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COMMENTAIRE DE JURISPRUDENCE NUMÉRIQUE Aperçu mensuel, décembre 2012, Vol. 19 |
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Des expertes et experts renommé(e)s commentent la jurisprudence actuelle de manière précise et exacte. | |||||||||||||
Droit de l'énergie | |||||||||||||
Anspruch auf den Zinssatz ohne Reduktion nach Art. 31a Abs. 2 StromVV II | |||||||||||||
Stefan Rechsteiner / Azra Dizdarevic-Hasic | |||||||||||||
Das Bundesgericht bejaht die Gesetzmässigkeit der Übergangsbestimmung gemäss Art. 31a Abs. 1 StromVV, wonach der Zinssatz nach Art. 13 Abs. 3 Bst. b StromVV (sog. WACC) für die betriebsnotwendigen Vermögenswerte für Netzanlagen, die vor dem 1. Januar 2004 in Betrieb genommen wurden, in den Jahren 2009-2013 um 1 % gesenkt wird. Ebenfalls bejaht wurde die Gesetzmässigkeit von Art. 31a Abs. 2 StromVV und des dort vorgesehenen Verfahrens der Genehmigung des Zinssatzes ohne Reduktion. Das Bundesgericht bestätigt damit die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. | |||||||||||||
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 2C_222/2011 du 03 juillet 2012 Publié le 18 décembre 2012 |
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Droit de l'informatique | |||||||||||||
Fälschung von E-Mails ist Urkundenfälschung | |||||||||||||
Urs Egli | |||||||||||||
Das Bundesgericht hält im Urteil vom 22. Oktober 2012 (6B_130/2012) fest, dass E-Mails Urkunden im Sinne von Art. 110 Abs. 4 StGB darstellen und dass die Fälschung von E-Mails als Urkundenfälschung qualifiziert wird. Dies gilt unabhängig davon, ob ein E-Mail in ausgedruckter Form oder als Computer-Urkunde vorliegt. Auch nicht erforderlich ist, dass ein E-Mail digital signiert ist. | |||||||||||||
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 6B_130/2012 du 22 octobre 2012 publié en tant qu'ATF 138 IV 209 Publié le 11 décembre 2012 |
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Droit des contrats | |||||||||||||
Übertragung von Stammanteilen - Natur und Form des Übernahmevertrages sowie Gewährleistungsrecht | |||||||||||||
Scarlett Schwarzenberger / Markus Vischer | |||||||||||||
Das Bundesgericht qualifiziert den Übernahmevertrag, der den Verkauf von Stammanteilen einer Gesellschaft in der Form eines Share Deal beinhaltet, als Vertrag sui generis, geht jedoch nicht näher auf dessen Qualifikation ein. Ferner weist es auf die Formvorschriften von Abtretungsverträgen über Stammanteile hin und nimmt Bezug auf die Gewährleistung über die Irrtumsregeln (sog. Gewährleistung i.w.S.). | |||||||||||||
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 4A_301/2012 du 19 septembre 2012 Publié le 18 décembre 2012 |
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Grundstückkaufvertrag mit angefangener Baute | |||||||||||||
Lara Elliott / Markus Vischer | |||||||||||||
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts wird ein Grundstückkauf mit unvollendeter Baute als gemischter Vertrag qualifiziert, der sowohl kauf- als auch werkvertragliche Elemente umfasst. Dabei gehen in Bezug auf die gesamte Baute, sowohl die vollendeten als auch die unvollendeten Aspekte, die werkvertraglichen Mängelrechte vor. | |||||||||||||
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 4A_702/2011 du 20 août 2012 Publié le 18 décembre 2012 |
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Droit des étrangers | |||||||||||||
Vom Niedergelassenen zum Aufenthalter
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nach Widerruf der Niederlassungsbewilligung |
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Ruth Beutler | |||||||||||||
Wird eine gestützt auf Art. 42 Abs. 3 AuG erteilte Niederlassungsbewilligung wegen Verschweigens einer wesentlichen Tatsache (in casu: Scheitern der Ehe vor Ablauf von fünf Jahren) widerrufen, ist die Rückstufung auf den Status eines Jahresaufenthalters möglich. Dies ist dann der Fall, wenn die von der Massnahme betroffene ausländische Person aus Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG einen eheunabhängigen Anspruch auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung ableiten kann. Vorbehalten bleiben zwischenzeitlich eingetretene Erlöschensgründe nach Art. 51 Abs. 2 AuG. | |||||||||||||
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal administratif fédéral C-1030/2012 du 12 septembre 2012 Publié le 12 décembre 2012 |
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Kleinlaute Kapitulation vor verfassungsfernem Gesetzgeber
Bundesgericht beseitigt Inländerdiskriminierung nicht |
