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DIGITALER RECHTSPRECHUNGS-KOMMENTAR Monatsübersicht Mai 2012, Ausgabe 12 |
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Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung. | |||||||||||||
Ausländerrecht | |||||||||||||
Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gestützt auf Art. 14 Abs. 2 AsylG
Schwerwiegender persönlicher Härtefall infolge fortgeschrittener Integration |
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Ruth Beutler | |||||||||||||
Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich im Urteil C-8049/2008 vom 22. Februar 2012 mit der Situation einer Familie aus Russland, die im Jahr 2003 in die Schweiz kam und ein Asylgesuch stellte. Im Wesentlichen wird die Praxis bestätigt, wonach die Hürden für die Anerkennung als schwerwiegender persönlicher Härtefall sehr hoch sind. Handelt es sich dagegen um Familien mit bereits eingeschulten Kindern, kann deren Situation - insbesondere unter Berücksichtigung der Kinderrechtekonvention - dazu führen, dass die gesamte Familie als Härtefall anerkannt wird. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts C-8049/2008 vom 22. Februar 2012 Publiziert am 07. Mai 2012 |
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Erbrecht | |||||||||||||
Passivlegitimation bei der Anfechtung eines Teilungsurteils (II) | |||||||||||||
Fabienne Wiget | |||||||||||||
Das Bundesgericht hat erneut festgehalten, dass nicht nur bei Einreichung einer Teilungsklage, sondern auch bei der Anfechtung eines Teilungsurteils alle Erben ins Verfahren miteinbezogen werden müssen (E. 2.1/2.2). Die i.c. beantragte Feststellung der Erbquoten sei lediglich ein Teilbegehren der Gesamtklage auf Erbteilung und habe sich daher gegen alle Miterben zu richten (E. 2.4.3). | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_809/2011 vom 15. März 2012 Publiziert am 29. Mai 2012 |
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Handelsrecht | |||||||||||||
Procédure d'accordéon dans le cadre d'un assainissement
Un plan d'assainissement est-il une condition de validité ? |
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Sébastien Bettschart | |||||||||||||
Lorsqu'une procédure de réduction du capital-actions à zéro avec ré-augmentation simultanée ne suffit pas à elle seule à faire disparaître le surendettement, le conseil d'administration doit soumettre un plan d'assainissement à l'assemblée générale, faute de quoi les décisions prises sont annulables avec effet rétroactif. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_288/2011 vom 13. Februar 2012 publiziert als BGE 138 III 204 Publiziert am 02. Mai 2012 |
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Öffentliches Verfahrensrecht und Verwaltungsrecht | |||||||||||||
Keine Haftung des Bundes für die Sanierung der Genfer Kantonalbank | |||||||||||||
Markus Rüssli | |||||||||||||
In Übereinstimmung mit der Lehre und Praxis bestätigt das Bundesverwaltungsgericht, dass die Bankenaufsicht dem Schutz der Einleger dient. Der Kanton Genf hat die Kosten für die Sanierung seiner Kantonalbank selbst zu tragen. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-7111/2010 vom 11. April 2012 Publiziert am 22. Mai 2012 |
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Strafrecht | |||||||||||||
Die staatsanwaltschaftliche Beschwerde gegen Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts und ihre aufschiebende Wirkung | |||||||||||||
Stefanie Fisch | |||||||||||||
In BGE 137 IV 230 vom 12. Juli 2011 hatte sich das Bundesgericht mit der Frage der aufschiebenden Wirkung einer von der Staatsanwaltschaft in Haftsachen geführten Beschwerde zu befassen. Das Bundesgericht stützte die aufschiebende Wirkung auf Art. 387 und Art. 388 StPO. Im vorliegend zu besprechenden Entscheid (BGE 137 IV 237) musste sich das Bundesgericht ebenfalls mit dieser Thematik befassen. Es wagt sich allerdings einen Schritt weiter, indem es zum Schluss kommt, dass "die aufschiebende Wirkung Teil des Beschwerderechts der Staatsanwaltschaft" sei, dies zumindest bis zum Zeitpunkt in dem die Verfahrensleitung der Rechtsmittelinstanz über vorsorgliche Massnahmen i.S.v. Art 388 StPO entscheiden könne. | |||||||||||||
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 1B_273/2011 vom 31. August 2011 publiziert als BGE 137 IV 237 Publiziert am 31. Mai 2012 |
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Steuersicherung durch die eidg. Steuerverwaltung?
Zulässigkeit der verwaltungsstrafrechtlichen Einziehungsbeschlagnahme bei besonderen Fiskaluntersuchungen wegen Verdachts von schweren Steuerhinterziehungen |
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Jonas Achermann | |||||||||||||
Wenn die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) eine Untersuchung wegen schwerer Steuerwiderhandlungen gemäss Art. 190 ff. DBG führe, so sei eine verwaltungsstrafrechtliche Beschlagnahme von Vermögenswerten zwecks Sicherung der hinterzogenen Steuerbeträge nicht möglich, entschied das Bundesstrafgericht am 1. Dezember 2010 (BV.2010.56). Das Bundesgericht hat diesen Entscheid in BGE 137 IV 145 eiligst als bundesrechtswidrig verworfen und stellt damit der EStV zur Steuersicherung das strafrechtliche Instrument der Beschlagnahme wieder zur Verfügung. | |||||||||||||
Kommentar zu: BGE 137 IV 145 Publiziert am 21. Mai 2012 |
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