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Arbeitsrecht
Résiliation immédiate injustifiée et assurance perte de gain
Droit à une indemnité en cas de résiliation immédiate injustifiée
Vincent Carron
Le Tribunal fédéral rappelle que le licenciement immédiat injustifié n'entraîne pas toujours l'extinction des prestations d'une assurance perte de gain. Dans le cadre de la détermination de l'indemnisation fondée sur l'art. 337c al. 1 CO, il convient d'examiner les conditions générales de l'assurance. Si l'assurance perte de gain, prévue par accord dérogatoire selon l'art. 324a al. 4 CO, continue à prester durant toute la période correspondant au préavis, l'assuré n'aura pas de prétention additionnelle contre l'employeur sur la base de l'art 337c al. 1 CO, puisqu'il n'aurait pas eu droit au salaire durant cette période. D'autre part, le Tribunal fédéral rappelle que l'indemnité de l'art. 337c al. 3 CO est due en principe dans tous les cas de licenciements immédiats injustifiés.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_553/2012 vom 29. Juli 2013
Publiziert am 18. September 2013
Contrat-type de travail de l'agriculture
Vincent Carron
Le Tribunal fédéral a examiné la licéité de la durée maximale de travail prévue par le contrat-type de travail de l'agriculture du canton de Genève sous l'angle de la liberté économique.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4C_2/2013 vom 10. Juli 2013
Publiziert am 18. September 2013
Streitwert des Arbeitszeugnisses
Thomas Pietruszak
Der Streitwert des Arbeitszeugnisses ist nicht pauschal auf einen Bruchteil oder ein Mehrfaches des Monatslohns festzusetzen, sondern danach, wie wichtig das Arbeitszeugnis im konkreten Fall objektiv ist und ob es beim Streit um wesentliche Punkte des Zeugnisses geht.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_45/2013 vom 06. Juni 2013
Publiziert am 11. September 2013
Qualifikation eines Bonus als Lohnbestandteil
Rechtsfolgen
Thomas Pietruszak
Die Qualifikation eines Bonus als Lohnbestandteil bedeutet nicht, dass er dadurch zum Fixlohn wird, sondern nur, dass die Ausrichtung nicht vom Willen des Arbeitgebers abhängt und die Höhe nach den vereinbarten Kriterien objektiv festzusetzen ist.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_721/2012 vom 16. Mai 2013
Publiziert am 11. September 2013
Missbräuchliche Kündigung
Vorgängige Anhörung des Arbeitnehmers grundsätzlich nicht erforderlich
Thomas Pietruszak
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer vor Aussprechen einer Kündigung anzuhören, insbesondere dann nicht, wenn der Arbeitnehmer wegen des Verhaltens, das zur Kündigung führte, in der Vergangenheit bereits verwarnt wurde.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_169/2013 vom 18. Juni 2013
Publiziert am 11. September 2013

Ausgewaehlte Verfahren im Kanton Aargau

Erbrecht
Rückdatiertes Testament
Gian Sandro Genna
In einem Fall aus dem Kanton Tessin hat das Bundesgericht ein offensichtlich rückdatiertes eigenhändiges Testament in Anwendung von Art. 520 ZGB und Art. 520a ZGB für ungültig erklärt. Das effektive Errichtungsdatum der letztwilligen Verfügung liess sich vorliegend nicht mehr ermitteln. Diese Tatsache wäre aber für die Beurteilung der Verfügungsfähigkeit der Erblasserin von Relevanz gewesen.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_666/2012 vom 03. Juli 2013
Publiziert am 23. September 2013
IT-Recht
Verweis auf die AGB auf einer Website kann für eine gültige Vereinbarung eines Gerichtsstands genügen
Lukas Bühlmann
Das Bundesgericht hält im Urteil vom 1. Juli 2013 (Urteil 4A_86/2013) fest, dass der Einbezug von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (B2B) über einen im Rahmen von E-Mail-Korrespondenz übermittelten Link zur Internetseite des AGB-Verwenders für den Vertragspartner zumutbar ist und damit rechtlich gültig erfolgen kann.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_86/2013 vom 01. Juli 2013 publiziert als BGE 139 III 345
Publiziert am 30. September 2013

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Vertragsrecht
Altlastensanierung
Kostentragung der Rechtsnachfolger
Scarlett Schwarzenberger / Markus Vischer
Das Bundesgericht bestätigt seine bisherige Rechtsprechung, indem es festhält, dass der Verhaltens- wie auch der Zustandsstörer als Verursacher im Sinne von Art. 32d USG zu qualifizieren seien. Dies habe zur Folge, dass bei der Sanierung eines belasteten Grundstücks der Inhaber stets als Verursacher zu qualifizieren sei und folglich zu den potenziell zahlungspflichtigen Personen gehöre. Ferner präzisierte das Bundesgericht seine Praxis in Bezug auf die Kostentragungspflicht des Zustandsstörers dahingehend, dass der gegenwärtige Eigentümer eines Altlastengrundstücks grundsätzlich keine Kosten zu tragen habe, ausser es bestehen besondere Gründe, die eine Kostenbelastung rechtfertigen würden.
Kommentar zu: BGE 139 II 106
Publiziert am 23. September 2013
Kaufvertrag - Ist ein Teilverzicht auf den Einwand der verspäteten Rüge der Vertragswidrigkeit möglich?
Ein Entscheid zu Art. 39 CISG
Christoph Brunner / Niklaus Hutzli
Das Bundesgericht anerkennt die Möglichkeit eines Teilverzichts auf den Einwand der nicht rechtzeitigen Rüge der Vertragswidrigkeit (Verzicht hinsichtlich Nachbesserung; kein Verzicht hinsichtlich Schadenersatz).
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_617/2012 vom 26. März 2013
Publiziert am 04. September 2013

Ausgewaehlte Verfahren im Kanton Basel-Landschaft

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