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Marc Spescha | |||||||||||||
Mit Urteil vom 22. Januar 2010 (BGE 136 II 120) hatte das Bundesgericht festgestellt, dass Schweizer beim Familiennachzug gegenüber EU-Bürgern diskriminiert würden. In einem sogenannten Appellentscheid an den Gesetzgeber hatte es Handlungsbedarf ausgemacht und in Aussicht gestellt, "allenfalls gestützt auf Art. 14 EMRK und den Vorrang des Völkerrechts gehalten [zu] sein, [...] eine Konventionswidrigkeit im Einzelfall selber zu korrigieren". Die damit geweckte Hoffnung, das Bundesgericht werde bei Bedarf als Hüter von Grund- und Menschenrechten handeln, ist mit dem vorliegenden, nicht zur Publikation bestimmten Urteil enttäuscht worden: Wie wenn sich das Bundesgericht seines (vorlauten) Appellentscheides schämen würde, hat es der Untätigkeit des Gesetzgebers seine Absolution erteilt. Es sieht neuerdings in der Bekämpfung der "Einwanderungsflut" einen Rechtfertigungsgrund für eine migrationsrechtliche Schlechterstellung der eigenen Staatsbürger und desavouiert sich und seine Rechtsprechung damit selbst. | |||||||||||||
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 2C_354/2011 du 13 juillet 2012 Publié le 04 décembre 2012 |
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Droit des successions | |||||||||||||
Einhaltung der Klagefrist bei vorsorglichen Massnahmen | |||||||||||||
Gian Sandro Genna | |||||||||||||
Setzt das Gericht mit Erlass einer vorsorglichen Massnahme vor Rechtshängigkeit der Klage eine Klagefrist an, so muss diese auch dann gewahrt werden, wenn gegen den Massnahmeentscheid Berufung eingelegt wird: Diesen Grundsatz ruft das Bundesgericht in einem erbrechtlichen Fall aus dem Kanton Tessin in Erinnerung. Der noch unter kantonalem Recht ergangene Entscheid hat auch für die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) Gültigkeit. | |||||||||||||
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 5A_706/2011 du 21 août 2012 Publié le 18 décembre 2012 |
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Gerichtsstand bei Tod vor dem beabsichtigten Umzug | |||||||||||||
Tarkan Göksu | |||||||||||||
Der (zuständigkeitsbegründende) Wohnsitz des Erblassers bleibt am bisherigen Wohnort bestehen, wenn der Erblasser kurz vor dem Umzug hospitalisiert werden muss und danach - ohne Aufenthalt am neuen Wohnort begründen und damit seine Umzugsabsicht umsetzen zu können - verstirbt. | |||||||||||||
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 5A_270/2012 du 24 septembre 2012 Publié le 12 décembre 2012 |
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Keine Vermutung der Testierunfähigkeit bei vormundschaftlichen Massnahmen | |||||||||||||
Alexandra Hirt | |||||||||||||
Ist ein Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung bevormundet oder steht er unter einer anderen vormundschaftlichen Massnahme, führt dies allein nicht zu einer Umkehr der Beweislast. | |||||||||||||
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 5A_384/2012 du 13 septembre 2012 Publié le 11 décembre 2012 |
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Massgeblichkeit der tatsächlichen Erkenntnis des Sachgerichts für die Beurteilung der Urteilsfähigkeit | |||||||||||||
Alexandra Hirt | |||||||||||||
Das Bundesgericht präzisiert seine Rechtsprechung zur Ungültigkeit eines Testaments nach Art. 519 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB. Es hält fest, dass die Vermutungen der Urteilsfähigkeit bzw. Urteilsunfähigkeit hinfällig werden, wenn das Sachgericht direkt auf die Urteilsfähigkeit im Testierzeitpunkt schliesst. | |||||||||||||
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 5A_439/2012 du 13 septembre 2012 Publié le 11 décembre 2012 |
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Droit public économique | |||||||||||||
Der Bau und Betrieb eines Parkhauses auf öffentlichem Grund untersteht nicht dem öffentlichen Beschaffungsrecht | |||||||||||||
Nicolas Diebold | |||||||||||||
Der Bau und Betrieb eines Parkhauses auf öffentlichem Grund stellt gemäss Bundesgericht mangels einer gesetzlichen Grundlage, die den Kanton zum Betrieb eines Parkhauses verpflichten oder ermächtigen würde, keine öffentliche Aufgabe dar und untersteht daher nicht dem öffentlichen Beschaffungsrecht. Das Bundesgericht lässt die Frage offen, ob die Sondernutzungskonzession nach Art. 2 Abs. 7 BGBM ausgeschrieben werden muss. | |||||||||||||
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 2C_198/2012 du 16 octobre 2012 Publié le 04 décembre 2012 |
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