Kommentare | Blogs
Exakt und präzise kommentieren renommierte Expertinnen und Experten die aktuelle Rechtsprechung.
Ausländerrecht
Von der ausländerrechtlichen Haft und der Gegenstandslosigkeit der Beschwerde
Praxisänderung beim Eintreten auf EMRK-Rügen
Thomas Hugi Yar
Das Bundesgericht hat im Urteil 2C_548/2011 die mit dem Entscheid 2C_745/2010 vom 31. Mai 2011 (zur Publikation bestimmt) eingeleitete Praxisänderung bezüglich des Eintretens auf Beschwerden von ausgeschafften oder aus der Haft entlassenen ausländischen Personen bestätigt. Es tritt künftig - trotz Haftbeendigung - auf Beschwerden gegen die Genehmigung der ausländerrechtlichen Festhaltung ein, wenn die betroffene Person rechtsgenügend begründet und in vertretbarer Weise die Verletzung einer EMRK-Garantie rügt.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_548/2011 vom 26. Juli 2011
Publiziert am 04. Oktober 2011
Energierecht
Fall Gerlafingen - Grundversorgungstarife
Phyllis Scholl
Der Abschluss von individuellen Stromlieferverträgen vor Inkrafttreten des Stromversorgungsgesetzes hat nicht zur Folge, dass der Strombezüger in den freien Markt eingetreten ist. Massgeblich sind nur Lieferverträge, die nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen wurden. Wer aber einmal in den Markt eingetreten ist, kann nicht mehr in die Grundversorgung zurückwechseln.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_739/2010 vom 06. Juli 2011
Publiziert am 11. Oktober 2011
Erbrecht
Enterbung aufgrund der schweren Verletzung familienrechtlicher Pflichten
Fabienne Wiget
In dem die Ehefrau notwendige Hilfeleistungen für den schwer erkrankten Erblasser unterliess, gegen seine kontinuierliche Verwahrlosung nichts unternahm, seine Einkünfte und Ersparnisse abzweigte und ihm jegliche finanzielle Unterstützung versagte, verletzte sie ihre ehelichen und familiären Pflichten schwer, was einen Enterbungsgrund i.S.v. Art. 477 Ziff. 2 ZGB darstellt (E. 6).
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_370/2011 vom 05. September 2011
Publiziert am 22. Oktober 2011
Richterin im Mutterschaftsurlaub: Auswechslung zulässig
Gian Sandro Genna
Soweit einem neu eingesetzten Gerichtsmitglied der Prozessstoff durch Aktenstudium zugänglich gemacht wurde und dadurch alle am Entscheid mitwirkenden Richter die gleichen Fallkenntnisse haben, ist laut Bundesgericht eine nachträgliche Änderung im Spruchkörper zulässig. Im konkreten Fall eines Erbschaftsprozesses ging es um die Auswechslung einer schwangeren Richterin nach durchgeführter Hauptverhandlung aber vor Urteilsfindung.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_429/2011 vom 09. August 2011
Publiziert am 14. Oktober 2011
Zur Berücksichtigung bzw. Ausserachtlassung von lebzeitigen Zuwendungen bei der Pflichtteilsberechnung
Daniel Abt
Das Bundesgericht macht insbesondere Ausführungen zur Berücksichtigung von lebzeitigen Zuwendungen bei der Pflichtteilsberechnung, obschon die Zuwendungen im konkreten Fall unbeachtlich sind.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_717/2010 vom 21. Juli 2011
Publiziert am 11. Oktober 2011
Familien- und Personenrecht
Güterrechtliche Auseinandersetzung einer "einfachen Gesellschaft"
Regina Aebi-Müller
Nach wie vor erfreut sich in manchen Kantonen die einfache Gesellschaft mit dem einzigen Zweck, die Familienwohnung zu gemeinschaftlichem Eigentum zu erwerben, grosser Beliebtheit. Die güterrechtliche Auseinandersetzung wird dadurch allerdings verkompliziert. Dies zeigt - einmal mehr - ein aktueller Entscheid des Bundesgerichts.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_283/2011 vom 29. August 2011
Publiziert am 05. Oktober 2011
Obligationenrecht/Vertragsrecht (ohne Miet- und Arbeitsrecht)
Vorausverzicht auf Retrozessionen
Informationspflicht der Bank?
Corinne Zellweger-Gutknecht
Wird ein Kunde nur auf "allfällige" Retrozessionszahlungen hingewiesen und weder über das maximal zu erwartende Transaktionsvolumen noch die konkret mit der Depotbank vereinbarte Retrozessionsmarge pro Volumen informiert, ist ein Vorausverzicht auf die Herausgabe von entsprechenden Rückvergütungen unwirksam. Denn erst Transparenz beugt den aus diesem Vergütungssystem rührenden Interessenkonflikten vor. Ein beiläufiger Hinweis auf die Informationspflicht der Bank hinsichtlich Retrozessionen weist zudem mutmasslich den Weg für künftige Entscheidungen zu dieser Frage.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 4A_266/2010 vom 29. August 2011 publiziert als BGE 137 III 393
