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COMMENTAIRE DE JURISPRUDENCE NUMÉRIQUE Aperçu mensuel, août 2011, Vol. 03 |
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Des expertes et experts renommé(e)s commentent la jurisprudence actuelle de manière précise et exacte. | |||||||||||||
Droit de l’aide sociale | |||||||||||||
Sozialhilfemissbrauch als Betrug ? | |||||||||||||
Peter Mösch Payot | |||||||||||||
Unterzeichnet eine Ehefrau zu Hause ungelesen einen vom Ehemann falsch ausgefüllten mehrseitigen Antrag auf Sozialhilfe, liegt gemäss Bundesgericht Eventualvorsatz hinsichtlich arglistiger Täuschung vor und sie kann sich damit des Betruges schuldig machen. Die Arglist der Täuschung ist dabei auch dann möglich, wenn es dem Sozialdienst leicht möglich gewesen wäre, undeklariertes Einkommen festzustellen. Das Urteil steht für eine Verschärfung der Annahme von Arglist und Betrug bei unrechtmässigem Sozialhilfebezug. Die bessere Eignung sozialverwaltungsrechtlicher Mittel zur Missbrauchsbekämpung in der Sozialhilfe bleibt davon allerdings unbenommen. | |||||||||||||
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 6B_690/2010 du 25 octobre 2010 Publié le 17 août 2011 |
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Droit de l'énergie | |||||||||||||
Zuordnung von Netzanschlüssen zu einer Netzebene | |||||||||||||
Stefan Rechsteiner / Michael Waldner | |||||||||||||
Für die Zuordnung von Netzanschlüssen zu einer Netzebene ist es entscheidend, welche Netzebenen eines anderen Netzbetreibers ein Netznutzer Gebrauch macht oder Gebrauch machen könnte. Ein Reserveanschluss kann für die Zuordnung ausschlaggebend sein, wenn er für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit erforderlich und nicht für beide Parteien von gleichem Interesse ist. Ausschlaggebend für die Beurteilung, ob eine Reserve-/Notverbindung einer oder beiden Parteien dient, ist nicht die Frage, welche Partei die Leitung tatsächlich häufiger nutzt. Vielmehr ist zu beurteilen, ob eine der Parteien zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit wesentlich mehr auf die fragliche Leitung angewiesen ist. | |||||||||||||
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal administratif fédéral A-1682/2010 du 04 mai 2011 Publié le 28 août 2011 |
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Anspruch auf den Zinssatz ohne Reduktion nach Art. 31a Abs. 2 StromVV | |||||||||||||
Stefan Rechsteiner / Azra Dizdarevic-Hasic | |||||||||||||
Das Bundesverwaltungsgericht bejaht die Rechtmässigkeit der Übergangsbestimmung gemäss Art. 31a Abs. 1 StromVV, wonach der Zinssatz nach Art. 13 Abs. 3 Bst. b StromVV (sog. WACC) für die betriebsnotwendigen Vermögenswerte für Netzanlagen, die vor dem 1. Januar 2004 in Betrieb genommen wurden, in den Jahren 2009-2013 um 1 % gesenkt wird und bestätigt damit seine frühere Rechtsprechung. Erfüllen Betreiber von Anlagen bestimmte Voraussetzungen, genehmigt die ElCom gemäss Art. 31a Abs. 2 StromVV auf ein Gesuch hin den Zinssatz ohne Reduktion. Da die Beschwerdeführerin weder nachweisen konnte, dass ihre Netzanlagen zumindest über eine einheitliche und sachgerechte Nutzungsdauer abgeschrieben wurden, noch dass ihre Anlagen nicht im Sinne von Art. 31a Abs. 2 StromVV neu bewertet wurden, verneinte das Bundesverwaltungsgericht den Anspruch auf einen Zinssatz ohne Reduktion. Den Nachweis, dass die Anlagen nicht im Sinne von Art. 31a Abs. 2 StromVV neu bewertet wurden, hat die Beschwerdeführerin auch dann zu erbringen, wenn die Anlagen wie vorliegend in Vergangenheit wiederholt den Eigentümer gewechselt haben. | |||||||||||||
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal administratif fédéral A-6181/2009 du 03 février 2011 Publié le 23 août 2011 |
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Binnenmarktzugang von Inhabern von kommunalen Installationsbewilligungen - bundesrechtliche Vorgaben für das Verfahren | |||||||||||||
Stefan Renfer | |||||||||||||
Das Bundesgericht wies die Stadt Schaffhausen an, einem Sanitärinstallateur eine Bewilligung zur Ausführung von Installationsarbeiten zu erteilen. Die Städtischen Werke Schaffhausen verweigerten dem Installateur eine Bewilligung für bestimmte Installationsarbeiten. Da der Installateur bereits über eine entsprechende Bewilligung in einer Gemeinde verfügte, verstiess der Entscheid der Stadt Schaffhausen gegen das Binnenmarktgesetz. | |||||||||||||
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 2C_57/2011 du 03 mai 2011 Publié le 16 août 2011 |
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Droit de l'informatique | |||||||||||||
Besitz an Daten im Cache-Speicher | |||||||||||||
Urs Egli | |||||||||||||
Im Urteil 6B_744/2010 vom 12. Mai 2011 äussert sich das Bundesgericht zum Besitz an Daten, die im Cache-Speicher eines Internetbrowsers abgelegt sind. Die Frage spielt vor allem im Zusammenhang mit dem Besitz von harter Pornographie eine Rolle (Art. 197 Ziff. 3bis StGB). | |||||||||||||
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 6B_744/2010 du 12 mai 2011 publié en tant qu'ATF 137 IV 208 Publié le 31 août 2011 |
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Droit des assurances sociales | |||||||||||||
