Kommentare | Blogs
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Ausländerrecht
Kein abgeleitetes Recht auf Freizügigkeit ohne Ausübung des Freizügigkeitsrechts durch den originär Berechtigten
Giulia Santangelo
Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung zur rechtsmissbräuchlichen Berufung auf das FZA bei getrennt lebenden Ehegatten und hebt einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts auf. Unter Erläuterung der Rechtsprechung des EuGH (Urteil Zhu und Chen) weist es auf die unterschiedliche Konstellation hin, äussert sich hingegen nicht abschliessend zur Frage der Verbindlichkeit dieser Rechtsprechung für die Schweiz. Es stellt sodann fest, dass dem Elternteil eines freizügigkeitsberechtigten Kleinkindes jedenfalls solange kein derivatives Recht (auf Einreise) zusteht, als die originär berechtigte Person von ihrem Freizügigkeitsrecht nicht tatsächlich Gebrauch gemacht hat.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_1092/2013 vom 04. Juli 2014
Publiziert am 05. Dezember 2014
Verfahrensordnungen
Erbrecht
Auskunftsanspruch des Erben
Tarkan Göksu
Der Auskunftsanspruch des Erben nach Art. 400 Abs. 1 OR setzt voraus, dass überhaupt ein Vertragsverhältnis zwischen Erblasser und dem Dritten bestand. Ohne Vertragsverhältnis kann sich ein solcher Anspruch direkt aus Erbrecht ergeben, beurteilt sich in internationalen Fällen aber nach Erbstatut (Art. 91 Abs. 1 und 92 Abs. 2 IPRG). Der Streitwert (Art. 91 ZPO) bestimmt sich bei Auskunftsbegehren nach einem Bruchteil des vermögenswerten Interesses an der Auskunftserteilung.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_695/2013 vom 15. Juli 2014
Publiziert am 15. Dezember 2014
Aufsichtsbeschwerde gegen den Erbenvertreter aufgrund der Nichtgewährung eines Darlehens an einen Erben
Sandra Spirig
Ist ein Rechtsmittel nicht ausreichend begründet, sprich: hat der Beschwerdeführer der Rechtsmittelinstanz nicht dargelegt, inwiefern der angefochtene Entscheid auf einer unrichtigen Rechtsanwendung oder auf einer offensichtlich unrichtigen Feststellung des Sachverhalts beruht, so ist eine gesetzliche (Art. 320 ZPO) und von Amtes wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung nicht erfüllt (E. 5.4.). Unter diesen Voraussetzungen ist es der Rechtsmittelinstanz unbenommen (und unter verfassungsmässigen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden), wenn sie nicht auf das Rechtsmittel eintritt (Erw. 5.5.).
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5D_65/2014 vom 09. September 2014
Publiziert am 05. Dezember 2014
Grund- und Menschenrechte
Väter haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung
Christa Isabelle Stünzi
Das Bundesgericht hat einen Leitentscheid zur Frage des Anspruchs eines Vaters auf Erwerbsersatz nach der Geburt eines Kindes getroffen. Das Bundesgericht verneint einen Anspruch des Vaters, der Erwerbsersatz steht einzig der Mutter zu. Dies ergibt sich laut Bundesgericht aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes (Art. 16 EOG). Die Ungleichbehandlung lässt sich nach Ansicht des Bundesgerichts unter dem Titel von Art. 8 Abs. 3 BV mit dem biologischen Grund der Mutterschaft rechtfertigen.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 9C_810/2013 vom 15. September 2014 publiziert als BGE 140 I 305
Publiziert am 12. Dezember 2014
SchKG
Zuständigkeit des Handelsgerichts für die Beurteilung einer Widerspruchsklage nach Art. 108 SchKG zwischen einer Gläubigerin und einer Drittansprecherin verneint
Sabina Schellenberg / Stéphanie Oneyser
Das Handelsgericht ist nach neuester bundesgerichtlicher Rechtsprechung für die Beurteilung von Widerspruchsklagen nach Art. 108 SchKG zwischen Gläubigern und Dritten nicht zuständig. Eine Einlassung hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit ist nicht möglich, weil diese grundsätzlich der Parteidisposition entzogen ist.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_29/2014 vom 17. Juni 2014 publiziert als BGE 140 III 355
Publiziert am 19. Dezember 2014

SFü

Vertragsrecht
Gedanken zum gewährleistungsrechtlichen (Werk-)Mangelbegriff
Davide Giampaolo / David Henseler / Markus Vischer
Das Bundesgericht hält fest, dass ein Leistungsgegenstand dann mangelhaft ist, wenn er vom Vertrag abweicht, wenn ihm eine zugesicherte oder nach dem Vertrauensprinzip vorausgesetzte Eigenschaft fehlt. Vor dem Hintergrund des Entscheids 4A_173/2014 vom 10. Juni 2014 befassen sich die Autoren mit der Definition der (Werk-)Mangelhaftigkeit sowie mit den relevanten Massgrössen zur Bestimmung der «vereinbarten» bzw. «vorausgesetzten» Sollbeschaffenheit.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_173/2014 vom 10. Juni 2014
Publiziert am 19. Dezember 2014
Die aktuellsten juristischen Neuigkeiten werden Ihnen in den Blogs kompakt zusammengefasst.
Obligationenrecht/Vertragsrecht (ohne Miet- und Arbeitsrecht)
Swisslaw-Speech zu BGE 4A_260/2014
Patrick Wagner
Swisslaw-Speech zu BGE 4A_115/2014
Patrick Wagner
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