf offensichtliche Unangemessenheit hin überprüfen kann.
Commentaire de l'arrêt du ATF 138 III 532
Publié le 28 mai 2013
Vorsorgliche Massnahmen im Rahmen einer Ehescheidung
Regina Aebi-Müller
Die Beiträge, die der Ehemann für die indirekten Amortisationen einer Hypothek in eine auf seinen Namen lautende Säule 3a einzahlt, dürfen nach Auffassung des Bundesgerichts bei der Ermittlung von dessen Bedarf berücksichtigt werden. Dies obschon solche Einzahlungen an sich der Vermögensbildung dienen.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 5A_244/2012 du 10 septembre 2012
Publié le 24 mai 2013
Scheidungsunterhalt nach zweiter Scheidung der gleichen Partner
Regina Aebi-Müller
Lassen sich Ehepartner zweimal scheiden, ist für die Beurteilung des Scheidungsunterhalts nach Auflösung der zweiten (kurzen) Ehe nur noch diese entscheidend. Das Bundesgericht lehnt bei dieser Konstellation die Begründung einer Vertrauensstellung und folgend einen Anspruch auf Scheidungsunterhalt ab. Dies soll auch dann gelten, wenn aus der ersten Ehe Kinder hervorgingen, die anschliessende zweite Kurzehe indessen "kinderlos" blieb.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 5A_446/2012 du 20 décembre 2012
Publié le 22 mai 2013
Diritto in materia di energia
Eigentum an Gasleitungen und -anlagen
Phyllis Scholl
Ohne klar anderslautende vertragliche Vereinbarung verbleibt das Eigentum an Gasleitungen und -anlagen auch nach Ende einer Sondernutzungskonzession beim Gasversorgungsunternehmen. Dies hat aber nicht ohne weiteres zur Folge, dass das Gasversorgungsunternehmen weiterhin berechtigt ist, den öffentlichen Grund und Boden zu nutzen.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 2C_401/2010 du 14 décembre 2012
Publié le 21 mai 2013
Diritto successorio
Erbrechtliche Sicherungsmassregeln im Zusammenhang mit einer umstrittenen Truststruktur
Alexandra Hirt
Eine Siegelung nach Art. 552 ZGB bzw. eine allfällige Ersatzmassnahme hierfür kann nur Nachlassaktiven umfassen, die sich im Gewahrsam des Erblassers befunden haben. Wurde in einem Zivilverfahren zwischen den Töchtern und der Lebenspartnerin des Erblassers eine Truststruktur als rechtlich nicht existent erachtet, so gilt dieses Ergebnis nur inter partes.
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 5A_763/2012 du 18 mars 2013
Publié le 21 mai 2013
Ertragswert/Verkehrswert und gemischte Schenkung
Fabienne Wiget
Um die Frage zu beantworten, ob eine gemischte Schenkung vorliegt, ist zu klären, ob der Erbe sich die Nachlassliegenschaft zum Ertrags- oder Verkehrswert anzurechnen hat (siehe E. 3). Letzterer darf auch im Falle eines nicht bewilligungspflichtigen Rechtsgeschäfts den Höchstpreis gemäss Art. 66 BGBB nicht überschreiten (E. 3.2.1.). Das Bundesgericht hält fest, dass es bei einer gemischten Schenkung in subjektiver Hinsicht nicht nur auf den Schenkungswillen des Erblassers ankomme, sondern auch auf den Willen des Beschenkten, die gemischte Schenkung zu empfangen. I.c. konnte es diese Frage jedoch offenlassen. Zur Thematik, ob blosse Erkennbarkeit des groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung anstelle der Zuwendungsabsicht zur Annahme einer gemischten Schenkung ausreicht, hat sich das Bundesgericht nicht geäussert (E. 3/E. 3.3.).
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 5A_670/2012 du 30 janvier 2013
Publié le 06 mai 2013
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