Schleudertrauma: Sinngemässe Anwendung der Überwindbarkeitspraxis auf vorübergehende UV-Leistungen? | |||||||||||||
Vivian Winzenried | |||||||||||||
Das Bundesgericht hält fest, dass die Überwindbarkeitspraxis (gemäss BGE 136 V 279 und 130 V 352) auf UV-Heilbehandlungs- und Taggeldanspruch keine Anwendung findet. | |||||||||||||
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 8C_100/2011 du 01 juin 2011 publié en tant qu'ATF 137 V 199 Publié le 05 août 2011 |
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Droit des contrats | |||||||||||||
Arglistiges Verschweigen von Mängeln im Grundstückkauf | |||||||||||||
Philipp Chiani / Markus Vischer | |||||||||||||
Das Bundesgericht hält fest, dass von arglistigem Verschweigen eines Mangels ausgegangen werden müsse, falls der Verkäufer dem Käufer das Fehlen einer Eigenschaft verheimlicht, ohne dessen Vorhandensein der Käufer den Kaufvertrag nicht oder zumindest nicht unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen hätte. Das Verheimlichen von Tatsachen sei insoweit verpönt, als den Verkäufer aus Vertrag, Gesetz oder aus Treu und Glauben eine Aufklärungspflicht treffe. | |||||||||||||
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 4A_70/2011 du 12 avril 2011 Publié le 30 août 2011 |
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BGE 4A_576/2010 - Kein Regress aus Art. 72 VVG auf Kausalhaftpflichtige
Praxisänderung abgelehnt |
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Corinne Zellweger-Gutknecht | |||||||||||||
Trotz breiter und andauernder Kritik hält das Bundesgericht an seiner an Art. 51 Abs. 2 OR orientierten Praxis fest, wonach der Regress gemäss Art. 72 Abs. 1 VVG eine schuldhafte, unerlaubte Handlung des Haftpflichtigen voraussetzt. | |||||||||||||
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 4A_576/2010 du 07 juin 2011 publié en tant qu'ATF 137 III 352 Publié le 24 août 2011 |
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Genaueres zum ungefähren Kostenansatz (Art. 375 OR) | |||||||||||||
Thomas Siegenthaler | |||||||||||||
Bundesgerichtsentscheide zu Art. 375 OR (ungefährer Kostenansatz) sind eher selten - was vermuten lässt, dass sich Parteien und ihre Anwälte kaum auf diese Bestimmung berufen. Möglicherweise findet Art. 375 in letzter Zeit aber vermehrt Beachtung: Nachdem sich das Bundesgericht im Jahr 2009 eingehend zu dieser Bestimmung geäussert hatte (4A_577/2008), gibt es nun bereits wieder einen ausführlichen Entscheid zu diesem Thema zu vermelden. | |||||||||||||
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 4A_15/2011 du 03 mai 2011 Publié le 22 août 2011 |
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Droit des étrangers | |||||||||||||
Die 'Crux' mit dem nachehelichen Härtefall (Art. 50 AuG) | |||||||||||||
Thomas Hugi Yar | |||||||||||||
Art. 50 dürfte einer der beim Bundesgericht am meisten angerufenen Artikel des neuen Ausländergesetzes (AuG; SR 142.20) sein. Er sieht vor, dass nach Auflösung der Ehe oder der Familiengemeinschaft der Anspruch des Ehegatten und der Kinder auf Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung unter anderem dann fortbesteht, wenn wichtige persönliche Gründe einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz erforderlich machen (Art. 50 Abs. 1 lit. b i.V.m. Abs. 2 AuG). Das vorliegende Urteil stellt klar, dass zwischen der anspruchverschaffenden Ehe und dem Anspruch auf Fortbestand der Bewilligung ein inhaltlich-zeitlicher Zusammenhang bestehen muss; ist der Anspruch nach Art. 50 AuG einmal untergegangen, kann er regelmässig nicht wieder aufleben. Diese Rechtsprechung dürfte in der Praxis nicht immer einfach zu handhaben sein. | |||||||||||||
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 2C_365/2010 du 22 juin 2011 Publié le 30 août 2011 |
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Droit des successions | |||||||||||||
Zeitpunkt der Entstehung des Gewinnanteilsrechts der Miterben durch Zuweisung zur Bauzone | |||||||||||||
Fabienne Wiget | |||||||||||||
Massgeblicher Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens für die Zuweisung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zu einer Bauzone im Sinne von Art. 29 Abs. 2 lit. c BGBB ist die öffentliche Auflage des Nutzungsplanes (E. 5.5). | |||||||||||||
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 5A_816/2010 du 28 avril 2011 publié en tant qu'ATF 137 III 344 Publié le 16 août 2011 |
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Droits fondamentaux et de l'Homme | |||||||||||||
Stiefkindadoption in eingetragener Partnerschaft verweigert
Bundesgericht lässt die Prüfung der Diskriminierungsrüge offen |
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Tarek Naguib | |||||||||||||
Eine in eingetragener Partnerschaft lebende Frau führte gegen die Ablehnung des Gesuches um Adoption ihrer Stieftochter Beschwerde in Zivilsachen. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und lässt die Prüfung der behaupteten Diskriminierung aus formalen Gründen offen. | |||||||||||||
Commentaire de l'arrêt du : Tribunal fédéral 5A_774/2010 du 05 mai 2011 publié en tant qu'ATF 137 III 241 Publié le 03 août 2011 |
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