Publiziert am 27. Oktober 2011
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Öffentliches Beschaffungsrecht: Vorbefassung als Folge personeller Verflechtungen der Vergabestelle mit dem Zuschlagsempfänger
Thomas M. Fischer
Der kantonale Gesetzgeber kann für den Ausschluss vom Vergabeverfahren wegen Vorbefassung eine Regel aufstellen, die strenger ist als die bundesgerichtliche Praxis. Die gestützt darauf im Kanton Waadt erfolgte Aufhebung eines Zuschlags an ein Unternehmen, das personell eng mit der Vergabestelle verbunden ist, verletzt kein Bundes- oder interkantonales Recht.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_66/2011 vom 01. September 2011
Publiziert am 12. Oktober 2011
Voraussetzungen der Konzessionserteilung und -änderung für die regelmässige gewerbsmässige Personenbeförderung auf der Strasse
Marco Donatsch
Das einschlägige Verordnungsrecht sieht ein Unterschreiten der zehnjährigen Konzessionsdauer nur vor, falls der Besteller des Angebots dieses auf einen bestimmten Zeitpunkt hin ausschreibt oder das Transportunternehmen einen entsprechenden Antrag stellt. Dennoch soll die Konzessionsbehörde gestützt auf den Grundsatz der Verhältnismässigkeit eine Konzession auch für eine kürzere Dauer erteilen können, wenn nur diese finanziell abgesichert ist.
Kommentar zu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-1939/2011 vom 29. August 2011
Publiziert am 11. Oktober 2011
Sozialversicherungsrecht
Leitentscheid zur medizinischen Begutachtung im Verfahren der Invalidenversicherung (IV)
Vivian Winzenried
Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass der Einsatz von Medizinischen Abklärungsstellen (MEDAS) grundsätzlich verfassungskonform ist und die Anforderungen der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) an ein faires Verfahren einhält. Die heutige Ausgestaltung erfordere jedoch rechtliche Korrektive zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der MEDAS. Drei jüngere Praxislinien werden im Rahmen des Entscheids geändert.
Kommentar zu: BGE 137 V 210
Publiziert am 25. Oktober 2011
Steuerrecht
Principe de périodicité et omission de prélèvement des cotisations sociales
Natassia Martinez
Le Tribunal fédéral étoffe sa jurisprudence sur la question de l'application du principe de périodicité versus le principe constitutionnel de la capacité contributive. La non-violation du principe de périodicité quant à l'amortissement extraordinaire d'une créance devenue irrécupérable y est exposée par le biais du rappel de cette jurisprudence du Tribunal fédéral. Toutefois, l'application d'un traitement identique à l'oubli de cotisations AVS et LPP y est nié. Celles-ci étant considérées, sans exception, comme des charges à rattacher sur la période comptable et fiscale concernée conformément au principe de déterminance et de périodicité.
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_429/2010 vom 09. August 2011
Publiziert am 05. Oktober 2011
Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Expertenkommentierungen durchlaufen ein internes Peer Review anhand einer renommierten Redaktion, welches einen hohen Qualitätsstandard gewährleistet.

Neben den Expertenkommentierungen sind im dRSK Blog-Beiträge enthalten. Für die Inhalte dieser Beiträge zeichnen die Verfasser und Inhaber der Blogs verantwortlich - Liste der Blogs

Der dRSK wird separat und als Teil des Informations- und Rechercheportals Push-Service Entscheide angeboten. Die Besprechungen sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig.

Statistik:
Zugang zum Push-Service Entscheide: 1512

Information und Impressum:
info@weblaw.ch | T +41 31 380 57 77

ISSN 1663-9995. Editions Weblaw.

Abmeldungen und Adress-Änderungen: Login unter https://register.weblaw.ch. Unter dem Navigationspunkt «Profildaten bearbeiten» und folgend «E-Mail Adressen» können Sie die Monatsübersicht zum dRSK abbestellen bzw. Adress-Änderungen vornehmen.

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sondern benutzen Sie die oben erwähnten Kontaktinformationen.


https://drsk.weblaw.ch
Weblaw AG | Schwarztorstrasse 22 | 3007 Bern
T +41 31 380 57 77 | F +41 31 380 57 78 | info@weblaw.ch